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Experten-Antwort

Vaterrente, geschiedene Mutter verweigert gemeinsame Erklärung

von Ralf16.03.2026 | 15:25
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich der Vater habe unser Kind geb. am 15.11.2000 hauptsächlich erzogen bis zum 30.11.2013. Ich habe von 1993 bis 2013 EM Rente bezogen, die Mutter war vollbeschäftigt. Sie verweigert eine gemeinsame Erklärung. Wie weise ich meine hauptsächliche Erziehung bei der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BUND nach um Rentenpunkte, Erziehungsberücksitigungszeiten und Erziehungszeiten zu erhalten? Empfehlen Sie mir bitte einen Anwalt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das können Sie online machen:

 

Homepage | Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung | Deutsche Rentenversicherung

 

Hierbei sollten Sie beachten, dass wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihrer Ex-Ehefrau anerkannt wurde und Sie eine gemeinsame Erklärung damals unterschrieben haben, dass Sie Ihren Angaben von damals widersprechen. Damit dürfte dann eine Anerkennung bei Ihnen fast unmöglich sein.

 

Des Weiteren, sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, sollte es m. E. keine Rolle spielen, beim wem die Kindererziehungszeiten damals anerkannt wurden, da im Rahmen des Versorgungsausgleiches die Rentenansprüche, die innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurden, halbiert worden sind.

 

Daher können wir Ihnen erst einmal raten, einen Termin bei einer unseren Beratungsstellen zu vereinbaren, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Danach steht Ihnen selbstverständlich immer noch die Prüfung durch einen Anwalt nichts im Wege.

 

Freundliche Grüße

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9 Antworten

najaam 16.03.2026 | 15:38
Beantragen Sie die KEZ und begründen Sie Ihren Anspruch wie hier. Die DRV muss dann entscheiden. Einen Anwalt wird Ihnen hier niemand empfehlen.
VAGam 16.03.2026 | 17:24
Sollte ein VAG durchgeführt worden sein, ist doch in dem Zusammenhang über die Zuordnung der KEZ schon entschieden worden und da wird dann auch nichts mehr geändert, außer Sie erklären plausibel vor dem Familiengericht, warum Sie damals falsche Aussagen gemacht haben.
Schadeam 16.03.2026 | 17:53
Sofern die Scheidung nach dem 10. Geburtstag Ihres Kindes liegt, wurde doch ein Versorgungsausgleich durchgeführt und die Rentenpunkte in der Ehezeit sind geteilt worden. Unter dieser Voraussetzung macht es wenig bis keinen Sinn da jetzt nachträglich ein Gedöhns zu veranstalten - da kommt außer Bürokratie für keinen was rum. Lassen Sie den Unsinn!
Ralfam 16.03.2026 | 18:55
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden. Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen. Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst. Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann. Wichtige Details: Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?
Ralfam 16.03.2026 | 19:15
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Experte/in schrieb

Guten Tag,

 

stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das können Sie online machen:

 

Homepage | Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung | Deutsche Rentenversicherung

 

Hierbei sollten Sie beachten, dass wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihrer Ex-Ehefrau anerkannt wurde und Sie eine gemeinsame Erklärung damals unterschrieben haben, dass Sie Ihren Angaben von damals widersprechen. Damit dürfte dann eine Anerkennung bei Ihnen fast unmöglich sein.

 

Des Weiteren, sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, sollte es m. E. keine Rolle spielen, beim wem die Kindererziehungszeiten damals anerkannt wurden, da im Rahmen des Versorgungsausgleiches die Rentenansprüche, die innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurden, halbiert worden sind.

 

Daher können wir Ihnen erst einmal raten, einen Termin bei einer unseren Beratungsstellen zu vereinbaren, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Danach steht Ihnen selbstverständlich immer noch die Prüfung durch einen Anwalt nichts im Wege.

 

Freundliche Grüße

Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden. Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen. Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst. Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann. Wichtige Details: Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit? Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt. Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf. Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe. Eine Frage an Sie als Experte: Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?
Ralfam 16.03.2026 | 19:25
Ich gebe Ihnen recht. Bis vor 10 Tagen war meine geschiedene Ehefrau noch mein bester Freund. Ihr gawaltätiger neuer Ehemann hat ihr verboten eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Es war immer klar das ich Sammy allein hauptsächlich erzogen habe. Ich gegehe Ende des Jahres in Altersrente, darum kommt die Hektik auf über Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten und zusätzliche Rentenpunkte.
VAGam 16.03.2026 | 19:27
Zitat von Ralf anzeigenausblenden
Ralf schrieb

Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden.

Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen.

Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst.

Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann.

Wichtige Details:

Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.

Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?

Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt.

Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf.

Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe.

Eine Frage an Sie als Experte:

Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?

Sie sind gar nicht darauf eingegangen, dass im VAG schon über die KEZ entschieden wurde. Da können Sie jetzt lamentieren wie Sie wollen, die Rentenversicherung ist damit raus und Sie benötigen einen guten Anwalt und überzeugende Argumente, warum Sie nicht damals schon der Zuordnung widersprochen haben. Hier werden Sie keinen Schritt weiterkommen. Und nochmal. Es liegt nicht mehr in der Hand der Rentenversicherung, sondern allein beim Familiengericht. Ob der Auslandsaufenthalt eine Änderung des VAG bewirken kann, wird Ihnen die Rentenversicherung nicht beantworten. Dafür gibt es Anwälte für Familienrecht, die sich das gut bezahlen lassen. Von außen betrachtet, macht es wenig bis keinen Sinn das damalige Urteil anzufechten. Letztendlich aber Ihre Entscheidung! Im Übrigen beantworten die Experten hier im Forum nicht erneut schon beantwortete Threads!
Was soll das?am 16.03.2026 | 19:32
Zitat von Ralf anzeigenausblenden
Ralf schrieb

Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden.

Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen.

Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst.

Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann.

Wichtige Details:

Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.

Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?

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Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf.

Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe.

Eine Frage an Sie als Experte:

Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?

Was soll den Rentenversicherung auf Ihren Antrag anderes entscheiden, wenn über die beantragten Zeiten schon entschieden wurde? Sie scheinen da sehr naiv zu sein! Was glauben Sie wohl, warum die Antwort auf Ihren Antrag soviel Zeit benötigt?
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