Guten Tag,
stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das können Sie online machen:
Hierbei sollten Sie beachten, dass wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihrer Ex-Ehefrau anerkannt wurde und Sie eine gemeinsame Erklärung damals unterschrieben haben, dass Sie Ihren Angaben von damals widersprechen. Damit dürfte dann eine Anerkennung bei Ihnen fast unmöglich sein.
Des Weiteren, sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, sollte es m. E. keine Rolle spielen, beim wem die Kindererziehungszeiten damals anerkannt wurden, da im Rahmen des Versorgungsausgleiches die Rentenansprüche, die innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurden, halbiert worden sind.
Daher können wir Ihnen erst einmal raten, einen Termin bei einer unseren Beratungsstellen zu vereinbaren, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Danach steht Ihnen selbstverständlich immer noch die Prüfung durch einen Anwalt nichts im Wege.
Freundliche Grüße
Sofern die Scheidung nach dem 10. Geburtstag Ihres Kindes liegt, wurde doch ein Versorgungsausgleich durchgeführt und die Rentenpunkte in der Ehezeit sind geteilt worden.
Unter dieser Voraussetzung macht es wenig bis keinen Sinn da jetzt nachträglich ein Gedöhns zu veranstalten - da kommt außer Bürokratie für keinen was rum. Lassen Sie den Unsinn!
Guten Tag,
stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das können Sie online machen:
Hierbei sollten Sie beachten, dass wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihrer Ex-Ehefrau anerkannt wurde und Sie eine gemeinsame Erklärung damals unterschrieben haben, dass Sie Ihren Angaben von damals widersprechen. Damit dürfte dann eine Anerkennung bei Ihnen fast unmöglich sein.
Des Weiteren, sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, sollte es m. E. keine Rolle spielen, beim wem die Kindererziehungszeiten damals anerkannt wurden, da im Rahmen des Versorgungsausgleiches die Rentenansprüche, die innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurden, halbiert worden sind.
Daher können wir Ihnen erst einmal raten, einen Termin bei einer unseren Beratungsstellen zu vereinbaren, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Danach steht Ihnen selbstverständlich immer noch die Prüfung durch einen Anwalt nichts im Wege.
Freundliche Grüße
Naja und die Mutter hat das Kind zur Welt gebracht, im übrigen fällt Ihnen das nach weiteren 13 Jahren ziemlich spät ein....Wir haben das Jahr 2026
Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden.
Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen.
Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst.
Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann.
Wichtige Details:
Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.
Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?
Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt.
Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf.
Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe.
Eine Frage an Sie als Experte:
Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?
Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden.
Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen.
Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst.
Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann.
Wichtige Details:
Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.
Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?
Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt.
Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf.
Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe.
Eine Frage an Sie als Experte:
Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?
Ich gebe Ihnen recht. Bis vor 10 Tagen war meine geschiedene Ehefrau noch mein bester Freund. Ihr gawaltätiger neuer Ehemann hat ihr verboten eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Es war immer klar das ich Sammy allein hauptsächlich erzogen habe. Ich gegehe Ende des Jahres in Altersrente, darum kommt die Hektik auf über Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten und zusätzliche Rentenpunkte.
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