Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Vaterrente, geschiedene Mutter verweigert gemeinsame Erklärung

von Ralf16.03.2026 | 15:25
381 Ansichten
10 Antworten
Ich der Vater habe unser Kind geb. am 15.11.2000 hauptsächlich erzogen bis zum 30.11.2013. Ich habe von 1993 bis 2013 EM Rente bezogen, die Mutter war vollbeschäftigt. Sie verweigert eine gemeinsame Erklärung. Wie weise ich meine hauptsächliche Erziehung bei der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BUND nach um Rentenpunkte, Erziehungsberücksitigungszeiten und Erziehungszeiten zu erhalten? Empfehlen Sie mir bitte einen Anwalt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.03.2026 | 16:07

Guten Tag,

 

stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das können Sie online machen:

 

Homepage | Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung | Deutsche Rentenversicherung

 

Hierbei sollten Sie beachten, dass wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihrer Ex-Ehefrau anerkannt wurde und Sie eine gemeinsame Erklärung damals unterschrieben haben, dass Sie Ihren Angaben von damals widersprechen. Damit dürfte dann eine Anerkennung bei Ihnen fast unmöglich sein.

 

Des Weiteren, sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, sollte es m. E. keine Rolle spielen, beim wem die Kindererziehungszeiten damals anerkannt wurden, da im Rahmen des Versorgungsausgleiches die Rentenansprüche, die innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurden, halbiert worden sind.

 

Daher können wir Ihnen erst einmal raten, einen Termin bei einer unseren Beratungsstellen zu vereinbaren, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Danach steht Ihnen selbstverständlich immer noch die Prüfung durch einen Anwalt nichts im Wege.

 

Freundliche Grüße

9 Antworten

najaam 16.03.2026 | 15:38
Beantragen Sie die KEZ und begründen Sie Ihren Anspruch wie hier. Die DRV muss dann entscheiden. Einen Anwalt wird Ihnen hier niemand empfehlen.
VAGam 16.03.2026 | 17:24
Sollte ein VAG durchgeführt worden sein, ist doch in dem Zusammenhang über die Zuordnung der KEZ schon entschieden worden und da wird dann auch nichts mehr geändert, außer Sie erklären plausibel vor dem Familiengericht, warum Sie damals falsche Aussagen gemacht haben.
Schadeam 16.03.2026 | 17:53
Sofern die Scheidung nach dem 10. Geburtstag Ihres Kindes liegt, wurde doch ein Versorgungsausgleich durchgeführt und die Rentenpunkte in der Ehezeit sind geteilt worden. Unter dieser Voraussetzung macht es wenig bis keinen Sinn da jetzt nachträglich ein Gedöhns zu veranstalten - da kommt außer Bürokratie für keinen was rum. Lassen Sie den Unsinn!
Ralfam 16.03.2026 | 18:55
Schade schrieb

Sofern die Scheidung nach dem 10. Geburtstag Ihres Kindes liegt, wurde doch ein Versorgungsausgleich durchgeführt und die Rentenpunkte in der Ehezeit sind geteilt worden.

Unter dieser Voraussetzung macht es wenig bis keinen Sinn da jetzt nachträglich ein Gedöhns zu veranstalten - da kommt außer Bürokratie für keinen was rum. Lassen Sie den Unsinn!

Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden. Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen. Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst. Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann. Wichtige Details: Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?
Ralfam 16.03.2026 | 19:15
Experte/in schrieb

Guten Tag,

 

stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Das können Sie online machen:

 

Homepage | Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung | Deutsche Rentenversicherung

 

Hierbei sollten Sie beachten, dass wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihrer Ex-Ehefrau anerkannt wurde und Sie eine gemeinsame Erklärung damals unterschrieben haben, dass Sie Ihren Angaben von damals widersprechen. Damit dürfte dann eine Anerkennung bei Ihnen fast unmöglich sein.

 

Des Weiteren, sollte ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden sein, sollte es m. E. keine Rolle spielen, beim wem die Kindererziehungszeiten damals anerkannt wurden, da im Rahmen des Versorgungsausgleiches die Rentenansprüche, die innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurden, halbiert worden sind.

 

Daher können wir Ihnen erst einmal raten, einen Termin bei einer unseren Beratungsstellen zu vereinbaren, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Danach steht Ihnen selbstverständlich immer noch die Prüfung durch einen Anwalt nichts im Wege.

 

Freundliche Grüße

Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden. Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen. Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst. Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann. Wichtige Details: Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit? Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt. Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf. Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe. Eine Frage an Sie als Experte: Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?
Ralf am 16.03.2026 | 19:25
R schrieb

Naja und die Mutter hat das Kind zur Welt gebracht, im übrigen fällt Ihnen das nach weiteren 13 Jahren ziemlich spät ein....Wir haben das Jahr 2026

Ich gebe Ihnen recht. Bis vor 10 Tagen war meine geschiedene Ehefrau noch mein bester Freund. Ihr gawaltätiger neuer Ehemann hat ihr verboten eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Es war immer klar das ich Sammy allein hauptsächlich erzogen habe. Ich gegehe Ende des Jahres in Altersrente, darum kommt die Hektik auf über Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten und zusätzliche Rentenpunkte.
VAGam 16.03.2026 | 19:27
Ralf schrieb

Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden.

Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen.

Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst.

Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann.

Wichtige Details:

Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.

Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?

Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt.

Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf.

Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe.

Eine Frage an Sie als Experte:

Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?

Sie sind gar nicht darauf eingegangen, dass im VAG schon über die KEZ entschieden wurde. Da können Sie jetzt lamentieren wie Sie wollen, die Rentenversicherung ist damit raus und Sie benötigen einen guten Anwalt und überzeugende Argumente, warum Sie nicht damals schon der Zuordnung widersprochen haben. Hier werden Sie keinen Schritt weiterkommen. Und nochmal. Es liegt nicht mehr in der Hand der Rentenversicherung, sondern allein beim Familiengericht. Ob der Auslandsaufenthalt eine Änderung des VAG bewirken kann, wird Ihnen die Rentenversicherung nicht beantworten. Dafür gibt es Anwälte für Familienrecht, die sich das gut bezahlen lassen. Von außen betrachtet, macht es wenig bis keinen Sinn das damalige Urteil anzufechten. Letztendlich aber Ihre Entscheidung! Im Übrigen beantworten die Experten hier im Forum nicht erneut schon beantwortete Threads!
Was soll das?am 16.03.2026 | 19:32
Ralf schrieb

Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden.

Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen.

Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst.

Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann.

Wichtige Details:

Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.

Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?

Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt.

Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf.

Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe.

Eine Frage an Sie als Experte:

Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?

Was soll den Rentenversicherung auf Ihren Antrag anderes entscheiden, wenn über die beantragten Zeiten schon entschieden wurde? Sie scheinen da sehr naiv zu sein! Was glauben Sie wohl, warum die Antwort auf Ihren Antrag soviel Zeit benötigt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026