Vielen Dank das Sie sich an diese Diskussion beteiligen. Tatsächlich wurde die Ehe nachdem 10. Lebensjahr des Kindes geschieden.
Sollten die 3 Rentenpunkte tatsächlich im Versorgungsausgleich geteilt worden sein, würden mir trotzdem 1 1/2 Rentenpunkte verloren gehen, die zZt. ca über 60€ im Monat ausmachen.
Ausserdem würde meine langjährige EM Rente nicht durch die Kinderberücksichtigungszeiten aufgewertet, das die Rentenhöhe meiner Altersrente beeinflusst.
Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum 10. Lj.) können während einer EM-Rente durch Hochwertung (verbesserte Bewertung beitragsfreier Zeiten) zu einer höheren späteren Altersrente führen. Die Erziehungszeit (KEZ) wird anerkannt, wirkt aber oft erst bei der Folgerente, während die Berücksichtigungszeit Entgeltpunkte steigern kann.
Wichtige Details:
Hochwertung: Beitragsfreie Zeiten (wie EM-Rente) werden durch Kinderberücksichtigungszeiten oft höher bewertet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zeitraum: Die Berücksichtigungszeit läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes.
Ihre geschätzte Empfehlung in meine Angelegenheit?
Da ich während der Scheidung im nicht EU Ausland war, habe ich keine gemeinsame Erklärung mit meine geschiedene Ehefrau unterzeichnet und auch meinen damaligen Rechtsbeistand damit beauftragt.
Einen Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeit, Kinderberücksichtigungszeiten und den Zuspruch der 3 Rentenpunkte habe schon im August 2025 gestellt. Es kam noch kein Bescheid. Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten tauchen nicht in meinem Versicherungsverlauf auf.
Ich werde eine Versicherung an Eides abgeben, Zeugen benennen das ich unser Kind hauptsächlich erzogen habe.
Eine Frage an Sie als Experte:
Reicht nicht als starkes Indiz es aus: Die Versicherungsverläufe meiner gesch. Frau und meinen Kontoverlauf zu vergleichen: Dort Vollbeschäftigung von 1993 bis 2013, bei mir EM Rente von 1093 bis 2013?