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VBL

von spezi19.01.2007 | 08:48
2510 Ansichten
3 Antworten
Mittlerweile 55 Jahre alt und im ÖD beschäftigt. Mein zusatzversicherungspflichtiges Entgelt für 2006 betrug 42000,00 €. Hieraus ergeben sich 42000:12:1000=3,5 Vers.-Punkte. Multipl. mit Messbetrag 4 = 14.00 € mtl. Steigerung in der VBL. Beitragsaufwand im Abrechnungsverband West 7,86 % (AG 6,45 + An 1,41) in toto = 3301,20 €. Somit beträgt der Aufwand zum Ertrag fast das 20fache ( z w a n z i g) Wird hier der Solidaritätsgedanke nicht pervertiert. Rechne ich falsch? Danke für alle Antworten.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.01.2007 | 10:31

Diese Frage beantwortet Ihnen die VBL. Sie erreichen diese unter www.vbl.de

2 Antworten

DNam 19.01.2007 | 10:02
Ich kann keine hierbei Verbindung zum Solidargedanke herstellen. Das der Ertrag (Monatrente) nur 1/20 des Aufwandes (Monatsbeitrag) beträgt ist doch normal. Dies entspricht auch etwa dem Ertrags/Aufwandsverhältis der gesetzlichen RV! Die durchschnittliche Rente wird durchschnittlich knapp 22 Jahre gezahlt. Das Verhältnis 1 Anteil Ertrag zu 20 Anteile Aufwand passt also. Wird die VBL-Rente mehr als zwanzig Jahre gezahlt, ist das Verhältnis also in Ordnung, oder?
Amadéam 19.01.2007 | 10:53
Bei der Renditeberechnung müssen Sie ergänzend berücksichtigen, dass die VBLklassik auch Leistungen an Hinterbliebene und bei Erwerbsminderung (ohne Gesundheitsprüfung) erbringt. Das leistet eine private Rentenversicherung nicht.
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