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Experten-Antwort

VBL

von leni14.09.2013 | 20:47
1670 Ansichten
3 Antworten
Kann ich nach der Scheidung mir zustehendes Beitrag bei VBL Pflichtversicherung auszahlen lassen. LG Leni

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2013 | 12:02

Im Rahmen des Versorgungsausgleiches gilt seit dem 01.09.2009 die sogenannte interne Teilung. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner erhält somit eigene Ansprüche im jeweiligen System. Bei gewissen Ausnahmen kann es auch noch zu einer externen Teilung kommen. Eine Beitragserstattung ist bei der VBL nur möglich, wenn sie die Vorversicherungszeit von 60 Beitragsmonaten nicht erfüllen. Ansonsten kommt es beim Eintritt des Leistungsfalles zur Gewährung einer Betriebsrente. Nähere Auskünfte können Sie direkt bei der VBL unter Telefon: 0721 93 98 93 1* erfragen.

2 Antworten

KSCam 15.09.2013 | 08:28
Fragen Sie bitte bei der VBL nach.
Mimiam 15.09.2013 | 13:52
Wenn sich nichts gravierend geändert hat, werden übertragene Ansprüche auf Betriebsrenten nie ausgezahlt. In der Regel zahlt die Betriebsrentenstelle den Gegenwert an die DRV, und Sie bekämen dafür zusätzliche "normale" Rentenpunkte. Aber sicher werden Sie es nur bei der VBL erfahren!
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