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vbl Anspruch

von Juliane30.03.2017 | 14:56
1133 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich arbeite bei einem Klinikkonzern der seinen Mitarbeitern den Tvöd zahlt und somit diese Anspruch auf die vbl haben. Der Konzern hat einige Tochterunternehmen, in denen kein Tvöd gezahlt wird. In eines dieser Tochterunternehmen sind ein Teil (ca. 800) der Beschäftigten (mit weiterzahlung des Tvöd, aus dem Mutterkonzerns) übergegangen. Nun meine Frage: Die schon in der Tochter vorhandenen Beschäftigten müssten somit auch einen Anspruch auf die vbl haben? Ich weiß, dass das Tochterunternehmen sich geweigert hat die Beschäftigten ohne vbl dort anzumelden. Was ja ein Verstoß gegen die Beteiligungsvereinbarung ist. Deshalb hat man die Beteiligung rückwirkend abgewickelt.

4 Antworten

Roter Heringam 30.03.2017 | 15:45
Auf Ihre Frage antworte ich mit einem klaren "Kommt drauf an!" Insbesondere was die VBL dazu sagt. Wir könnten aber auch die Soka Bau fragen, eventuell haben die da auch eine Meinung zu.
Schadeam 30.03.2017 | 16:04
Wieso stellen Sie eine Frage bezüglich der VBL im Rentenforum? Kein DRV Mitarbeiter wird Ihnen dies beantworten können - fragen Sie die VBL!
Julianeam 30.03.2017 | 19:01
fragen Sie die VBL!
Ergänzend: So leicht geht es zur VBL über alle möglichen Kontaktwege: https://www.vbl.de/de/schnelleinstieg_menue/kontakt/ Gruß w.
Vielen Dank für diesen Hinweis! Das habe ich auch bereits getan. Und habe leider keine befriedigende Antwort bekommen. Und versuche nun über andere Wege eine Antwort zufinden.
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