Hallo Luisa Baldauf,
leider ist es und im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht und zum Verwaltungsverfahren der VBL zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihrer Frage an die hierfür zuständige VBL verweisen muss.
Was wäre daran so schlimm? Sie haben ja auch in Ihrem Lebenslauf eine Lücke, die Sie mit 'Arbeitsuchend' gefüllt hatten (?).
Es ist doch heutzutage durchaus üblich, dass ein Lebenslauf nicht mehr von der Schule bis zum Renteneintritt durchgehend bei einem Arbeitgeber stattfindet. Und Ehrlichkeit beim neuen Arbeitgeber ist aber immer besser als falsche Angaben zu machen und damit das Vertrauensverhältnis von Beginn an zu boykottieren. Führt sogar im schlimmsten Fall zu einer Kündigung noch während der Probezeit.
Hat aber trotzdem mit der Rentenversicherung nichts zu tun.
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