Guten Morgen VBLer,
sofern Sie nicht aufgrund sonstiger Vorschriften Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen, können Sie jederzeit freiwillige Beiträge zahlen. Ansonsten besteht die Möglichkeit der Ausgleichszahlung für Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn zu zahlen, wie KSC bereits geschrieben hat.
Eine „Umlenkung“ der VBL-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht möglich.