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Experten-Antwort

VBL und Teilrente/Flexi 99

von suchenwi19.12.2017 | 23:28
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6 Antworten

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Einer Quelle im Internet https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&s… über VBLclassic entnehme ich (auf Seite 11): "Der Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Teilrente (§42 SGB VI) löst keinen Versicherungsfall aus." Gilt eine GRV-Flexirente 99% als Teilrente? Mein Problem(chen): ich plane, zu Aug. 2019 vorgezogene Altersrente zu beantragen. Aus steuerlichen Gründen würde ich Betriebsrenten (davon eine kleine bei der VBL) jedoch erst zu Jan. 2021 beantragen wollen. Reicht es, die gesetzliche Rente zum Jan. 2021 zur "Vollrente" 100% upzugraden, um anschließend bei der VBL den "Versicherungsfall auszulösen"? Würde die Abschläge von 10.2% auf 5.1% reduzieren - in absoluten Zahlen gerade mal von ca. 7€ auf 3.50€, also wirklich kein echtes Problem. Nur interessehalber gefragt - aber vielleicht gibt es hier auch Leser mit Jahrzehnten VBLclassic-Mitgliedschaft, bei denen das mehr ausmacht.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo suchenwi,

solange eine Altersrente nicht in Höhe von 100 % gezahlt wird handelt es sich um eine Teil- und nicht um eine Vollrente.

Inwieweit sich dies auf die VBL-Rente auswirkt kann Ihnen nur die VBL erläutern.

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5 Antworten

suchenwiam 19.12.2017 | 23:46
Hmm, nach längerem Gesetzesurfen lt. § 34 SGB VI wohl nicht: "(3) Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, besteht ein Anspruch auf Teilrente. Die Teilrente wird berechnet, indem ein Zwölftel des die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden Betrages zu 40 Prozent von der Vollrente abgezogen wird." Die anfängliche Bedingung ist in meinem Fall ja schon nicht erfüllt. Also bleibe ich bei der Strategie der verspäteten Antragstellung gemäß § 52 der VBL-Satzung.
Klugpuperam 20.12.2017 | 00:36
Am besten direkt in Karlsruhe nachfragen. Ansonsten gilt: Die Flexirente ist noch nicht bei der VBL angekommen.
W*lfgangam 20.12.2017 | 20:04
Hallo suchenwi, wie es in der VBL-Satzung drinsteht, VBL nur bei Altersvollrente (Flexi-Rente ist eine Teilrente). Kollegin aus der PA war grad zur VBL-Schulung und bestätigte das. Wird nach einer Vollrente aber eine Teilrente gezahlt, zahlt auch die VBL nach voll dann anteilig *). Wie trickst man das nun hin - etwa mit einem Monat unbezahltem Urlaub vor Beginn der Flexirente? ;-) Ob sich das dann rechnet, steht noch auf einem anderen Plan *) man denke hier an 99 % Teilrente ab Regelaltersgrenze wg. zusätzliche Pflichtbeiträgen wg. Pflegetätigkeit. Gruß w.
suchenwiam 20.12.2017 | 20:45
Urlaub gibt es für mich in Freistellung ATZ und dann vorgezogener Rente nicht mehr. Andererseits: "Rentner haben niemals Zeit", hieß eine DDR-Fernsehserie... Ernsthaft: wenn jemand Anwartschaft auf eine nicht geringfügige VBL-Betriebsrente hat, aber vorgezogene GRV-Altersrente mit Abschlägen beantragt, könnte er die eigentlich parallelen VBL-Abschläge vermeiden, wenn er die GRV als Flexi 99 beantragt, und mit Regelalter auf volle GRV geht und den VBL-Versicherungsfall abschlagfrei "auslöst"... Ob und wieviel das bringt, kann ich aber nicht ausrechnen, mangels Zahlen. Auf jeden Fall fallen auf eine höhere VBL auch mehr (doppelte) KV und PV-Beiträge an. Die bei der nächsten ESt-Erklärung aber wieder absetzbar sind...
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