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Experten-Antwort

VBL - wer überprüft die Richtigkeit zum Rentenbeginn?

von Helga Weber08.04.2012 | 09:44
3946 Ansichten
3 Antworten

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Guten Morgen, ich gehe Ende des Jahres in Rente und habe nun die Versicherungsübersicht der VBL erhalten. Gibt es externe Stellen, die diese überprüfen können? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an.

Als Alternative schlage ich vor, dass Sie sich mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) in Verbindung setzen und abklären, ob die Kollegen dort Sie beraten würden.

Die DRV KBS hat zusätzlich zur gesetzl. RV auch die Abteilung B (Betriebsrente) der Eisenbahner, die wiederum sehr stark an die Satzung der VBL angelehnt ist.

Verpflichtet sind Kollegen der KBS zwar nicht, Sie zu beraten, inhaltlich könnte man Ihnen dort vielleicht doch weiterhelfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

AnnaBam 08.04.2012 | 13:10
Es gibt freiberufliche Rentenberater, die kosten natürlich etwas. Aber in der Regel können Sie selbst prüfen. Versicherungszeiten kennen Sie, und die Satzung steht sogar im Internet; bei Fragen hilft der Sachbearbeiter.
W*lfgangam 09.04.2012 | 22:14
Hallo Helga Weber, eigentlich haben Sie die letzte Aufstellung Ihrer VBL-Zeiten durch die Startgutschrift (2001/02) erhalten, als die VBL von Gesamtversorgung (Versorgungsrente oder Mindestversorgungsrente) auf die 'Punkte' umgestellt hat. In dieser Aufstellung sollten alle Zeiten, auch aus etwaigen früheren anderen Zusatzversorgungen, enthalten sein. Nach der Startgutschrift haben Sie jedes Jahr eine Abrechnung, ähnlich der Renteninformation, über die erfassten versorgungspflichtigen Entgelte und den neuen Punktwert incl. aktuellen Betrag in EUR erhalten. Der VBL-Bescheid dürfte im Bruttobetrag nur unwesentlich höher sein, als der in der Abrechnung fürs letzte/vorletzte Jahr. Allerdings werden netto doch erhebliche Abweichungen festzustellen sein - evtl. Abschlag wie in der Rente bei vorzeitigem Beginn (begrenzt auf max. 10,8 %) und der volle KV/PV-Beitrag (17,45 oder 17,70 %). Manche Versicherungsämter kennen sich auch mit VBL aus, manche Personaldienststellen können es auch erklären - aber 'freie' Beratungsstellen finden Sie nur bei den kostenpflichtigen Rentenberatern. Aber, wie gesagt, es ist gar nicht so schwer den Bescheid zu lesen - und dann bei Zweifeln zuerst bei der VBL nachzufragen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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