Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an.
Als Alternative schlage ich vor, dass Sie sich mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) in Verbindung setzen und abklären, ob die Kollegen dort Sie beraten würden.
Die DRV KBS hat zusätzlich zur gesetzl. RV auch die Abteilung B (Betriebsrente) der Eisenbahner, die wiederum sehr stark an die Satzung der VBL angelehnt ist.
Verpflichtet sind Kollegen der KBS zwar nicht, Sie zu beraten, inhaltlich könnte man Ihnen dort vielleicht doch weiterhelfen.