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vblExtra

von Tobias30.05.2009 | 12:11
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit gut anderthalb Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität beschäftigt und somit Angestellter nach TVL. Zu meiner Einstellung bekam ich einen Fragebogen, in dem mir die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung in der VBLextra angeboten wurde. Dieses habe ich abgelehnt. Allerdings bekomme ich nun wiederholt Auszüge aus meinem dort eingerichteten Vorsorgekonto, in welches mein Arbeitgeber kräftig einzahlt. Kann mir jemand erklären, wie ich dazu komme, und ob ich unbemerkt evtl. doch Beiträge aus meinem Bruttolohn für diese Vorsorge bezahle? Mit freundlichem Gruß, Tobias

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tobias,

die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die betriebliche Zusatzversorgungskasse der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Ländern. Die Beiträge in die VBL werden auf der Grundlage der gültigen Tarifverträge eingezahlt. Demnach zahlen im Tarifgebiet West die Arbeitgeber 6,45 % und die Arbeitnehmer 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes in die VBL ein. Dies ist eine Pflichtversicherung.

Unter dem Begriff "VBL-Extra" bietet die VBL eine freiwillige Zusatzversicherung an. Beschäftigte haben dadurch die Möglichkeit eröffnet bekommen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mit eigenen Beiträgen eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen und dafür die steuerliche Förderung in Anspruch zunehmen. Ihnen ist dieses Modell unter dem Namen "Riester-Rente" bekannt.

Haben Sie Fragen zu Ihrer VBL-Versicherung können Sie sich telefonisch unter der Service-Nummer (0180) 500 62 29 erkundigen.

12 Antworten

Falsches Forumam 30.05.2009 | 12:23
Vielleicht haben Sie es noch nicht bemerkt, aber dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Heikeam 30.05.2009 | 16:45
Hallo Tobias, gehen Sie doch mal auf die Seite www.vbl.de Dort werden Sie die Unterschiede zwischen VBLklassic und VBLextra sehen und sich Ihre Frage selbst beantworten können. Heike
Richtiges Forumam 30.05.2009 | 19:00
Vielleicht können Sie nicht lesen, doch das ist ein Expertenforum zu allen Fragen der persönlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, persönliche Vorsorge). VBL ist eine betriebliche Altersvorsorge.
-_-am 31.05.2009 | 02:16
Es kann doch nicht so schwierig sein, die * VBLklassik (Pflichtversicherung) von * VBLextra und * VBLdynamik zu unterscheiden. "Im öffentlichen Dienst sind Sie durch die VBLklassik (Pflichtversicherung) bereits besser im Alter versorgt als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Zusatzversorgung. Dennoch können die Leistungen aus der Pflichtversicherung allein die neu entstandene Versorgungslücke in der gesetzlichen Rente nicht schließen. Um diese Lücke auszugleichen und so ein entspanntes Leben im Alter zu ermöglichen, empfiehlt der Gesetzgeber zusätzlich zum Beispiel die freiwillige betriebliche Altersversorgung." Die VBL bietet Ihnen deshalb die VBLextra und VBLdynamik als freiwillige zusätzliche betriebliche Altersversorgung (neben der Pflichtversicherung duch den Arbeitgeber) an.
Tobiasam 31.05.2009 | 01:05
Wie schon im zweiten Antwortpost bemerkt, habe ich gelesen, dass dies ein Forum auch für Fragen zur Betrieblichen Altersvorsorge wäre. Insofern weiß ich nicht, warum dies Frage hier nicht am rechten Platz sein sollte. Was den Hinweis zur der Seite der VBL angeht, so war ich antürlich schon auf deren Seite und hab die nötige Information dort leider auch nicht finden können. Insofern wäre ich für einen Hinweis dankbar. Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Schönen Gruß, Tobias
Heikeam 31.05.2009 | 08:56
Auf der Seite der VBL ganz einfach gefunden: >>Vom 1. Januar 2002 an beträgt der Umlagesatz 7,86 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 6,45 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Diese Umlage hat der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 92,03 € monatlich pauschal zu versteuern. Den verbleibenden Anteil an der Umlage von 1,41 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts trägt der Arbeitnehmer.<<< Hilft das weiter? Heike
Tobiasam 31.05.2009 | 12:18
Hallo Heike, danke für diese Informationen. Das ist mal eine interessante Information. Diese habe ich selbst auf der Homepage nicht finden können. Allerdings kann ich mir meine eigentliche Frage immernoch nicht beantworten. Wie weiter oben öfter schon richtig erwähnt wurde, sollte die VBLextra ja FREIWILLIG sein und ich meine diese Versicherung abgelehnt zu haben. Dennoch erhalte ich jetzt Belege über die dafür eingezahlten Leistungen. Irgendwie widerspricht sich "Freiwillig" + "abgelehnt" mit "habe es jetzt doch". Deshalb meine Frage, ob ich dann evtl. doch irgendwo ein falsches Kreuz gesetzt haben muss. Schönen Gruß, Tobias
oh neam 31.05.2009 | 12:31
Vielleicht nochmal mit Lesen versuchen? Wie andere schon sagten, der Knackpunkt ist der Unterschied zwischen der VBL-Pflicht(!)versicherung (klassik) und der freiwilligen Versicherung VBLextra, die Sie nicht wollten und sicher nicht haben!
Heikeam 31.05.2009 | 16:59
Ich kann natürlich nicht feststellen, ob Sie ein falsches Kreuz gemacht haben. Probieren wir es mal von hinten nach vorne: 1. Sehen Sie in ihrer letzten Gehaltsabrechnung nach, wie hoch Ihr zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist. 2. Dann vergleichen Sie Ihren Beitrag zur VBL 3. Wieviel Prozent werden abgezogen? Heike PS: Meine bisherigen Annahmen beruhen auf dem Tarifgebiet "West". Wenn Tarifgebiet "Ost" müssen wir von vorne anfangen!
dgam 02.06.2009 | 13:28
Hallo Tobias, eine Nachfrage bei Ihrer Personalstelle hätte Ihnen sicherlich mehr gebracht. Ich vermute mal, Sie sind als wissenschaftlicher Mitarbeiter befristet für weniger als 5 Jahre. Normalerweise unterliegen Sie nach dem "Tarifvertrag Altersversorgung" (ATV) und der VBL-Satzung der Versicherungspflicht in der VBL. Hierzu hätten Ihr Arbeitgeber und Sie Umlagen (ähnlich wie in der Rentenversicherung) und im Osten auch Beiträge (Kapitaldeckungsverfahren) zu entrichten. Als befristeter 'Wissenschaftlicher' können Sie beantragen, von dieser Versicherungspflicht (VBL klassik) befreit zu werden. Das war sicherlich Inhalt des Ihnen vorgelegten Fragebogens. Stattdessen muss (!) dann Ihr Arbeitgeber für Sie eine 'freiwillige' Versicherung (VBL extra) für Sie abschließen und finanzieren. Hintergrund ist die auch in der VBL geltende Wartezeitregelung von 5 Jahren. Die Anwartschaften aus der 'Klassik' gehen Ihnen verloren, wenn Sie die Wartezeit nicht erfüllen. Die Ansprüche aus der 'Extra' sind kapitalgedeckt und damit sofort unverfallbar.
Tobiasam 02.06.2009 | 18:28
Ah... das scheint die Information zu sein, nach welcher ich gesucht habe. Zusammenfassend kann man also sagen, dass ich im Moment selbst keine Zuzahlung zu der VBLextra leiste, der Staat jedoch dennoch einen gewissen Beitrag für mich einzahlt, welcher mit für meine Altersversorgung einen zusätzlichen Baustein spendiert. Kann man das so sagen dg? Schönen Gruß und danke schonmal bis hierher, Tobias PS@Heike: Ja ich bin in Bayern angestellt und damit im Tarifgebiet West tätig. Danke auch Ihnen für Ihre Mühe.
dgam 03.06.2009 | 14:26
Ja, es ist halt die übliche, tariflich festgelegte betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes.
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