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Experten-Antwort

VBLU - Kapitalauszahlungsbetrag abhängig vom Familienstand

von Herbstlaub01.08.2020 | 12:23
2039 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich nähere mich nun meinem Regelaltersrenteneintrittstermin (was für Wörter es gibt ...;-)) und habe von der VBLU zu meiner bestehenden betrieblichen Altersvorsorge eine Übersicht bekommen, die in etwa die voraussichtliche Rentenhöhe und alternativ bei Wahl der Kapital-Einmalzahlung die zu erwartenden Beträge nennt. Ich neige dazu, die Einmalzahlung zu wählen, wundere mich als Single nun aber über die große Differenz von rund 15%, die ich gegenüber Verheirateten/Verpartnerten weniger bekommen werde. Die zur Erläuterung genannte Begründung - bei Verheirateten würde ja mit einer Kapitalabfindung auch der Hinterbliebenenansprüche abgefunden - vermag mich nicht zu überzeugen. Ich habe deshalb mal meine Einzahlungen seit 1995 addiert und festgestellt, dass die Verzinsung, in meinem Fall mit rd. 2%, deutlich unter der ursprünglich immer genannten Garantierendite von 3,5% liegt. Hmmm ... ist das nun "dumm gelaufen", aber grundsätzlich in Ordnung und nicht zu beanstanden? Ich würde mich freuen, hier ein paar kompetente Worte zur Einordnung zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Mühe! LG Herbstlaub

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbstlaub,

den Ausführungen von Siehe hier schliessen wir uns an.

Die Details zu Ihren Auszahlungsmodalitäten ergeben sich immer aus Ihrem individuellen Vertrag über Altersvorsorge. Die Details Ihres Vertrages klären Sie somit bitte direkt mit der/Ihrer Betriebsrentenstelle.

Wir können in diesem Forum keine Einzelfälle/-verträge einschätzen und erörtern.

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8 Antworten

Schadeam 01.08.2020 | 12:52
Betriebsrenten sind nicht Gegenstand dieses Forums der gesetzlichen Rentenversicherung, daher werden Sie da wenig hören. Fragen dazu müssen Sie direkt mit "Ihrer Betriebsrente" klären. Schönes WE
Schadeam 01.08.2020 | 13:48
Ja können Sie, aber DRV Mitarbeiter kennen nun mal nicht die Satzungen aller Betriebsrenten......
Herbstlaubam 01.08.2020 | 13:00
Hallo Schade, vielen Dank für Ihre Antwort, allein - ich zitiere mal: "Forum Informationen Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen." LG Herbstlaub
Geduldam 01.08.2020 | 18:26
Warten Sie am Montag die Antwort des Experten ab, der Sie an Ihre betriebsrentenzahlende Stelle verweisen wird. Hier werden zu Betriebsrenten nur ganz allgemeine aber keine individuellen Fragen beantwortet.
Siehe hieram 01.08.2020 | 18:42
Sie müssten eigentlich ja auch Vertragsunterlagen vorliegen haben, aus denen sich Leistungen nachvollziehbar erkennen lassen müssten. Also mal den Ordner suchen?? Dennoch vorab der Hinweis, weil es noch 'weniger' werden kann: Wenn Sie sich die VBLU-Leistung als Rente auszahlen lassen, haben Sie aufgrund des Betriebsrentengesetzes monatlich einen Freibetrag von derzeit 159,25 EUR, für die keine KV/PV-Beiträge anfallen. Als Kapitalauszahlung berechnet die Krankenkasse den KV/PV-Beitrag auf Basis der Kapitalzahlung geteilt durch 10 Jahre geteilt durch 12 Monate. Dies könnte also zu einer Beitragslast führen, auch wenn Sie mit einer Rentenzahlung ansonsten unter dem Freibetrag lägen.
Herbstlaubam 01.08.2020 | 19:11
Hallo Siehe hier, danke für die Antwort. Ich habe natürlich alles fein säuberlich und ordentlich abgeheftet in den letzten 25 Jahren und auch sämtliches Satz für Satz durchforstet und eben auch mal im Detail nachgerechnet. Die von mir so empfundene "Schlechterbehandlung" als Single taucht aber erst jetzt nach dem Informationsschreiben sozusagen fünf vor zwölf auf. Das Handling mit der Kranken- und Pflegeversicherung ist mir ebenfalls bekannt. Aber trotzdem danke für den Hinweis. LG Herbstlaub
Meine Meinungam 01.08.2020 | 19:09
Hallo. Die VBLU ist doch keine Sparkasse. Du kannst doch nicht Deine Einzahlungen addieren und dann durch den Garantiezins erhöhen. Es werden erst die Kosten für die ganzen Leistungen und der Betrag für die Verwaltung abgezogen. Von Deinen Einzahlungen geht nur der Sparanteil in die Verzinsung. Das ist doch bei jeder Kapitalversicherung so.
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