Hallo, Edith,
den Beiträgen von Schade und Fortitude One können wir uns nur anschließen. Ihr Restleistungsvermögen liegt bei der angegebenen teilweisen Erwerbsminderung zwischen 3-6 Std. täglich. Ein Veränderung der Arbeitszeit, wie Sie sie dargestellt haben, würde immer noch den Möglichkeiten entsprechen.