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Verbeamtung

von Angestellter08.08.2007 | 10:54
4648 Ansichten
34 Antworten
Guten Tag, ich bin seit ca.33 Jahren als Angestellter tätig.Nun habe ich meiner Rentenauskunft der DRF Bund entnommen,dass ich mit 65 + 9 Monaten in den Altersruhestand treten kann.Mei dann zu erwartende Rente wir ca.bei 1000 Euro und etwas liegen.Nun habe ich mir überlegt,ob ich mich nicht verbeamten lassen soll.Der Grund hierfür ist,dass mein Kollege,welcher Beamter ist in der vergleichbaren Entgeltgruppe eine viel höhere Pension erwarten kann.An wen muss ich mich da wenden,um in den Genuss der Pension zu kommen?Isr das ein langes Verfahren? Vielen Dank für Ihre Hilfe

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.08.2007 | 12:31

Liebe Leser,

dem Tipp von Anke ist nichts hinzuzufügen. Ob es sich ein Wechsel "lohnt", kann der Dienstherr sagen. Der ist auch der richtige Ansprechpartner in der Frage, ob ein Wechsel überhaupt möglich ist.

Wir haben den Rest der Diskussion gelöscht, weil einige meinten, dass sie persönlich werden müssen.

Bitte Forenregeln beachten!

Viele Grüße

Ihre Redaktion.

Moderatoren-Antwortam 08.08.2007 | 13:13

Liebe Diskutanten,

die Debatte darum, wer es nun besser hat - Beamter oder Angestellter - ist bestimmt so alt wie das Beamtentum. Auch gibt es zahlreiche Studien zu dieser Frage. Das Ergebnis: Es kommt darauf an...

... und zwar darauf, was und welche Berufe man vergleicht. Vielleicht sollte man einfach einen Beruf ausüben, der einem Spaß macht - das dürfte die höchstmögliche Rendite abwerfen. Denn Menschen, die Spaß bei der Arbeit haben, werden älter, sind zufriedener, gesünder, ausgeglichener, ...

Wir in der Redaktion sind überzeugt, dass man sowohl als Beamter wie auch als Angestellter glücklich werden kann.

In diesem Sinne...

Ihre Redaktion

32 Antworten

Angestelletram 08.08.2007 | 11:12
Hallo guten Tag, das hört sich ja gar nicht gut an für mich Frau Anke.Ich zahle doch RV:Beiträge seid meinem ersten Arbeitstag und das soll es nicht möglich sein mich verbeamten zu lassen?Meines Wissens nach entrichtet doch ein Beamter keine Beiträge zur DRV.Trotzdem bekommr er doch eine Pension.Dann müsste s doch für mich als Beitragszahler möglich sein,mich verbeamten zu lassen? Nochmals vielen Dank
majaam 08.08.2007 | 11:12
Wenn eine Verbeamtung so einfach wäre, dann würde es in Deutschland wohl nur noch Beamte geben und keine Angestellten mehr! Sie können nicht einfach vom Angestellten zum Beamten wechseln.
Ankeam 08.08.2007 | 11:08
Man kann nicht einfach als Angestellter den Status wechseln und Beamter werden. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vor allem muss Sie Ihr Dienstherr als Beamter ernennen. Am besten lassen Sie sich die Einzelheiten von Ihrer Personalabteilung erläutern
?am 08.08.2007 | 11:17
Soll das ein Witz sein???
Angestelletram 08.08.2007 | 11:17
Hallo Frau Maja, danke für Ihre Antwort.Aber!Wieso geht das nicht si wie ich mir das denke?Wieso sagen Sie dann würde es nur noch Beamte in Deuschland geben?Bringt es denn tasächlich so viele Vorteile für mich wenn ich Beamter werde?laut meinen verbeamteten Kollegen sind die Vorteile nicht so sehr gross. Vielen Dank
Ankeam 08.08.2007 | 11:16
Ein Beamter zahlt aber nicht in dasselbe System ein wie Sie. Der Beamte bekommt seine Pension nicht von der DRV. Ich empfehle Ihnen sich diesbezüglich von Ihrem Arbeitgeber beraten zu lassen, da es ganz allein an diesem liegt, ob er Sie als Beamter ernennt oder als Angestellter beschäftigt. Nur zur Kenntnis, ich war während meiner Ausbildung Beamtin und bin jetzt Angestellter, da ich nicht weiter ernannt wurde. Alles beim selben Arbeitgeber. Ganz so einfach ist es leider nicht, wie Sie es sich wünschen.
Useram 08.08.2007 | 11:19
Was haben Ihre RV-Beiträge mit der Verbeamtung zu tun? Die Pension die ein Beamter bekommt, erhält er nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern aus einem eigenen Versorgungssystem. Das bitte nicht verwechseln, das sind zwei strikt getrennte Systeme. Die Beiträge zum gRV-Träger haben keine direkte Auswirkung auf die Pension eines Beamten.
Angestellteram 08.08.2007 | 11:21
Sehr geehrte/r Frau Herr ?, Warum sollte dies ein Witz sein?Ich muss doch auch schauen wo ich mal bleibe.Dann ist dies eine Überlegung von mir Wert.Oder? Vielen Dank
Angestellteram 08.08.2007 | 11:23
Hallo User, danke für Ihre Nachricht.Ich zahle Beiträge aus meinem Einkommen.Das meinte ich mit meinen Beiträgen zur DRV.Woraus zahlt der Beamte bez.wer zahlt die Pension des Beamten einmal.Das ist mir nicht klar.Daher fragte ich.Iergendwoher müssen ja auch die Pensionen entstammen.Warum eigentlich Renten und Pensionen?Warum nicht für alle die gleiche Leistung? Danke
johannam 08.08.2007 | 11:34
solangsam glaube ich, dass ihre Frage nur ein Fake ist!!!
Fakeam 08.08.2007 | 11:38
Spaß am trüben Mittwoch im Sommerloch.
dieteram 08.08.2007 | 11:39
Wenn Sie das nicht wissen, wie wollen Sie dann Beamter werden ??
Schadeam 08.08.2007 | 11:38
lieber Angestellter, sind Sie wirklich so blöd oder tun Sie nur so? Ihre Frage nach einer Verbeamtung kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber und sonst niemand beantworten. Also gehen Sie zur Personalstelle und fragen nach, statt hier im Forum zu nerven! Stammtischdiskussionen führen zu nichts.
Angestellteram 08.08.2007 | 12:10
Hallo, Ihre Antwort bez.Frage ist eine frechheit gegenüber jedem Beamten.Das klingt doch so:"Beamte sind dumm und wissen nichts"!Das ist unglaublich was Sie da von sich geben.Ich möchte einfach noch etwas dienlich sein. Danke
Angestellteram 08.08.2007 | 12:12
Guten Tag, also beleidigen muss ich mich ja wohl von Ihnen nicht lassen!Ich habe anständig gefragt und erwarte demnach auch eine solche Antwort.Ich verbiete mir mich als blöd zu bezeichen.Auch wenn ich in einer Behörde arbeite muss ich noch lange nicht blöd sein! Danke
Angestellteram 08.08.2007 | 12:14
Hallo, was ist denn nun wieder ein Fake?Können sie kein deutsch oder wollen Sie nicht?Deutsch ist immer noch die Amtssprache in unserem Haus. Danke
?-?am 08.08.2007 | 12:20
ich habe gedacht das wäre Vorraussetzung
Angestelletram 08.08.2007 | 12:16
Guten Tag, ich finde es seltsam,dass bisher keiner auf meine Frage eingegangen ist,warum es Beamten besser geht als Arbeitern und Angestellten.Dies wurde bisher von jedem Antworter ausgelassen.Warum eigentlich? Gruss
Angestellteram 08.08.2007 | 12:42
Hallo Redaktion, vielen Dank für Ihre Anteilnahme.Ich denke,wenn diese persönlich werdenden Antworten auf meine Frage von Beamten kam,muss ich mir nochmals überlegen ob ich mich überhaupt verbamten lassen will. Vielen Dank wehrte Redaktion
Wissenderam 08.08.2007 | 12:44
Machen Sie es mal nicht nur an dem ihnen dann ausgezahlten Rentenbetrag fest. Schließlich sind sie über die Rente auch Kranken- und Pflegeversicherte; ein Ruhestandsbeamter muss die Kranken- und Pflegeversicherung erst noch von der ausgezahlten Pension zahlen und die Beträge dafür sind im Alter auch nicht gerade gering. Erst nach Abzug dieser Kosten sollte hier ein Vergleich der Zahlbeträge erfolgen.
Angestellteram 08.08.2007 | 12:50
Guten Tag Wissender, da haben Sie aber nur bedingt recht denke ich.Die KV und PV Beiträge bekomme ich als Rentner ja nur dann bezahlt weil ich schon nix habe.Erklären Sie mir doch Bitte auch warum bekomme ich als Rentner keine 13.Rente aber der Pensionär eine 13.Pension? Ich danke Ihnen
Angestellteram 08.08.2007 | 13:07
Herr Wissender könnte es auch sein,dass der Pensionär für etwas mehr Beitrag wie ein Privatpatient behandelt wird?Kann der Pensionär auch weiterhin Beihilfe geltend machen?Kann der Pensionär bez.aktive Beamte z.B. auch kosten eines Heilpraktikers geltend machen? Die Frage der 13.Pension ließen Sie offen.Mir geht es nicht um eine Kürzung oder Streichung,sondern darum,warum bekommt ein Pensionär diese 13.Pension? Vielen Dank Herr Wissender
Wissenderam 08.08.2007 | 12:53
Die Pensionen der Ruhestandsbeamten orientieren sich hier an den Zahlungsmodalitäten der aktiven Beamten. Doch der Trend geht auch hier zu verminderten Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld) bzw. ist dies in einigen Bundesländern bereits abgeschafft worden. Urlaubsgeld gibts auch schon eine ganze Weile nicht mehr! Und was die Krankenversicherung angeht, so zahlen sie Rentner, sofern sie Pflichtmitglied der Kasse sind. die Hälfte des sich nach dem Beitragssatz der jeweiligen Kasse errechneten Betrags. Uns das ist wesentlich günstiger als sich privat zu versichern (bei 1000€ Brutto-Rente und einem Beitragssatz von 14% also nur 70 € zzgl. 26 € für Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag der Krankenversicherung, also knapp 100 €. Dafür sichern sie sich mal Privat ab!!
Angestellteram 08.08.2007 | 13:22
Sehr geehrte Redaktion, ich möchte mich ja verbeamten lassen.Und daher wissen,ob ich dann Vorteile daraus haben könnte.Ihre Antwort sagt eigentlich ja.Meinen Sie auch Ja? Gruss
Wissenderam 08.08.2007 | 13:18
Warum der Pensionär eine 13. Pension erhält?, weil es der Gesetzgeber so will (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/beamtvg/gesamt.pdf).… Und wenn dieser der Meinung ist, dass es dieses nicht mehr geben soll, wird er es ändern. Es ist sicher müßig über Sinn und Unsinn dieser bestehenden Regelungen zu debattieren, wie auch über die Ungerechtigkeit gegenüber den Rentner der Rentenversicherung. Das fällt alles in den Bereich "Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums", Google hilft hier weiter. Beihilfeberechtigt ist der Versorgungsbezieher mit 70% der beihilfefähigen Aufwendeungen (diese orientieren sich weitgehend an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung). Somit sind also noch 30% privat zu versichern. Und dann liegt es an jedem selbst, was er so alles mitversichern will (Heilpraktiker, Zahnersatz, etc.). Doch die privaten Krankenversicherungen verschenken auch nichts!! zumal auch der gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit hat, sich nach seinen Wünschen über den gesetzlichen Rahmen hinaus abzusichern.
Angestellteram 08.08.2007 | 13:43
Hallo Redaktion, welchen Neid meinen Sie denn?Auf was neidisch sein Bitte? Ich möchte doch nur eine Antwort haben. Gruss
Angestellteram 08.08.2007 | 13:46
Guter Herr Allwissend, Sie glauben doch nicht im Ernst,dass Sie mir damit kommen können.Der Gesetzgeber hat es so gewollt!Und beim Rentner ist halt anders weil der Gesetzgeber es da nicht so gewollt hat.Das dürfte dann Ihre Antwort sein auf meine Frage warum.Lieber Allwissend es gab ich betone extra für Sie es gab Zeiten da konnte ein Beamter jeden Mist über dei Verordnung eines Arztes bekommen.Übriegens.Für eine Heilpraktiker usw.Behandlung braucht der private Versicherte keine Zusatzversiherung abschlissen.Das ist dabei drinn.Der Kassenpaient muss hierfür sehr wohl eine extra Police abschliessen.30% muss der Beamte noch selbst zahlen?Ja und?Der Pflichtversicherte zahlt Beiträge zu sammen mit seinem Arbeitgeber und bekommt dafür ne mickrige Leistung.Im Wartezimmer steht er hinter dem Beamten in der Schlange. Daher möchte ich mich ja verbeamten lassen. Sind Sie denn Beamter Herr Allwissend? Gruss
Wissenderam 08.08.2007 | 14:07
Es mag ja gerechtfertigt sein Beiträge zu löschen, doch hier wurden nur versucht die Fragen von "Angestellter" zu beantwortet. Ich habe seinen Beitrag noch lesen können. Und wie Sie lesen konnten habe ich die Diskussion daraufhin für beendet erklärt. Ein wenig mehr Fingerspitzengefühl bitte beim löschen von Beiträgen.
Neidam 08.08.2007 | 14:03
Wenn Sie meinen das hat was mit Neid zu tun dann muss doch ewtas an der Verteilung nicht stimmen,dass der Eindruck entsteht,man müsste auf was neidisch sein.Oder?
CWam 08.08.2007 | 15:08
zum 13. Gehalter der Beamten: Rentner der DRV erhalten - sofern Sie während einer Erwerbstätigkeit auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld etc. erhalten haben - auch ein "13. Gehalt" (ich nenne es einmal so). Einmalzahlungen sind in der Regel beitragspflichtig. Dadurch erhöht sich folglich die Rente. Natürlich bekommen Rentner nicht die durch die Einmalzahlungen erwirtschaftete höhere Rente in einer Summe in einem bestimmen Monat ausgezahlt. Die höhere Rente verteilt sich auf jeden Monat. Beispiel: Verdienst 24000 Euro/Jahr = mtl. Rente 21,38 Euro. Einmalzahlungen 2000 Euro = Verdienst 26.000 Euro. Dies entspricht einer mtl. Rente von 23,16 Euro. Rentensteigerung somit 1,78 Euro mtl. Das "13. Gehalt" beträgt somit jährlich 21.36 Euro. Macht ein Arbeitnehmer dies z. B. 35 Jahre lang, beträgt sein "13. Gehalt" rund 750 Euro/Jahr oder rund 62 Euro pro Monat. Die Rente wird durch Einmalzahlungen somit höher. Je mehr Einmalzahlung auch erbracht wurden, desto höher ist die Rente.
Rentneram 09.08.2007 | 07:35
Guten morgen, und warum bekommt sowas ein "Rentner"nicht?Als Rentner habe ich doch Einmalzahlungen erhalten.Warum macht der Gesetzgeber da einen Unterschied? Danke Ihnen
CWam 09.08.2007 | 08:20
Bitte meinen gestrigen Text sorgfältig lesen. Arbeitnehmer, die Einmalzahlungen erhalten haben, erhalten i.d.R. auch eine höhere Rente. Das "13. Gehalt" ist in der mtl. Rente enthalten.
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