Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Verbesserungen bei der Mütterente nach Rentenbeginn eingetreten – Antrag notwendig?

von TheLoneWolf28.07.2025 | 18:38
231 Ansichten
7 Antworten
Hallo, wenn jemand schon eine Altersrente, oder EM-Rente bezieht, bevor die Verbesserungen bei der Mütterrente eingetreten ist, kann dann auf Antrag die Rente neu berechnet werden? Ist hierzu das Formular V0800 einzureichen?´ Jetzt werden ja für vor 1992 geborene Kinder bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre angerechnet. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2025 | 08:05

Hallo TheLoneWolf,

 

wie bereits hier schon mehrfach geschrieben erfolgte die Umsetzung der Mütterrentenpakete I und II maschinell und mussten nicht gesondert beantragt werden. 

 

Sollten ihre Kinder bereits bekannt gewesen sein - wovon auszugehen ist - haben sie bereits die entsprechenden Zuschläge zu ihrer Rente erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

6 Antworten

Abwartenam 28.07.2025 | 18:42
Wenn das dann irgendwann mal Gesetz werden sollte mit den 3 Entgeltpunkten ei Kindern vor 1992, dann bekommen Sie das automatisch (wenn Ihre Kinder der DRV bereits bekannt sind, wovon wohl auszugehen ist). Da muss nichts von Ihnen neu beantragt werden. Das dauert aber noch Jahre, nach jetzigem Stand mindestens bis 2027.
TheLoneWolfam 28.07.2025 | 18:56
Abwarten schrieb

Wenn das dann irgendwann mal Gesetz werden sollte mit den 3 Entgeltpunkten ei Kindern vor 1992, dann bekommen Sie das automatisch (wenn Ihre Kinder der DRV bereits bekannt sind, wovon wohl auszugehen ist).

Da muss nichts von Ihnen neu beantragt werden.

Das dauert aber noch Jahre, nach jetzigem Stand mindestens bis 2027.

Es geht um die Reform der Mütterrente II, die ab dem 01.01.2019 gilt. Wenn man davor schon eine Rente bezogen hat, sind ja die Verbesserungen noch nicht berücksichtigt worden. Daher meine Frage, ob und wie man dies Nachholen kann.
KEZam 28.07.2025 | 19:49
TheLoneWolf schrieb

Es geht um die Reform der Mütterrente II, die ab dem 01.01.2019 gilt.

Wenn man davor schon eine Rente bezogen hat, sind ja die Verbesserungen noch nicht berücksichtigt worden.

Daher meine Frage, ob und wie man dies Nachholen kann.

Woher haben Sie denn Ihre Informationen? Im Normalfall sind auch schon länger bezogene Renten automatisch angepasst worden. Bevor Sie unnötig ein Fass aufmachen, weil Sie die Materie nicht verstehen, sollten Sie besser einen individuellen Beratungstermin vereinbaren, wo die tatsächliche Situation geprüft wird.
KSCam 28.07.2025 | 21:28
TheLoneWolf schrieb

Es geht um die Reform der Mütterrente II, die ab dem 01.01.2019 gilt.

Wenn man davor schon eine Rente bezogen hat, sind ja die Verbesserungen noch nicht berücksichtigt worden.

Daher meine Frage, ob und wie man dies Nachholen kann.

Quatsch, auch 2019 ist das automatisch gegangen wenn das Kind schon im Konto war. Und bei allen Frauen, die ab 1986 in Rente gegangen sind, wurden im Rentenantrag die Kinder abgefragt. Die Mütterrente II ist bei Ihnen garantiert längst verarbeitet und falls nicht merken Sie das ja reichlich früh nach 6,5 Jahren
Das Los eines anonymen Forums!am 29.07.2025 | 05:58
KSC schrieb

Quatsch, auch 2019 ist das automatisch gegangen wenn das Kind schon im Konto war.

Und bei allen Frauen, die ab 1986 in Rente gegangen sind, wurden im Rentenantrag die Kinder abgefragt.

Die Mütterrente II ist bei Ihnen garantiert längst verarbeitet und falls nicht merken Sie das ja reichlich früh nach 6,5 Jahren

Da wird wieder mal irgendein Unsinn behauptet ohne sich vorher mal vernünftig zu informieren. So etwas traut man sich eben nur in einem anonymen Forum. Mindestens die Hälfte der hier täglich gestellten Fragen, werden aus Dummheit oder einfach nur aus Faulheit gestellt.
TheLoneWolfam 29.07.2025 | 14:24
Experte/in schrieb

Hallo TheLoneWolf,

 

wie bereits hier schon mehrfach geschrieben erfolgte die Umsetzung der Mütterrentenpakete I und II maschinell und mussten nicht gesondert beantragt werden. 

 

Sollten ihre Kinder bereits bekannt gewesen sein - wovon auszugehen ist - haben sie bereits die entsprechenden Zuschläge zu ihrer Rente erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

Hallo, danke für Ihre Antwort. Ja, die Kinder sind bekannt Aber wäre denn, wenn es automatisch angepasst wurde, nicht eine Mitteilung an den Rentner erfolgt? Bis auf die Mitteilungen der normalen Rentenerhöhung kam bisher nichts an.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026