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Experten-Antwort

Verbindliche Entscheidung

von Wundernase25.08.2015 | 09:23
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11 Antworten

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Interessant, dass das Thema „Rentenkürzung verbindlich entschieden“ so schnell gelöscht wurde. Na dann hier mal eine Frage an alle Fachleute (solche die § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI und dessen Auswirkungen auf die Rentenhöhe) verstehen, um was es geht: Können und wird mein Rentenversicherungsträger mir eine Vergleichsberechnung der Altersrente (Vollrente wegen EM) mit dem Programm erstellen, das von 1992 bis zur Verbindlichen Entscheidung (veröffentlicht in RVaktuell 2012, 168; http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… angewendet wurde?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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10 Antworten

ICHam 25.08.2015 | 10:23
Vielleicht sollte man Ihnen mal erklären, dass es sich bei dieser Sache NICHT um eine Entscheidung der Rentenversicherungsträger handelt, sondern um BSG-Rechtsprechung!!! Und NEIN! Warum sollte man eine Vergleichsberechnung machen für einen Sachverhalt, der so nicht rechtens ist! Und nur mal so nebenbei, im Gesetz steht die jetzige Vorgehensweise schon seit Langem drin, nur hat die Rentenversicherung diese Regelungen bislang anders ausgelegt.
Y.am 25.08.2015 | 11:00
Eine Vergleichsberechnung wird nur dann (notwendigerweise) ausgestellt, wenn dies im Rahmen einer Aussparung nach § 48 Abs. 3 SGB X geschieht. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Rentenversicherungsträger die Anrechnungszeiten (nach Auffassung des BSG) bereits zu Unrecht anerkannt hat, und nun wieder richtig stellen MUSS. Und Ihr letzter Beitrag wurde aus den einfachen Gründen gelöscht, weil er den Grundsätzen dieses Forums nicht standgehalten hat (Stichwort Diskussion) - einfach mal lesen "Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge ganz oder teilweise löschen müssen."
Wundernaseam 25.08.2015 | 11:13
Zitat von ICH anzeigenausblenden
Was rechtens ist wird das BSG dann demnächst wohl zur Nichtzulassungsbeschwerde B 5 R 218/15 B entscheiden. Und dem wird der Träger dann sicherlich auch eine Vergleichsberechnung vorlegen müssen. Übrigens: Das der Verbindlichen Entscheidung zugrunde liegende Urteil vom 19.04.2011 (Az. B 13 R 79/09 R) enthält nicht an einer einzigen Stelle den Hinweis auf das Nebeneinander von gezahlten Beiträgen für Sozialleistung und Anrechnungszeiten wegen Zurechnungszeiten!
Wundernaseam 25.08.2015 | 11:13
Zitat von ICH anzeigenausblenden
Was rechtens ist wird das BSG dann demnächst wohl zur Nichtzulassungsbeschwerde B 5 R 218/15 B entscheiden. Und dem wird der Träger dann sicherlich auch eine Vergleichsberechnung vorlegen müssen. Übrigens: Das der Verbindlichen Entscheidung zugrunde liegende Urteil vom 19.04.2011 (Az. B 13 R 79/09 R) enthält nicht an einer einzigen Stelle den Hinweis auf das Nebeneinander von gezahlten Beiträgen für Sozialleistung und Anrechnungszeiten wegen Zurechnungszeiten!
MXSWam 25.08.2015 | 12:30
Hallo Wundernase, sie können davon ausgehen, dass die NZB vom BSG abgeschmettert wird.
Herr Zetam 25.08.2015 | 13:58
Die Leute scheinen es nicht zu verstehen: Auch dieser Beitrag wird wegen Inhaltslosigkeit gelöscht werden.
A.am 25.08.2015 | 15:59
oder Lesen sie andere bisherige Stellungnahmen durch die/den Experten zu diesem Urteil durch https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
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