Grundsätzlich dürfen Sie mit einer vollen Erwerbsminderung täglich unter drei Stunden und wöchentlich fünfzehn Stunden arbeiten.
Und damit 18.558,75 EUR brutto/Jahr verdienen. (Bei einer halben mindestens das Doppelte).
Aber wie kommen Sie darauf, dass Sie die eine volle EM-Rente erhalten, wenn Sie Ihren anscheinend ja noch vorhandenen Arbeitsplatz freiwillig beenden?
Anscheinend wurde Ihr (rein gesundheitliches) Leistungsvermögen auf drei bis unter sechs Stunden täglich festgestellt (?), das wäre dann eine halbe EM-Rente.
Und entsprechend könnten Sie also mit Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung bis auf maximal 'unter' dreißig Stunden pro Woche vereinbaren.
Nur wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen absolut keinen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, könnte u.U. die Zahlung einer vollen EM-Rente in Betracht kommen. Diese 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' bezahlte EM-Rente würde immer befristet sein. Und auch frühestens ab dem 7. Monat nach Vorliegen der Voraussetzungen bezahlt werden.
Wenn Sie also jetzt noch einen Vollzeitvertrag haben und diesen Arbeitsplatz freiwillig kündigen wäre das nicht nur regelrecht dumm, denn wenn die Rente dann nicht mehr weiter bewilligt wird, wäre Ihr eigentlicher Arbeitsplatz ja auf jeden Fall weg.
Aber es würde eine 'Arbeitsmarktrente' (also eine volle EM-Rente) dann auch erst ab dem 7. Monat nach Ende des (ursprünglichen) Beschäftigungsverhältnisses bezahlt werden.
Und wenn der Arbeitsplatz ansich erhalten bleibt (ggfs. mit ergänzender Ausstattung) und nur die Arbeitszeit reduziert ist, dann wäre es auch kein neues Arbeitsverhältnis, sondern eine Teilzeitarbeit. Das allerdings müsste vor allem auch 'arbeitsrechtlich' noch betrachtet werden, was die Rentenversicherung allerdings nicht macht.
Sie sollten das also trotzdem noch(mal) mit Ihrer zuständigen DRV direkt klären, denn auch die Gewährung einer 'Arbeitsmarktrente' ist IMMER eine Einzelfallentscheidung, insbesondere dann, wenn - so wie Sie es dargestellt haben - Sie eine Arbeitslosigkeit selbst verschulden.