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Experten-Antwort

Verbot zu arbeiten bei voller Erwerbsminderungsrente

von Betty30.05.2024 | 20:05
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann die Rentenversicherung bei Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente mir verbieten täglich 2,5 Stunden zu arbeiten? Ich bekomme die volle Erwerbsminderungsrente wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis beende. Darf ich dann wieder mit meinem Arbeitgeber einen neuen Vertrag zu tgl. 2,5 Std. machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Betty,

 

von hier aus kann nicht beurteilt werden, wie man Ihr Leistungsvermögen im Rentenverfahren beurteilt hat und in welchem Zusammenhang ihre Beschäftigung eine Rolle dabei spielt.

Sie sollten sich deshalb mit Ihrer Frage an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Nur von dort können Sie eine verbindliche Entscheidung in Ihrem konkreten Einzelfall erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Kein Problemam 30.05.2024 | 20:28
Die DRV verbietet gar nichts. Eine tägliche Arbeitszeit von unter 3 Stunden ist kein Problem bei einer vollen EM-Rente.
gut überlegenam 30.05.2024 | 21:27
Grundsätzlich dürfen Sie mit einer vollen Erwerbsminderung täglich unter drei Stunden und wöchentlich fünfzehn Stunden arbeiten. Und damit 18.558,75 EUR brutto/Jahr verdienen. (Bei einer halben mindestens das Doppelte). Aber wie kommen Sie darauf, dass Sie die eine volle EM-Rente erhalten, wenn Sie Ihren anscheinend ja noch vorhandenen Arbeitsplatz freiwillig beenden? Anscheinend wurde Ihr (rein gesundheitliches) Leistungsvermögen auf drei bis unter sechs Stunden täglich festgestellt (?), das wäre dann eine halbe EM-Rente. Und entsprechend könnten Sie also mit Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung bis auf maximal 'unter' dreißig Stunden pro Woche vereinbaren. Nur wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen absolut keinen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, könnte u.U. die Zahlung einer vollen EM-Rente in Betracht kommen. Diese 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' bezahlte EM-Rente würde immer befristet sein. Und auch frühestens ab dem 7. Monat nach Vorliegen der Voraussetzungen bezahlt werden. Wenn Sie also jetzt noch einen Vollzeitvertrag haben und diesen Arbeitsplatz freiwillig kündigen wäre das nicht nur regelrecht dumm, denn wenn die Rente dann nicht mehr weiter bewilligt wird, wäre Ihr eigentlicher Arbeitsplatz ja auf jeden Fall weg. Aber es würde eine 'Arbeitsmarktrente' (also eine volle EM-Rente) dann auch erst ab dem 7. Monat nach Ende des (ursprünglichen) Beschäftigungsverhältnisses bezahlt werden. Und wenn der Arbeitsplatz ansich erhalten bleibt (ggfs. mit ergänzender Ausstattung) und nur die Arbeitszeit reduziert ist, dann wäre es auch kein neues Arbeitsverhältnis, sondern eine Teilzeitarbeit. Das allerdings müsste vor allem auch 'arbeitsrechtlich' noch betrachtet werden, was die Rentenversicherung allerdings nicht macht. Sie sollten das also trotzdem noch(mal) mit Ihrer zuständigen DRV direkt klären, denn auch die Gewährung einer 'Arbeitsmarktrente' ist IMMER eine Einzelfallentscheidung, insbesondere dann, wenn - so wie Sie es dargestellt haben - Sie eine Arbeitslosigkeit selbst verschulden.
Dummheit stirbt nieam 30.05.2024 | 22:33
Wenn man bei vorhandener teilweiser EM-Rente ein bestehendes Teilzeit-Arbeitsverhältnis selber mutwillig beenden, wird man mit Sicherheit keine Arbeitsmarktrente bekommen. Und schon gleich gar nicht, wenn man dann beim gleichen Arbeitgeber wieder einen neuen Vertrag abschließt. Wie blöde kann man sein?
Woher kommen die 15 Stunden wöchtl.?am 31.05.2024 | 05:16
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
gut überlegen schrieb

Grundsätzlich dürfen Sie mit einer vollen Erwerbsminderung täglich unter drei Stunden und wöchentlich fünfzehn Stunden arbeiten.

Und damit 18.558,75 EUR brutto/Jahr verdienen. (Bei einer halben mindestens das Doppelte).

Aber wie kommen Sie darauf, dass Sie die eine volle EM-Rente erhalten, wenn Sie Ihren anscheinend ja noch vorhandenen Arbeitsplatz freiwillig beenden?

Anscheinend wurde Ihr (rein gesundheitliches) Leistungsvermögen auf drei bis unter sechs Stunden täglich festgestellt (?), das wäre dann eine halbe EM-Rente.

Und entsprechend könnten Sie also mit Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung bis auf maximal 'unter' dreißig Stunden pro Woche vereinbaren.

Nur wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen absolut keinen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, könnte u.U. die Zahlung einer vollen EM-Rente in Betracht kommen. Diese 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' bezahlte EM-Rente würde immer befristet sein. Und auch frühestens ab dem 7. Monat nach Vorliegen der Voraussetzungen bezahlt werden.

Wenn Sie also jetzt noch einen Vollzeitvertrag haben und diesen Arbeitsplatz freiwillig kündigen wäre das nicht nur regelrecht dumm, denn wenn die Rente dann nicht mehr weiter bewilligt wird, wäre Ihr eigentlicher Arbeitsplatz ja auf jeden Fall weg.

Aber es würde eine 'Arbeitsmarktrente' (also eine volle EM-Rente) dann auch erst ab dem 7. Monat nach Ende des (ursprünglichen) Beschäftigungsverhältnisses bezahlt werden.

Und wenn der Arbeitsplatz ansich erhalten bleibt (ggfs. mit ergänzender Ausstattung) und nur die Arbeitszeit reduziert ist, dann wäre es auch kein neues Arbeitsverhältnis, sondern eine Teilzeitarbeit. Das allerdings müsste vor allem auch 'arbeitsrechtlich' noch betrachtet werden, was die Rentenversicherung allerdings nicht macht.

Sie sollten das also trotzdem noch(mal) mit Ihrer zuständigen DRV direkt klären, denn auch die Gewährung einer 'Arbeitsmarktrente' ist IMMER eine Einzelfallentscheidung, insbesondere dann, wenn - so wie Sie es dargestellt haben - Sie eine Arbeitslosigkeit selbst verschulden.

Ich weiß nicht woher dieser Mythos von 15 Stunden wöchentlich kommt. Sowohl im Gesetz als auch im Bescheid ist die rede von unter 3 Stunden täglich. Ob 5 oder 6 Tage die Woche ist doch nirgendwo geregelt?
Edgaram 31.05.2024 | 06:34
Bei der AfA, respektive dem Jobcenter haben Sie ein Recht auf Arbeitsvermittlung, wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sein können.
Jensam 31.05.2024 | 14:26
Mir hat es die Rentenversicherung Bund auch genauso gesagt. Ich muss erst mein Beschäftigungsverhältnis beenden, dann bekomme ich definitiv die Arbeitsmarktrente. Das ist anscheinend derzeit Gang und Gäbe, natürlich soll man nicht aus Jux und Tollerei kündigen, sondern gesundheitliche Gründe müssen einen Rolle spielen. Ich verlasse mich jetzt einfach mal auf die Aussage und habe zum Jahresende meinen Job im öffentlichen Dienst gekündigt. Letztenendes kann mir auch nichts passieren. Ich hab nur noch zwei Jahre bis zur Schwerbehindertenrente. Zur Not muss die Zeit mit ALG1 und Krankengeld überbrückt werden.
gut überlegenam 31.05.2024 | 14:54
Zitat von Jens anzeigenausblenden
Vorsicht bitte mit derartigen Aussagen. Zumal auch Ihnen das anscheinend nur 'gesagt' wurde. Verbindlich ist aber immer nur, was dann auch schriftlich 'beschieden' wird In IHREM Fall mag es so funktionieren, insbesondere eben auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Worauf SIE allerdings, da Sie Schwerbehinderung erwähnen, da noch besondere Rechte aufgrund der Schwerbehinderung haben könnten, das wurde aber hoffentlich alles bereits mit den zuständigen Ansprechpartnern (z.B. auch Betriebsrat, Behindertenbeauftragter etc.) geklärt. Es ist aber keine Regelung, die so Gang und Gebe ist (das würde ja bedeuten, man hätte einen Rechtsanspruch darauf, hat man aber NICHT!!) sondern es wird IMMER im Einzelfall geprüft.
Respektam 01.06.2024 | 11:12
Zitat von Jens anzeigenausblenden
Selber ohne Not ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen, ist natürlich so gut wie nie sinnvoll und finanziell potentiell mit schweren Nachteilen verbunden (Krankengeld, vor allem aber beim Arbeitslosengeld 1 (lange Sperren unnd Anspuchdauer verkürzungen von zusammen bis zu 6 Momaten)) und ggf. auch bei der Höhe einer potentiellen späteren Urlaubsabgeltung). Abe bitte sehr, das war natürlich Ihre Entscheidung. Ob Sie bei Eigenkündigung gewissermaßen automatisch eine Arbeitsmarktrente bekommen, ist definitiv mehr als fraglich. Das ist nur in medizinisch sehr gut zu begründenden Fällen überhaupt eine Option, aber natürlich nicht sicher. Sich hier auf irgendein mündliches "Blabla" zu verlassen, ist mehr als leichtsinnig. Aber falls es schief geht (und die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch), können Sie sich wenigstens damit trösten, dass Sie der Versichertengemeinschaft Geld in wahrscheinlich nicht unerheblichem Umfang gespart haben. Besten Dank dafür.
maxam 01.06.2024 | 12:49
Niemand kann Ihnen das Arbeiten verbieten
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