Guten Morgen Johanna,
wird im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben anstelle eines Arbeitsentgeltes ein Zuschuss, zum Beispiel während eines Praktikums gezahlt, bleibt dieser
zusammen mit dem Übergangsgeld bis zur Höhe des zuletzt bezogenen Nettoarbeitsentgelts anrechnungsfrei.
Freundliche Grüße
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