Hallo Anika,
bei Waisenrenten ist aufgrund einer Gesetzesänderung ab 01.07.2015 keine Einkommensanrechnung mehr zu prüfen.
Bei Waisenrentenbezug vor dem 01.07.2015 wäre Ihr Verdienst aus der Zeit als Pflegehelferin nur relevant gewesen, wenn Sie ab April 2015 auch parallel zum Rentenbezug Entgelt erzielt hätten. Da dies nicht der Fall ist, ist das davorliegende Entgelt nicht zu berücksichtigen.