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Experten-Antwort

Verdienst vor Halbwaisenrentenbezug relevant?

von Anika12.04.2016 | 20:27
1152 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zur Halbwaisenrente. Ich beziehe Halbwaisenrente seit 2012. 2013 habe ich das Abitur gemacht, danach einen Bundesfreiwilligendienst. In dieser Zeit habe ich auch Halbwaisenrente erhalten. Von September 2014 bis März 2015 habe ich dann normal gearbeitet (Pflegehelferin), in dieser Zeit natürlich keine Halbwaisenrente erhalten. Ab April 2015 habe ich ein Studium begonnen und ab diesem Zeitpunkt auch wieder Halbwaisenrente bezogen. Meine Frage lautet nun, ob das Einkommen aus meiner Tätigkeit als Pflegehelferin auch einen Einfluss auf die Halbwaisenrente, die ich ab April erhalten habe, hätte haben müssen, oder ob dieses Einkommen nicht relevant war, weil ich in der Zeit ja sowieso keine Halbwaisenrente bezogen habe. Ich frage weil ich heute etwas davon gelesen habe dass das Einkommen jährlich berechnet wird und ich nun die Befürchtung habe, dass dieses Einkommen mit hätte angerechnet werden müssen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anika,

bei Waisenrenten ist aufgrund einer Gesetzesänderung ab 01.07.2015 keine Einkommensanrechnung mehr zu prüfen.

Bei Waisenrentenbezug vor dem 01.07.2015 wäre Ihr Verdienst aus der Zeit als Pflegehelferin nur relevant gewesen, wenn Sie ab April 2015 auch parallel zum Rentenbezug Entgelt erzielt hätten. Da dies nicht der Fall ist, ist das davorliegende Entgelt nicht zu berücksichtigen.

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1 Antworten

Schadeam 12.04.2016 | 22:20
Vergessen Sie es, Arbeitsverdienste aus Zeiten in denen Sie gar keinen Anspruch hatten, interessieren auch nicht. Eigentlich logisch, oder?
Deutsche Rentenversicherung
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