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Verdienstausfall bei EU-Rente

von Bine10.04.2007 | 09:20
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7 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage zu Verdienstausfall bei EU-Rente. Mein Mann wurde nach längerer Erkrankung von der Krankenkasse aufgefordert in Reha zu gehen. Was er auch seit 4 April ist. Jetzt ist es aber so, das ich Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe und zweimal die Woche abends vier stunden Arbeite. Da wir aber drei Kinder haben und ich die am Abend nicht alleine lassen kann, habe ich mir drei Wochen Urlaub genommen. Kann ich denn Ausfall von der Krankenkasse oder Rentenkasse ersetzt bekommen? Vielen Dank Bine

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bine,

bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt zu dem Rentenversicherungsträger auf, der Ihrem Mann die Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt hat. Dieser wird Ihnen die Antragsvordrucke zur Verfügung stellen.

Freundliche Grüße

6 Antworten

???am 10.04.2007 | 09:30
Das lässt sich ohne genauere Angaben (Alter der Kinder, Verfügbarkeit anderer Verwandter ...) nicht sagen. Rufen Sie bei dem Träger der Kur an und lassen Sie sich einen Antrag auf Haushaltshilfe übersenden. Im Rahmen dieser Haushaltshilfe kann ggf. auch der Verdienstausfall übernommen werden.
bineam 10.04.2007 | 09:41
Hallo, die Kinder sind 7, 12 und 14 Jahre alt. Andere Verwante sind nur meine Schwiegereltern und die sind Berufstätig und wohnen 50 km von uns entfernt. Bine
Nixam 10.04.2007 | 09:47
Zuständig für den Antrag auf Haushaltshilfe ist der RV-Träger, wenn die Reha von diesem bewilligt wurde. Sie müssen den Antrag auf Haushaltshilfe ausfüllen und dann entscheidet der Sachbearbeiter über Art und Umfang der Haushaltshilfe. Diese Anträge sind derart umfangreich, dass sich hier keine zuverlässige Aussage über Art und Umfang des Anspruchs auf Haushaltshilfe machen lässt.
???am 10.04.2007 | 10:31
Also zumindest Ihr 7jähriges Kind hat noch das Alter, für das Haushaltshilfe gewährt wird. Verwandte sind nur dann interessant, wenn sie in der unmittelbaren Nachbarschaft wohnen. Fordern Sie den Antrag an und machen Sie Ihren Verdienstausfall geltend. Die Entscheidung selbst kann nur der Sachbearbeiter fällen.
Bineam 10.04.2007 | 12:22
Hallo, wie heißt das Formular genau? Oder kann man sich das auch Downloaden? Danke Bine
???am 10.04.2007 | 13:42
Der offizielle Name ist "Antrag auf Haushaltshilfe - Zusatzfragebogen". Suchen Sie sich am besten die Web-Seite Ihres Trägers. Dort können Sie den Antrag in der Regel unter Formulare/Rehabilitation bzw Formulare regional downloaden.
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