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Experten-Antwort

Verdienstberücksichtigung innerhalb eines Monats mit Anteilen Ost und West

von Schreiter10.08.2011 | 21:45
1534 Ansichten
3 Antworten

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Bisher galt Regelung, dass die Anteile Ost, die im gleichen Monat erzielt wurden, in dem auch Anteile West vorliegen, als hochgerechneter Anteil dem Monat zugeordnet wurden, der auch mit Anteilen West belegt ist und dafür auch der Rentenwert West zugrunde gelegt wurde. In einem mir vorliegenden Rentenbescheid aus 2011 ist der Anteil Ost nicht mehr als West zugeordnet worden. Ab welchem Jahr und oder Monat git diese geänderte Regelung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass Sie die Regelung des § 254d Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI) meinen.

Diese hatte bis zum 31.12.2009 folgenden Wortlaut:

"Sind für einen Kalendermonat sowohl Entgeltpunkte als auch Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen, gelten für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente die für diesen Kalendermonat ermittelten Entgeltpunkte (Ost) als Entgeltpunkte."

Diese Regelung wurde - wie "hegehosa" bereits geschrieben hat - ab dem 01.01.2010 aufgehoben.

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2 Antworten

hegehosaam 11.08.2011 | 08:19
Ab dem 1. Januar 2010.
L.S.am 11.08.2011 | 12:51
Im gleichen Rentenbescheid aus 2011 ist der Anteil Ost als hochgerechneter Wert dem Monat zugeordnet worden, in dem auch Anteile West vorliegen, sind die EGPT aus dem hochgerechneten Verdienst Ost auch mit dem Rentenwert West bewertet worden. . Es andelt sich aber um einen Monat, der gleichzeitig auch "BÜZ" ist. . Wie lässt sich diese "sowohl als auch" Handhabung rechtlich rechtfertigten?
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