Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIch gehe davon aus, dass Sie die Regelung des § 254d Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI) meinen.
Diese hatte bis zum 31.12.2009 folgenden Wortlaut:
"Sind für einen Kalendermonat sowohl Entgeltpunkte als auch Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen, gelten für die Ermittlung des Monatsbetrags der Rente die für diesen Kalendermonat ermittelten Entgeltpunkte (Ost) als Entgeltpunkte."
Diese Regelung wurde - wie "hegehosa" bereits geschrieben hat - ab dem 01.01.2010 aufgehoben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.