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Verdinstausfallschaden

von Reni19.03.2008 | 18:02
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7 Antworten

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Was passiert wenn z.B. durch Verdienstausfallschaden, den man monatl. ersetzt bekommt, die Rente bis auf 0 € gekürzt wird. Ist man dann noch Krankenversichert? Können Sie einen § nennen, wo die Information nachgelesen werden kann? Vielen Dank im voraus! Reni

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Kommt eine EM-Rente nicht zur Auszahlung (0 € -Rente) weil Einkommen angerechnet wird besteht die Krankenversicherung weiter auch wenn keine Beiträge zu zahlen sind. Details bitte bei der Krankenkasse erfragen.

6 Antworten

___am 19.03.2008 | 23:35
Warum eröffnen Sie ein neues Thema, wenn Sie nur eine Ergänzung einstellen wollen? Dazu rufen Sie Ihren Beitrag besser wieder auf und posten dazu die Ergänzung. Was verstehen Sie unter einem Verdienstausfallschaden und warum soll dadurch die EM-Rente auf Null gehen? Schauen Sie mal unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__313.html Meinten Sie das?
Reniam 20.03.2008 | 11:15
Hab ich mir auch schon gedacht, dass ich die Ergänzung nicht richtig gemacht habe. Da war es aber schon zu spät. Der Verdienstausfallschaden wird von einer Versicherung gezahlt die für den Unfall (100 % schwerbeschädigt) haftet. Wenn der Verdienstausfall-schaden als Zuverdienst gerechnet wird und er überschreitet die Zuverdienstgrenzen dann kann die Rente wg. voller Erwerbsminderung möglicherweise auf Null gehen bzw. wird nicht mehr gezahlt. Der Verdienstausfallschaden soll als Nettobetrag gezahlt werden. Wenn die Rente auf 0 geht, ist man dann durch die DRV noch krankenversichert? Vielen Dank im voraus! Reni
Reniam 20.03.2008 | 11:50
Vielen Dank für die Auskunft! Wird den der Nettoverdienstausfallschaden überhaupt auf die Rente angerechnet. Das konnten wir noch nicht in Erfahrung bringen. Da die Krankenkasse für einen Schwerbeschädigten ganz wichtig ist, muß man sich vor dem Schaden nach allem wenn und aber erkundigen. Reni
Michael1971am 20.03.2008 | 13:55
Es handelt sich nicht um ein auf die Rente anzurechnendes Entgelt, auch wenn unter Umständen Pflichtbeiträge wie für eine Beschäftigung in Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben werden.
___am 20.03.2008 | 23:40
Eine derartige private Entschädigung wird nicht angerechnet. Vielmehr wird die Deutsche Rentenversicherung sich im Wege des Regresses vom Versicherer des Schädigers die Rente wieder holen, sofern das Schadensereignis ursächlich für die Rentenzahlung ist. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen, die aus der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden, sieht das anders aus. In dem Fall ist § 93 SGB VI anzuwenden. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__93.html
Reniam 21.03.2008 | 14:21
Ich bin froh, wenn man ein paar Informationen bekommt. Da werden evtl. auch keine Krankenkassenbeiträge fällig, oder ?? Reni
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