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Experten-Antwort

Vereinbarung Altersteilzeit Blockmodel

von Renate 04.08.2024 | 17:39
216 Ansichten
2 Antworten
Ich habe eine Änderung meines Arbeitsvertrages zur Altersteilzeit im Block model unterschrieben. Das heißt ab 01.11.2020 reduzieren auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß ,§6 Absatz 2TV FlexAZ, d.h. 50% auf der Grundlage von 39 Stunden wöchentlich . Bei Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis zum Beginn der Altersteilzeit erhöht oder reduziert sich der Teilzeit Prozentsatz entsprechend der Regelung in §6 Abs.2 TV FlexAZ. Das Arbeitsverhältnis wird ab dem oben genannten Zeitpunkt auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vom 23.07.1996 in seiner jeweils geltenden Fassung und des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitsregelunng für ältere Beschäftigte TV FlexAZ vom 27.02.2010 in seiner jeweiligen gelteden Fassung als Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Block Model Arbeitsphase vom 01.11. 2020 bis 31.12.2022 (tatsächliches Ende durch Krankheit 28.02.23) Freizeitphase vom 01.01.23 (28.02.23) bis 28.02.25 fortgeführt. Das Arbeitsverhältnis endet unbeschadet des §11 Absatz 2TV FlexAZ mit Ablauf des 28.02.2025. Das Arbeitsentgelt wird für die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach Maßgabe der reduzierten Arbeitszeit gezahlt. Das Arbeitsentgelt ist unabhängig von der Verteilung der Arbeitszeit fortlaufend zu zahlen. Außerdem werden Aufstockungsleistungen nach Maßgabe des §7 Abs 3 FlexAZ gezahlt . Endet das Arbeitsverhältnis vorzeitig, richtet sich ein Anspruch auf Leistung nach § 11 Abs. 3 FlexAZ. Zuerst habe das reduzierte Gehalt ca. bis Ende 23 bekommen. Danach bis zu 01.07.2024 ein volles Gehalt. Ab 01.08.24 habe ich ohne Vorankündigung gar kein Geld bekommen. Erst auf meine Nachfrage habe ich erfahren, das ich mein Wertkonto bis 28.02.25 aufgebraucht habe und kein Anspruch mehr auf Geld habe. Mir wurde gesagt, dass hätte mir auffallen müssen und ich wäre selbst schuld. Ich bin auf mein Einkommen dringend angewiesen, habe das jetzt nur durch mein Dispokredit aufgefangen bis das die Bank merkt. Ich hatte vorausgesetzt das die Zahlungen durch meinen Arbeitgeber korrekt sind und ich mich als Laie darauf verlassen kann. Zumal unsere Lohnzettel so gestaltet, daß man sie als Laie nicht nachvollziehen kann. Meine Kollegen haben das schon zum Beispiel über den Betriebsrat und Verdi beanstandet. Wie Sie sich denken können bin ich in einer verzweifelten Lage. Ich habe auch nicht heilbare Autoimunerkrankung, die es mir nur bedingt erlaubt für 528€ zu arbeiten. Das reicht aber nicht um meine Miete usw zu zahlen. Dann kommt noch dazu das ich gerade in einer Trennung lebe. Heute bekam ich die Melde Bescheinigung zu den Sozialversicherungsträgern ab dem 30.06.2024. Bin ich jetzt nicht Kranken - und Rentenversichert ? Vor allem auch die fehlende Krankenversicherung wäre auf Grund meiner Erkrankung eine Katastrophe. Hierzu würde ich auch nicht vorgewarnt oder erst mit dem Erhalt dieser Schreiben informiert. Können Sie mir bitte zu den genannten Problemen Auskunft oder Ansprechpartner geben? Bin echt verzweifelt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2024 | 11:02

Hallo Renate,

 

zu den Sachverhalten Altersteilzeit und Wertguthaben kann hier tatsächlich keine Beratung erfolgen. Wenn der Betriebsrat oder die Gewerkschaft oder Sozialverband nicht weiter helfen können, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

 

Wenn Sie durch die Krankheit nicht arbeiten können, sollten Sie vom Arzt prüfen lassen, ob Sie arbeitsunfähig sind und Krankengeld beantragen. Wenn Sie nicht arbeitsunfähig sind, sollten Sie sich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen. Während der Krankschreibung und während der Arbeitslosigkeit besteht die Krankenversicherung grundsätzlich weiter. Bei geringem Einkommen wäre auch ein Antrag auf Wohngeld wichtig.

 

Außerdem sollten Sie in der Beratung der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ab wann Sie welche Rente in Anspruch nehmen können.

 

Grüße vom Expertenteam

 

 

 

 

1 Antworten

Kein Rententhemaam 04.08.2024 | 17:57
Das ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, die Sie über Betriebsrat oder Gewerkschaft, ggf. mit anwaltlicher Beratung, mit Ihrem Arbeitgeber klären müssen. Was Ihr Problem mit der Krankenversicherung angeht, sollten Sie sich an die zuständige Krankenkasse oder ein Forum der Krankenkasse wenden. Hier dürfen Sie zu diesen Themen keine Expertenantwort erwarten.
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