Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Verfahren des Steuerabzugs

von Claudia01.07.2026 | 07:13
224 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wie funktioniert der Steuerabzug bei Rentnern praktisch? Behält die Rentenversicherung die Einkommensteuer ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab - so wie ein Arbeitgeber? viele Grüße Claudia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

 

von der Rente wird unmittelbar keine Steuer einbehalten. Die Besteuerung erfolgt nachträglich im Rahmen der Steuererklärung.

 

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

FAam 01.07.2026 | 07:32
Indem Sie einmal pro Kalenderjahr die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die DRV behält keine Steuern von der Rente ein.
santanderam 01.07.2026 | 07:53
Renten sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt bei 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete.
Linkam 01.07.2026 | 10:32
Da sie ja völlig uninformiert sind, können Sie sich hier ein wenig einlesen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Grundsätzlichesam 01.07.2026 | 14:36
Nein, mit Steuern hat die Rentenversciherung nichts zu tun. Grundsätzlich müssen Sie selber OHNE Aufforderung des Finanzamtes jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung machen. Dort wird dann Ihre Steuerlast errechnet. Wenn der jährliche Steuerbetrag absehbar mehr als 400 Euro betragen wird, dann müssen Sie vierteljährlich eine Vorauszahlung an das Finanzamt leisten. Die Höhe wird Ihnen von dort mitgeteilt. Wenn Sie absehbar mit Ihrem "zu versteuernden Einkommen" unterhalb des jährlichen Grundfreibetrages bleiben, können Sie das Finanzamt um Befreiung von der Einkommensteuererklärungspflicht bitten. Sobald Sie aber wieder in die Einkommensteuerpflicht kommen, müssen Sie wieder von sich aus eine Erklärung abgeben. Zur Einkommensteuerberechnung für Rentner: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026