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Experten-Antwort

Vergabe einer Rentenversicherungsnummer

von Kraetzer29.05.2012 | 14:17
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3 Antworten

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Muss man eine Rentenversicherungsnummer „beantragen“, wenn man keine besitzt, (z. B. weil man Selbständiger oder Schüler ist), damit diese Rentenversicherungsnummer dann im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens an die Krankenkasse gemeldet und dort dann verwendet werden kann? Hintergrund: Ab 01.07.2012 können die Krankenkassen im Rahmen des sogenannten Zahlstellenverfahrens als einheitliches Zuordnungskriterium nicht mehr zusätzlich die Krankenversichertennummer übermitteln. Allein die Versicherungsnummer der Rentenversicherung muss dann die Aufgabe der richtigen Zuordnung zum Versorgungsempfänger übernehmen. Übergangsweise können bis 30.06.2012 beide Ordnungsmerkmale (Krankenversicherungsnummer und Rentenversicherungsnummer) übermittelt werden. Wenn ich als in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherter versterben sollte, erhalten meine Kinder (7 und 11 Jahre) eine Waisenrenten aus der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung). Meine Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert, haben aber keine Rentenversicherungsnummer. Die Waisenrenten wären krankenkassenbeitragspflichtig. Ist dann hierfür eine Rentenversicherungsnummer zu „beantragen“?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Kinder müssten bereits eine Versicherungsnummer haben.

Bitte wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Theoam 29.05.2012 | 14:55
Nein, müssen sie nicht, denn durch die Familienversicherung müssten die Kinder schon lange eine RV-Nummer haben. Meist ist dies nicht bekannt, da darüber keine Information an die Eltern erfolgt (besteht ja keine Notwendigkeit). Im übrigen werden die Waisenrenten unter der RV-Nummer des Verstorbenen gezahlt und darüber auch die Kassenbeiträge abgeführt.
Sozialröchler?am 29.05.2012 | 23:34
Die Kinder haben vermutlich bereits eine inaktive Versicherungsnummer (VSNR), die zunächst lediglich der Verwendung bei der gesetzlichen Krankenversicherung dient und daher den Betroffenen bzw. deren Eltern nicht bekannt ist. Bei Bedarf wird diese VSNR auch für die gesetzliche Rentenversicherung aktiviert und eine entsprechende Nachricht über die VSNR an d. Inhaber/-in versandt. Sie können sich an die Krankenkasse oder die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, die Ihnen die Versicherungsnummer und den zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen können.
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