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Experten-Antwort

Vergleich

von Hans10.11.2010 | 08:38
1462 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einer Klage wurde ein Vergleich über eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit abgeschlossen. Allerdings hat mir der RV-Träger im Vergleichsangebot nicht mitgeteilt, dass ich auch eine Altersrente für Schwerbehinderte 6 Monate früher haben kann. Welche Wirkung hat der Vergleich? Hätte man mich auf diese Möglichkeit nicht v o r Abgabe des Vergleichsangebots darauf hinweisen müssen? Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Problematik hätte in einem Rentenberatungsgespräch vor dem Antrag auf EM-RT geführt werden müssen. Im Vergleichsangebot kann man nur auf die EM-RT eingehen. Wenn Sie ohne Vergleich eine günstigere Rente erhalten können, verzichten Sie auf den Vergleich und beantragen die günstigere Rente.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, da hben Sie ein Problem. Und, wenn Sie den Vergleich nicht annehmen, haben Sie evtl. Einbußen, da Sie ja rückwirkend Rente erhalten (vermutlich von 2007 an). Ich würde zu einer Beratungsstelle gehen!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Hansam 10.11.2010 | 14:09
Habe ich vergessen zu erwähnen: Der Antrag auf EM war bereits 2007 und wurde 2010 verglichen. Ich bin aber bereits 2009, also im laufenden Verfahren, 60 Jahre geworden. Wenn ich jetzt einen neuen Antrag stelle, habe ich doch Probleme mit dem Rentenbeginn.
Elisabetham 11.11.2010 | 18:44
Hast du den Vergleich schon unterschrieben?
Deutsche Rentenversicherung
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