Hallo Ulrich W.,
am besten lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung für beide Rentenarten erstellen, weil es für die Berechnung der Rente u.a auch auf den konkreten Eintritt der Erwerbsminderung und bei der Altersrente auf den gewünschten Rentenbeginn ankommt.
Bei einer Erwerbsminderungsrente ist ggf. noch zu berücksichtigen, dass die medizinischen Voraussetzungen später noch einmal überprüft werden könnten. Die Altersrente ist dagegen endgültig.