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Experten-Antwort

Vergleichsangebot

von pummel27.05.2013 | 10:01
2222 Ansichten
3 Antworten
Hallo , ich habe ein Vergleichsangebot der DRV , nach Ablehnung der Weiterbewilligung bekommen. Hatte Eu Rente von 10/10 - 08/ 12 als Arbeitsmarktsrente , aber auch nach 2 Hws Op , befristet. Mein Gesundheitszustand sollte nach erfolgter Reha im Februar 2012 frühstens zum Sommer 2012 erneut überprüft werden . Erneute Beantragung der Weiterbewilligung erfolgte wurde aber abgelehnt mit der Begründung ich könnte ja wieder mehr als 6 h leichte bis mittelschwere Arbeit in Vollschicht ausführen . Mich hat jedoch nie ein Ga angeschaut . Nach Meldung beim AA , wodurch ich zum GA geschickt wurde und nach seiner Auffassung nur unter 3 h arbeiten könnte . Habe Widerspruchsklage erhoben , aber es wurde wieder abgelehnt . Meine RA hat Akteneinsicht erhoben u zwischenzeitlich war ich noch zu ner anderen Op und 14 tage in der Schmerzklinik u jetzt wird mir ein Vergleichsangebot zugeschickt das ja ab 12 .09. 2012 ein erneuter Leistungsfall eintrat !? Bin nie gesund gewesen ,ständig beim Arzt , Psychotherapeuten und auch beim Psychater, sowie Physiotherapien . Daher soll mir ab 01.04.2013 bis 31.03.2014 erneut befristet EU Rente gewährt werden . Irgendwie versteh ich das alles nicht . Kann mir hier einer sagen was ich machen soll. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2013 | 18:03

Eine rechtliche Wertung zu Ihrem Vergleichsangebot kann in diesem Forum nicht erfolgen. Da Sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden, sollten Sie gemeinsam mit ihm beraten, ob Sie das Vergleichsangebot annehmen wollen oder nicht. Hilfsweise besteht als weitere Möglichkeit die persönliche Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung an. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Hier kann man Ihnen das Vergleichsangebot näher erläutern.

2 Antworten

=//=am 27.05.2013 | 10:06
Nein, kann man nicht, da man hier im Forum Ihren Fall nicht kennt. Sie werden doch durch einen Rechtsanwalt vertreten. DIESEN müssen Sie fragen, er bekommt schließlich Geld dafür.
Ralphsam 27.05.2013 | 18:34
" als Arbeitsmarktsrente , aber auch nach 2 Hws Op , befristet. " Eine Arbeitsmarktrente ist IMMER befristet und wird/kann nie unbefristet bewilligt werden. " Mich hat jedoch nie ein Ga angeschaut " Was auch in vielen Fällen nicht notwendig ist. " Nach Meldung beim AA , wodurch ich zum GA geschickt wurde und nach seiner Auffassung nur unter 3 h arbeiten könnte . " Was die RV nicht intressiert da es ein Gutachen des Arbeitsamtes - und in derem Sinne ist .. - ist und mit der Rente nichts , aber auch gar nichts zu tun hat.... " Bin nie gesund gewesen ,ständig beim Arzt , Psychotherapeuten und auch beim Psychater, sowie Physiotherapien " Was eben nicht unbedingt und zwangsweise bedeutet , das man eine EM-Rente bekommt...
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