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Experten-Antwort

Verhältnis Höhe Rentenbeiträge zu Beitragszeitraum

von W R22.06.2023 | 11:55
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage: Ist es vorteilhafter bei der Deutschen Rentenversicherung in Hinblick auf die zu erwartende Rente über einen langen Zeitraum geringere Beiträge zu bezahlen, oder besser in einem kürzeren Beitragszeitraum den maximalen Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen? Vielen Dank! W R

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W R,

Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich Probeberechnungen anzufordern. Geben Sie vielleicht 2 bis 3 Szenarien mit unterschiedlichen Beitragshöhen und Einzahlungszeiträumen an, um den Unterschied feststellen zu können.

Verfolgen Sie das Ziel, mit den Beitragszahlungen einen bestimmten Rentenbetrag erreichen zu wollen, bietet sich auch eine telefonische Beratung an. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung von eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Steuerberater o.ä. in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

HiergibtsKekseam 22.06.2023 | 13:49
Das ist im Prinzip relativ egal. Entscheidend für die Höhe der späteren Rente ist nur die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte. Der Preis eines Entgeltpunktes wird auch in Zukunft i.d.R. jedes Jahr ansteigen. Der Rentenversicherungsbericht geht in seiner Prognose für die nächsten ca. 15 Jahre von einem jährlichen Anstieg von ca. 3 bis 5 Prozent aus, mit einem höheren Anstieg von ca. 8 Prozent im Jahr 2024. Wer aber jetzt schon möglichst viele Entgeltpunkte kauft, kann dieses Geld natürlich nicht mehr anderweitig anlegen und verzichtet damit z.B. auf Zinserträge oder Kurssteigerungen bei ETF-Fonds für dieses Geld (Stichwort: Opportunitätszins). Auch ist immer zu beachten, dass das Geld, das in Rentenbeiträge geflossen ist, denitiv dort bleibt, eine Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich. Auch in unvorhersehbaren Notsituationen kommt man an dieses Geld nicht mehr heran. Ein Vorteil von früheren Einzahlungen ist noch, dass diese im Falle einer zukünftig evenntuell gewährten Erwerbsminderungsrente zu einer entsprechenden Erhöhung der Erwerbsminderungsrente führen würden. Was aber noch viel wichtiger ist, ist die Frage der möglichen Steuerersparnis für die Rentenbeiträge. Wenn das aktuelle Einkommen vergleichsweise hoch ist, kann man mit der Zahlung von Rentenbeiträgen natürlich auch recht hohe Steuerersparnnisse erzielen. Hier ist aber zu beachten, dass es eine Höchstgrenze für die steuerliche Förderung von Altersvorsorgebeiträgen pro Jahr gibt, derzeit in Höhe von gut 26.500 Euro. Man sollte auf alle Fälle vermeide, mit seinen jährlichen Beiträgen über diese Grenze zu kommen, weil man für höhere Beiträge keinerlei Steuerersparnis mehr erzielen kann.
HiergibtsKekseam 22.06.2023 | 16:09
Dass die Rentenversicherung tatsächlich Proberechnungen erstellt für Szenarien, bei denen im wesentlichen nur zukünftige mögliche Einzahlungen über ggf. viele Jahre die Grundlage bilden, finde ich schon sehr überraschend. Man liest ja immer wieder, dass oft sogar Proberechnungen abgelehnt werden, zum Beispiel ein Vergleich kurz vor einer möglichen Umwandlung einer EM-Rente in eine vorgezogene Altersrente oder Umwandlung erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Entweder heißt es dann, das könne man jetzt noch nicht machen oder verweist gleich auf fehlende Ressourcen bei der DRV ("was glauben Sie , was bei uns gerade los ist"). Und auf welcher Basis würde die DRV denn dann rechnen? Sie kennt ja weder die Kosten für zukünftige Entgeltpunkte und auch nicht den Rentenwert über eine Zeitraum von vielleicht 10 oder gar 20 Jahre. Und "Rentabilitäts"-Aussagen wird die DRV mit Sicherheit nicht machen (und darum geht es ja dem Fragesteller). Aber man lernt ja gerne dazu. Vielleicht habe ich ja nur Beiträge gelesen, die unwahr sind :-) Generell ist natürlich bei Einzahlungen auch noch zu beachten, dass man als Pflichtversicherter (i.d.R. Arbeitnehmer) natürlich nicht regelmäßig einfach beliebig hohe zusätzliche Beitragszahlungen leisten darf. Wenn es schnell gehen soll mit höheren zusätzlichen Beiträgen, kann man z.B. bis zum Alter von 45 Jahren noch mögliche Lücken ausgleichen bei den Schul- und Ausbildungszeiten, aber nur für das eine Jahr von 16 bis 17 Jahre und für Zeiten der Ausbildung, die insgesamt die Dauer von 8 Jahren überschritten haben. Erst ab dem Alter von 50 Jahren hat man dann die Möglichkeit, auf Antrag eine Ausgleichszahlung zu beantragen zum Ausgleich einer Rentenminderung bei Inanspruchnahme einer "Rente für langjährig Versicherte", die frühstens ab 63 Jahre möglich ist, wenn man mindestens 35 Jahre Wartezeit erreicht hat. Hier rechnet dann die DRV aus, welcher Maximalbetrag dafür eingezahlt werden darf. Dessen Höhe hängt vor allem davon ab, wie hoch die maximale Rentenlücke ausfällt bei der geplanten vorzeitigen Inanspruchnahme, z.B. ab dem Alter von 63. Auch hier können also nicht beliebig hohe Beiträge eingezahlt werden und auch und gerade hier ist auf die schon genannten Steueraspekte zu achten. Eine einmalige Einzahlung von z.B. 50.000 Euro wäre dann vielleicht zulässig, aber bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit fatal. Hier die Ausgleichszahlungen unbdingt über mehrere Jahre aufteilen!
Berateram 22.06.2023 | 16:24
Sehr geehrter @HiergibtsKekse. Dann lesen Sie mal auf Seite 16 „Unser Tipp“. Auch bei Nachzahlungen für Schulzeiten werden Proberentenberechnungen propagandiert. Leider finde ich auf die schnelle das existierende Informationsblatt nicht. Man sieht hier aber deutlich den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Die entsprechenden Sachbearbeitungen haben gar keine Personalressourcen mehr, um diese Dinge zu erledigen. Da muss die Rentenversicherung dringend umdenken.
HiergibtsKekseam 22.06.2023 | 17:07
Schön, wenn das tatsächlich so ist und auch gemacht wird/würde bei geplanten Nachzahlungen für die Schul-/Ausbildungszeit. Das Thema des Fragestellers "W R" ist ja aber ein anderes, und da würde ich mich sehr wundern, wenn die DRV hier (sogar mehrere) Proberechungen anstellen würde. Vor allem, weil es sich ja ausschließlich um zukünftige angenommene Zahlungen handelt und es dafür deswegen logischerweise aus unverbindlichen Prognosen (siehe z.B. Rentenversicherungsbericht 2022) keinerlei Datengrundlage gibt.
Wunschnameam 23.06.2023 | 08:55
Das ist tatsächlich gar nicht so selten, wie Sie anscheinend denken. Natürlich sind die Personalressourcen auch bei der DRV knapp, aber wenn von Versicherten ein Antrag gestellt wird, ist dieser auch zu bearbeiten. Da reicht ein Verweis wie "Wie stellen Sie sich das vor? Wir haben nicht genug Leute für sowas." nicht. Was die Zahlen angeht, so sind solche Probeberechnungen natürlich immer unverbindlich. Es wird einfach der derzeitige Rentenwert verwendet, um den Versicherten einen groben Überblick zu geben. Wie sich die Gesetzeslage etc. in den nächsten 20 Jahren verändert, kann auch die DRV nicht voraussehen. Dies wird aber alles in einem Vorblatt der Probeberechnungen erklärt. So kann man dann zwar nicht davon ausgehen, dass die Rente genau in der Höhe ausgezahlt wird wie beschrieben, aber für die Beantwortung der hier gestellten Frage reicht das auf jeden Fall, da man erkennen kann, welche Einzahlungsmöglichkeit (derzeit) den größten Nutzen hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass solche Probeberechnungen je nach DRV und Personalstand keine besonders hohe Priorität einnehmen und die Versicherten sich dementsprechend gedulden müssen, bis sie die Berechnungen in den Händen halten.
HiergibtsKekseam 23.06.2023 | 12:30
Nichts dagegen, dann wartet man halt ein paar Monate oder auch ein Jahr. Einen VErsuch ist's wert :-) Alternativ kann man sich das aber auch selber überschlägig ausrechnen. Wie das prinzipiell geht, habe ich in meinem ersten Kommentaren ja kurz skizziert. Auch bei der DRV gibt es auf der Internetseite dazu diverse Infos und Broschüren.
HiergibtsKekseam 23.06.2023 | 12:47
Auch nützlich, um einen Eindruck zu bekommen, ein kleiner Beitragsrechner: https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicher… Wenn man sich die Prognosen für die nächten 15 Jahre anschauen will, hier der Rentenversicherungsbericht 2022 (insbesondere Tabelle Seite 49): Daraus kann man dann die prognnostizierten Werte u.a. für den Preis eines Entgeltpunktes im betreffenden Jahr ableiten: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/rentenversiche… Habe das mal mit diesen Daten gerechnet. Hier die prognostizierten Werte für den Entgeltpunkt(EP)-Preis, abhängig vom Jahr: Jahr Preis pro EP Steigerung/% 2023 8.024,41 10,90 2024 8.712,80 8,58 2025 8.948,53 2,71 2026 9.298,87 3,92 2027 9.772,15 5,09 2028 10.262,71 5,02 2029 10.673,31 4,00 2030 11.163,07 4,59 2031 11.638,39 4,26 2032 12.209,31 4,91 2033 12.690,92 3,94 2034 13.153,26 3,64 2035 13.708,80 4,22 Viel Spaß beim Selberrechnen!
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