Wenn Sie der Meinung sind, die Wiedereingliederung endgültig abbrechen zu müssen und befürchten, in nächster Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, können sie einen Rentenantrag stellen. Ein medizinischer Sachverständiger wird dann Ihre Leistungsfähigkeit überprüfen. Der Befundbericht von dem noch anstehenden Krankenhausaufenthalt wird dabei berücksichtigt werden. Eventuell ist das Verfahren bis zur Entlassung nicht entscheidungsreif und ruht solange.