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Experten-Antwort

Verhindert halbe EM-Rente Steigerung der Altersrente

von Marie14.08.2019 | 16:36
116 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich habe folgende Fragen: Wenn ich eine halbe EM-Rente bekomme, ca. 6 Monate bis 2 Jahre, und dann wieder Vollzeit arbeite, werden die nachfolgenden Rentenbeiträge nicht mehr rentensteigernd berücksichtigt, wenn sie unter dem Durchschnittsentgeltpunkt der letzten 15 Jahre liegen? Vielen Dank für Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.08.2019 | 16:22

Hallo Marie,

selbstverständlich werden die weiteren Beiträge bei Ihrer späteren Altersrente berücksichtigt.

Das Einkommen der letzten 15 Jahre spielt im Zusammenhang mit dem Hinzuverdienst eine Rolle (Hinzuverdienstdeckel). Für eine persönliche Beratung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

7 Antworten

W°lfgangam 14.08.2019 | 21:06
Hallo Marie, einfache Frage für komplexe Zusammenhänge der Rentenberechnung und zugleich Vermischung von Berechnungsfaktoren, die mit Ihrer Ausgangsfrage rein gar nichts zu tun haben ;-) Lassen Sie sich das _individuell_ vor Ort erklären, in welchem Zusammenhang das alles zu sehen ist/was Ihre Rente (jetzt/später) tatsächlich betreffen würde. Der/die Berater/in erwartet Sie mit *Freuden zu einem halbtägigen Exkurs zur Rentenberechnung ...und scheucht Sie idealerweise mit einem kommentierten SGB 6 (digital mit der letzten rvRecht-DVD) umgehend aus dem Zimmer *g Gruß w.
Marieam 15.08.2019 | 12:31
???
M*nfredam 15.08.2019 | 12:35
Marie schrieb

???

Nicht wundern, der @W*lfgang hatte mal wieder einen Clown gefrühstückt...
Marieam 15.08.2019 | 13:17
Kann diese Frage statt von der DRV kompetenter von einem unabhängigen Rentenberater beantwortet werden? Oder können die das auch nicht beantworten, weil sie so komplex ist? Viele Grüße
W°lfgangam 15.08.2019 | 20:07
M*nfred schrieb

Nicht wundern, der @W*lfgang hatte mal wieder einen Clown gefrühstückt...

???
Nicht wundern, der @W*lfgang hatte mal wieder einen Clown gefrühstückt...
...schade M*nfred, gerade von Ihnen hätte ich jetzt erwartet, dass Sie im Gegenzug die Frage im Detail unkompliziert in 1-2 Sätzen auflösen würden - oder fehlt Ihnen dazu das richtige Wissen/Utensil: https://www.amazon.de/Teile-SET-PRINZESSIN-Zauberstab-Zauberfee/… *gg Gruß w.
Marieam 21.08.2019 | 18:34
Und werden die Beiträge auch berücksichtigt, wenn ich nur noch teilerwerbstätig sein kann (die Hoffnung stirbt jedoch zuletzt)? Danke für Antwort.
Modi1969am 21.08.2019 | 19:38
Hallo Marie, zunächst kann man sagen, dass jeder Beitrag, der gezahlt wird, grundsätzlich Ihre Rente steigert. Bei Beschäftigung neben einer EM-Rente wird die Sache dann aber kompliziert, da in der EM-Rente ggf. eine virtuelle Erwerbsbiografie verrentet wurde (Zurechnungszeit), deren Wert dann im Falle der Umwandlung in Altersrente mit den Zuwächsen aus der Beschäftigung neben der Rente "in Konkurrenz" steht. So kann passieren, dass die Zurechnungszeit mit einem höheren Einkommen bewertet wurde, als die Teilzeitbeschäftigung neben der Rente und somit -außer der Verdoppelung der Rente durch den höheren Rentenartfaktor der Altersrente (1,0 anstelle 0,5) -kein weiterer Zuwachs entsteht. Die Rentenformel ist viel zu komplex, um diese Auswirkungen vereinfacht abschließend darzustellen. Ich rate Ihnen, diesbezüglich bei der Beratungsstelle vorzusprechen, damit man anhand des Bescheids MIT Berechnungsanlagen überschlägig sagen kann, ob Potenzial zur Rentensteigerung aus der Beschäftigung neben der Teilrente besteht. Ca. 3-4 Monate vor frühestmöglichem Altersrentenbeginn kann dann bei der SB eine Probeberechnung zur Umwandlung in die Altersrente angefordert werden -dann sehen Sie klarer... Selbst wenn kein weiterer Zuwachs entsteht, können die Beitragszeiten für die spätere Altersrente (45 Jahre) relevant sein.. Fällt die EM weg (Zeitrentenende) und beginnt die Altersrente mehrere Jahre später, sollten die Beiträge bis zur Altersrente auf jeden Fall die Altersrente steigern.
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