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Experten-Antwort

Verhindert wiederaufgenommene Berufstätigkeit eine EU-Rente

von Konrad10.11.2018 | 22:01
116 Ansichten
6 Antworten
Hallo Ich bin nach mehr als 10-wöchiger Krankheit der Aufforderung der AOK einen REHA-Antrag zu stellen nachgekommen. Die REHA wurde jetzt genehmigt. Ich habe jedoch mit meinem Arbeitgeber die Wiederaufnahme meiner Berufstätigkeit vereinbart. Ich möchte auch wieder arbeiten. Der REHA-Beginn wäre aber erst nach Wiederaufnahme der Arbeit. Ich habe jetzt 2 Fragen zu dieser Situation. 1- Was passiert wen ich die REHA nicht antreten möchte? Insbesondere wnn ich ,noch mal erkranken sollte. 2- Vorausgesetzt ich absolviere die REHA und würde dann als erwerbsunfähig eingestuft. Führt dies dann zwangsläufig zu einer EU-Rente oder kann ich selbst entscheiden und die Arbeit wieder aufnehmen? Wie gesagt ich möchte wieder arbeiten und mein Arbeitgeber erwartet auch meine Rückkehr. Ich bin jetzt 59 Jahre

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.11.2018 | 08:18

Hallo Konrad,

diese Frage lässt sich leider nicht so pauschal beantworten, da sie sehr von den individuellen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig ist und insoweit einer sehr differenzierten persönlichen Beratung und Abwägung bedarf, die im Rahmen dieses Forums nicht geleistet werden kann. Insoweit würde ich mich hier zunächst nur den Ausführungen von „DRV“ anschließen wollen und Ihnen dringend empfehlen, zunächst das Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten zu suchen. Sollte darüber hinaus noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, sollten Sie sich für eine persönliche Beratung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden.

5 Antworten

Danielaam 11.11.2018 | 06:45
Ja, da du ja arbeiten kannst wirst du keine Erwerbsminderungsrente bekommen. Die ist für schwer erkrankte Leute, die keinen Arbeitstag bewältigen können
Konradam 11.11.2018 | 17:39
Bitte meine Frage nicht falsch verstehen. Ich möchte wieder arbeiten. Ich habe nur die Sorge, dass nach einer absolvierten REHA festgestellt wird, das ich nach Sicht der REHA-Ärzte nicht mehr Erwerbsfähig bin und ich dann gegen meinen Willen die EU-Rente akzeptieren muss weil der REHA-Antrag in einen EU-Antrag ohne Dispositionsrecht umgedeutet wird. Bitte nur antworten wenn sich jemand wirklich auskennt. Danke
DRVam 11.11.2018 | 19:53
Konrad schrieb

Bitte meine Frage nicht falsch verstehen.

Ich möchte wieder arbeiten.

Ich habe nur die Sorge, dass nach einer absolvierten REHA festgestellt wird, das ich nach Sicht der REHA-Ärzte nicht mehr Erwerbsfähig bin und ich dann gegen meinen Willen die EU-Rente akzeptieren muss weil der REHA-Antrag in einen EU-Antrag ohne Dispositionsrecht umgedeutet wird.

Bitte nur antworten wenn sich jemand wirklich auskennt.

Danke

Zunächst mal wird ein Reha-Antrag so schnell nicht in einen Antrag auf EM-Rente umgewandelt. Wenn, dann sind Sie auch aus medizinischer Sicht nur noch sehr bedingt arbeitsfähig. Das Dispositionsrecht liegt bei einer Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die KK und anschließender Umwandlung allein bei der KK. Natürlich können Sie auch arbeiten gehen. Sie setzen allerdings damit Ihre EM-Rente aufs Spiel. Und was ist wenn Sie nicht lange durchhalten? Dann geht das ganze Prozedere von vorne los und es wird nicht einfacher seinen EM-Rentenanspruch durchzusetzen. Sprechen Sie vorher mit dem Arzt oder Ärzten Ihres Vertrauens. Sie wären nicht der erste, der seine Leistungsfähigkeit falsch einschätzt.
Danielaam 12.11.2018 | 07:02
Er möchte doch gar keine Erwerbsminderungsrente. Und es ist auch so: beziehst du Lohnfortzahlung, hat die Krankenkasse natürlich gar kein Dispositionsrecht, das hat sie nur, wenn du auch Leistungsbezieher wirst. Gehst du also aus Arbeit in die Reha und nach der Reha gleich wieder in Arbeit, kann nichts und niemand dich zur Erwerbsminderungsrente zwingen.
Konradam 14.11.2018 | 20:23
Danke für die Antworten. Ich habe mittlerweile die gleich Aussage von der DRV bekommen.
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