Hallo Nussi,
wenn Sie bereits eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und jetzt die Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung beantragen, ist es erforderlich auch die Formulare R0210 und R0215 auszufüllen. Die Rentenversicherung benötigt diese Angaben, um die veränderte Situation entsprechend zu berücksichtigen.
Beantragen Sie hingegen eine Altersrente, sind diese Anlagen NICHT auszufüllen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.