Hallo PatLebeau,
leider können wir Ihre Anfrage seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen sich mit einem Fachmann für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen.
o.k. ich habe also aufgrund meiner "erdienten" 2 Aktivjahre (volle Leistung) keinen separaten Anspruch auf 2 Passivjahre Freistellung? Heißt also, ich muß ein weiteres Jahr meiner 3 Jahre Aktivzeit voll erfüllen, da ATZ ein befristeter Vetrag ist. Änderung quasi nur im Einvernehmen mit AG möglich?
Wahrlich keine Frage aus dem Rentenrecht.
Deshalb stell ich hier nur eine alte, „lateinische“ Weisheit in den Raum:
Pacta sund servanda (Verträge sind einzuhalten)
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