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Experten-Antwort

Verkürzung ATZ

von PatLebeau10.05.2021 | 13:36
196 Ansichten
7 Antworten
vielleicht nicht 100% Rententhema, aber sicher können Sie Rat geben. Folgender Fall: ATZ Blockmodell 6 Jahre abgeschlossen. Angenommen, ich möchte innerhalb der Aktivphase auf 4 Jahre verkürzen und alle sonstigen Voraussetzung für eine Altersrente im Anschluß wären erfüllt (Alter, >35 Jahre Einzahlungen, Erstbezug Flexrente mit höheren Abschlägen möglich), kann ich gegenüber meinem Arbeitgeber (möglicherweise gegen seinen Willen) darauf bestehen, daß der Vertrag demgemäß abgeändert wird, wenn ich die vertragliche Aktivphase für 2 volle Jahre erfülle. Ich habe ja dann 2 Jahre die vereinbarte Arbeitszeit angesammelt und eigentlich ein Anrecht auf die 2 Jahre Passivphase. Oder bin ich auf den "Goodwill" des AG angewiesen? Kündigung des ATZ-Vertrages, so habe ich hier gelernt, würde Rückabwicklung bedeuten, was nicht so günstig wäre. Die finanziellen Konsequenzen sind bekannt und werden hingenommen (2 Jahre früher kein Gehalt/ev. Bonus mehr, Rentenabschläge 0,3% pro vorgezogenen Monat etc.). Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.05.2021 | 15:44

Hallo PatLebeau,

leider können wir Ihre Anfrage seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen sich mit einem Fachmann für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen.

6 Antworten

ATZam 10.05.2021 | 14:35
Eine arbeitsrechtlich Frage, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber (ggf. über die Arbeitnehmervertretung) klären sollten. Da ein Vertrag besteht, werden Sie auch von der Zustimmung Ihres Arbeitgebers abhängig sein.
Valzuun am 10.05.2021 | 14:19
Wahrlich keine Frage aus dem Rentenrecht. Deshalb stell ich hier nur eine alte, „lateinische“ Weisheit in den Raum: Pacta sund servanda (Verträge sind einzuhalten)
senf-dazuam 10.05.2021 | 16:08
Moin PatLebeau! Verträge sind von zwei Seiten geschlossen worden und können ggf. einseitig gekündigt, aber seltenst einseitig verändert werden. Sie sollten da schon tunlichst gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach einer Lösung suchen. Ggf. hilft ein Betriebsrat, vielleicht sind im Vertrag hilfreiche Bezüge zu Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten?
PatLebeauam 10.05.2021 | 16:47
o.k. ich habe also aufgrund meiner "erdienten" 2 Aktivjahre (volle Leistung) keinen separaten Anspruch auf 2 Passivjahre Freistellung? Heißt also, ich muß ein weiteres Jahr meiner 3 Jahre Aktivzeit voll erfüllen, da ATZ ein befristeter Vetrag ist. Änderung quasi nur im Einvernehmen mit AG möglich?
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