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Experten-Antwort

Verlä gerung der Erwerbsminderungsrente

von monikap08.02.2016 | 20:23
1778 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe vor meine Verlängerung der Erwerbsminderungsrente zu beantragen.Habe auch schon die Formulare dafür von der DRV bekommen.Nun meine Frage: Muss ich unbedingt den Selbsteinschätzungsbogen ausfüllen? Ich habe meine Ärzte regelmäßig aufgesucht schon aus gesundheitlichen Gründen,die habe ich auch angegeben.Ich glaube die können mein gesundheitliches Befinden besser einschätzen als ich.Oder reicht das nicht wenn sich die DRV dort kundig macht?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Angaben in dem Vordruck R0215 sind freiwillig.

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5 Antworten

KSCam 08.02.2016 | 21:36
Der Selbsteinschätzungsbogen ist eine rein freiwillige Angelegenheit. Wenn Sie wollen, können Sie Ihre Einschätzung der Lage darin kundtun. Wenn Sie das nicht wollen, lassen Sie es eben sein. Sie dürfen also in dieser Sache völlig frei und eigenständig handeln, ohne Zwang.....
monikapam 08.02.2016 | 21:41
Vielen Dank
Klaus-Peteram 09.02.2016 | 14:16
Meine befristete Teil-EM-Rente wurde zunächst für 3 Jahre verlängert. Als ich dann den Fortzahlungsantrag ausfüllte, gab ich an, daß sich meine Gesundheit etwas verschlechtert hatte und ich mich für voll erwerbsgemindert hielt. Daraufhin musste ich zum Gutachter und der hat seltsamerweise behauptet, daß ich überhaupt nicht erwerbsgemindert wäre. In einem langwierigen Verfahren gelang es dann meinem Anwalt, zumindest meine Teilrente zu retten. Verschlimmerungsanträge können also auch nach hinten los gehen!
KSCam 09.02.2016 | 14:38
Und wie, Klaus-Peter, hilft diese Antwort nun der fragestellerin weiter? Soll die aus Angst, dass eine Verlängerung vielleicht abgelehnt werden könnte, gar keinen Verlängerungsantrag stellen? Oder was war Ihre Botschaft an monikap? Dass jeder Antrag auch abgelehnt werden kann, ist doch ohnehin klar,oder?
Klaus-Peteram 09.02.2016 | 14:56
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Meine Botschaft war, dass der Hinweis auf eine mögliche Verschlimmerung eine erneute Begutachtung zur Folge haben könnte, deren Ergebnis eine Rentenentziehung sein könnte. Was Sie daran so empörend finden, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ich habe lediglich meine persönlichen Erfahrungen geschildert!
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