Ihre Frage, ob Sie erneut begutachtet werden müssen, lässt sich ohne Akteneinsicht nicht beantworten.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten:
- Das das Attest ausreicht
- Die Sie behandelnden Ärzte um Übersendung aktueller med. Befunde/Unterlagen gebeten werden
- Das Sie erneut untersucht werden müssen (evtl. gar die damaligen Gutachter seinerzeit eine erneute Begutachtung zur Überprüfung angeregt haben),
Wenn Sie vorab genauere bzw. konkretere Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung, nachdem Sie das Attest dorthin eingereicht haben und Ihr Attest dort ausgewertet wurde.