Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

verlängerung ALG I

von petra16.11.2007 | 17:34
1129 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo, meine frage, bin mit 60 jahren ab 01.04.2007 in die arbeitslosigkeit mit einen anspruch von 18 monaten, bekomme ich die von der bundesregierung neu beschlossenen 2 jahre auch mit frdl. grüßen petra

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Verlängerung ALG I

Den Ausführungen von Ruth und Schiko wird zugestimmt. Ob sich bei bestehender Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeldbezug die Bezugsdauer automatisch verlängert oder dies erneut zu beantragen sein wird, kann derzeit nicht gesagt werden, da das Gesetz hierzu noch nicht verabschiedet ist. Daher sollte jeder nach in Kraft treten der neuen gesetzlichen Regelung ggfs. die Verlängerung seines Anspruches bei der Agentur für Arbeit beantragen, sollte die Verlängerung nicht eindeutig geregelt sein und von den Agenturen für Arbeit dies auch automatisch mitgeteilt werden.

10 Antworten

Rutham 16.11.2007 | 18:21
Hallo Petra, im Bundestag beschlossen ist: "Für Erwerbslose, die 58 Jahre oder älter sind, soll die Bezugsdauer auf 24 Monate angehoben werden, für 55-Jährige auf 18 und für 50-Jährige auf 15 Monate. Voraussetzung sind Vorversicherungszeiten zu Beginn der Erwerbslosigkeit zwischen 30 und 48 Monaten. Derzeit wird das ALG I bis zu zwölf Monate, für über 57-Jährige für maximal 18 Monate bezahlt." D.h. wohl Ja ;-) Aber: "Noch ist unklar ist, wann genau die Neuregelung in Kraft tritt." ;-) Gruß, Ruth
Falsches Forumam 16.11.2007 | 19:52
Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
Forumam 16.11.2007 | 20:22
Und trotzdem erhielten Sie Antwort von einer netten Userin!
Schiko..am 17.11.2007 | 18:12
Die weitreichende bezugsdauer wurde zum 31.1.06 eingestellt. Bis zu dieser zeit galt für 55/ 56 jährige 26 monate, ab 57 sogar 32 monate. Seit 1.02.2006 gilt 12 monate, ab 55 jahre aber 18 monate. Schleierhaft, warum bei der neuen regelung die montags beschlossen wurde, auch als neuerung ab 55 jahre wieder 18 monate als neuerung genannt wird. Da braucht man sich nicht wundern , wenn laien dies so weiter erzählen. Solche veröffentlichungen verunsichern bevölkerung und wahlvolk, muss das sein ? Mit freundlichen Grüßen.
Rutham 17.11.2007 | 20:34
Petra, hier die Orginal-Nachricht, direkt von der Bundestagspresse-Stelle ;-) "Am Freitag, dem 16. November 2007, verhandelte der Bundestag in einer 75-minütigen Debatte über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für Ältere. Am Ende verabschiedeten die Abgeordneten die Gesetzesänderung 16/674. So können Arbeitnehmer ab 50 Jahre ab Januar 2008 15 Monate Alg I beziehen, wenn sie zuvor 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Über 55jährige erhalten 18 Monate Alg I, wenn sie vorher drei Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt haben. Ab 58 Jahren verlängert sich die Bezugszeit auf zwei Jahre." Gruß, Ruth
Schiko.am 17.11.2007 | 23:22
Sehr verehrte Frau Ruth, natürlich sind auch mir diese ausführungen der politik bekannt. Oberflächlich betrachtet stimmt auch diese aussage. Nur, dafür können sie nichts, die 18 monate sind halt schon ab 1.2.2006 gesetz. Bringe ihnen ein anderes beispiel von dieser woche, die absenkung des arbeitslosenbeitrages auf 1,65 für den hälfteanteil. Was erklären die politiker, durch dies absenkung erhält der durchschnittsverdiener aufs jahr bezogen im jahr 440 mehr netto. Es ist sogar mehr, wenn als vergleichszahl 3,25% AN. beitrag herangezogen werden. Differenz- 3,25 zu 1,65 sind 1,60 % einsparung. Bezogen für den vorläufig angenommenen durch- schnittsverdienst von 29.488 x 1,60% sind es tat- sächlich sogar 471,81 einsparung. Nur, auch diese darstellung ist falsch, ausgehend von 3,25% wurde ja der beitrag in schritten bereits gesenkt. Demnach wirkt sich doch die senkung wesentlich geringer aus. Es sind doch jetzt schon nurmehr 2,10 %, somit erneut mit 0,45% weniger aus 29.488 132,70 einsparung. Solche darstellungen treffen genau die antrittsrede des neuen, hamburger bundesratspräsidenten. Kann mit vorstellen, dieser eintrag wird gelöscht wollte mir nur mal luft verschaffen. Habe ja auch per E-mail 6 abgeordnete unterschiedlicher parteien dies vorgetragen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.,am 18.11.2007 | 16:19
Ich meine ja. Ihr eintrag - sie sprachen ja von 18 monaten- wäre doch gelegenheit gewesen den tatbestand von 18 monaten ab 55(alte regelung) hier zu bestätigen. Präxisfälle sind für unter- schiedliche meinungen die beste medizin.- MfG.
nizza2002am 18.11.2007 | 14:17
Meine Frage: Bin seit dem 01.10.2007 arbeitslos und habe die 58er-Regelung gewählt. Habe zur Zeit einen Arbeitslosengeldbezug von 18 Monaten. Komme ich automatisch in den Genuss von 24 Monaten Arbeitslosengeldbezug aufgrund der Neuregelung? Gruß nizza2002
nizza2002am 18.11.2007 | 20:11
Leider habe ich mein Alter vergessen - ist für die Beantwortung meiner bereits gestellten Frage wichtig. Ich bin 61 Jahre bei meiner ab dem 01.10.2007 eingetretenen Arbeitslosigkeit. Sorry. Mfg nizza2002
Rutham 19.11.2007 | 14:21
Hallo Schiko, Sie hatten mit Ihrem Einwand vollkommen recht, Danke für den Hinweis. Mein Posting mit der News der Pressestelle des Bundestages im Original war auch nicht an Sie gerichtet, sondern war für Petra gedacht wegen "Ab 58 Jahren verlängert sich die Bezugszeit auf zwei Jahre." ;-) Gruß, Ruth
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026