Verlängerung ALG I
Den Ausführungen von Ruth und Schiko wird zugestimmt. Ob sich bei bestehender Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeldbezug die Bezugsdauer automatisch verlängert oder dies erneut zu beantragen sein wird, kann derzeit nicht gesagt werden, da das Gesetz hierzu noch nicht verabschiedet ist. Daher sollte jeder nach in Kraft treten der neuen gesetzlichen Regelung ggfs. die Verlängerung seines Anspruches bei der Agentur für Arbeit beantragen, sollte die Verlängerung nicht eindeutig geregelt sein und von den Agenturen für Arbeit dies auch automatisch mitgeteilt werden.