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Verlängerung Arbeitslosengeld

von B.K.21.11.2007 | 11:04
1762 Ansichten
22 Antworten
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ich bin 59 Jahre und habe die 58-Regelung unterschriebe. Ich erhalte noch bis April 2008 Arbeitslosengeld 1 und würde ab 1.2.2009 Rente beziehen. Gilt auch für mich ev. die Verlängerung? Mit freundlichen Grüßen B.K.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.11.2007 | 11:06

Bislang liegt ein Gesetzestext noch nicht vor.

Derzeit richtet sich die Dauer des Anspruchs unter anderem nach dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat (§ 127 Abs. 1 Nr. 2 SGB III).

21 Antworten

Maureram 21.11.2007 | 11:51
es gibt kein falsches Forum sondern faule Mitarbeiter! Maurer
Falsches Forumam 21.11.2007 | 11:20
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Mam 21.11.2007 | 12:13
Sie gehen wohl auch mit Zahnschmerzen zum Urologen, oder ? Dies hier ist numal ein Forum der Deutschen Rentenversicherung und nicht ein Forum der Agentur für Arbeit.... Das hat mit "faulen Mitarbeitern" aber auch rein garnix zu tun. Meinen Sie etwa Ihr Beitrag hilft B.K. auch nur einen deut weiter als der vorhergehende ? @B.K. : Erkundigen sie sich hierzu am Besten bei Ihrer Arbeitsagentur.
dirkam 21.11.2007 | 13:01
Ich würde Ihnen empfehlen, einen diesbezüglichen Antrag formlos bei der Arbeirsagentur zu stellen, also auf Bescheidänderung wegen neuen gesetzlichen Bestimmungen Zu "falsches Forum" machen Sie sich, B.K. deswegen keine Gedanken: es gibt hier auch hilfsbereite Uer, die gern über Ihr Problem nachdenken, zumal es hier gar nicht so falsch ist: es betrifft ja doch den Übergang zur Rente,weil die 58er Regelung ein Mittel zu einer Art Frühverrentung war
Maureram 21.11.2007 | 18:42
danke dirk. weiter so. mfg Maurer
Antoniusam 21.11.2007 | 18:34
Schön für diejenigen, die ab dem kommenden Jahr in den "Genuss" der Neuregelung kommen. Ob allerdings auch "Altfälle" davon profitieren werden, halte ich für höchst unwahrscheinlich. MfG
dirkam 21.11.2007 | 18:19
Quelle(u.A.) http://www.dradio.de/nachrichten/200711161700/1… "Freitag, 16. November 2007 12:00 Uhr Bundestag stimmt Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung und längerer Zahlung von ALG1 zu" oder: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_296/01.html… "Arbeitnehmer ab 50 Jahre können vom kommenden Jahr an 15 Monate Alg I beziehen, wenn sie zuvor 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres steigt die Bezugszeit auf 18 Monate, wenn zuvor drei Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden. Wer ab einem Alter von 58 Jahren seinen Job verliert, erhält zwei Jahre lang Alg I, wenn vier Jahre lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Die versicherungspflichtige Beschäftigung muss jeweils innerhalb von fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit bestanden haben." Die stammtischmäßige Spekulation ist seit dem 16.11.07 Realpolitik
KSCam 21.11.2007 | 17:33
nach meinen Informationen handelt es sich bei der beabsichtigten Verlängerung des Arbeitslosengeldes bislang lediglich um eine Absichtserklärung der Regierung. Wie und mit welchen Einzelheiten ein Gesetzentwurf dann das Parlament passiert und wann ein neues Gesetz gilt - darüber hat wahrscheinlich noch kein Mitarbeiter der Rentenversicherung nähere Informationen (und wahrscheinlich auch noch kein Mitarbeiter des Arbeitsamtes). Insofern kann man da derzeit nur warten....oder stammtischmäßig spekulieren, was aber keinem weiterhilft.
dirkam 21.11.2007 | 19:01
Deshalb ja auch mein Rat, einen Antrag formlos dazu zu stellen. Vordrucke, Durchführungsbestimmungen etc. fehlen natürlich noch. Aber ein Bescheid sollte schon während der Laufzeit den gesetzlichen Gegebenheiten entsprechen. Ob es ein Genuss ist, Arbeitslosengeld zu beziehen weil diese Gesellschaft keine Tätigkeit mehr für jeden hat, weil jede Firma am liebsten 18 jährige mit 20 jähriger Berufserfahrung einstellt oder gesetzliche Regelungen den Einzelnen zu total unterbezahlten Jobs zwingt - habe da meine Zweifel
dirkam 22.11.2007 | 11:44
Der Bundestag hat eindeutig beschlossen, welche Regelungen ab dem 01.01.2008 Gesetz sind.
Pizarroam 22.11.2007 | 14:06
Gott sei Dank ist der KSC besser als Sie.
R t Bam 22.11.2007 | 14:07
wer hat Ihnen denn das gesagt,daß dies hier ein Forum der DRV ist?Ein Forum kann jeder betreiben.Sogar Mc Donalds.
Mam 22.11.2007 | 14:37
Wow, wieder ein Beitrag den die Welt nicht braucht. Und das das hier ein Forum der DRV ist braucht mir keiner "sagen", ich bin des Lesens mächtig, kann also die vielen aneinandergereihten Buchstaben als sinnvolle Wörte erkennen, also auch die entsprechenden Erklärungen VERSTEHEN.
---am 22.11.2007 | 16:09
geiler beitrag? ich versteh ihn nicht
KSCam 22.11.2007 | 17:20
da haben Sie ja vor Wochen auf Schalke was versäumt - da gewann der KSC mit 0:2.
Schalkeam 22.11.2007 | 17:08
Pizzabäcker meinte, dass der Karlsruher SC (KSC) besser spielt als der User KSC antwortet. (Kann ich nicht beurteilen, weil ich den KSC noch nie spielen sah !)
Schalkeam 22.11.2007 | 18:00
Na ja, Schalke hat tatsächlich schon mal bessere Zeiten erlebt ! (Ich persönlich schätze übrigens Ihren Sachverstand, "KSC" !)
Borussiaam 22.11.2007 | 18:05
Ich mag Schalke nicht !
R t Bam 22.11.2007 | 21:43
Hallo Her Schäuble.Der ist so verwirrt wie Sie.
epnam 22.11.2007 | 22:39
Also, ich bin noch bis zum 15.März 2008 Krankgeschrieben.Danach werde ich mich wieder beim Arbeitsamt als Arbeitssuchender melden.Bis dahin ist das klar. Zur Person: ich bin Jahrgang 47 und habe die 58 regelung unterschrieben die nun zum Jahresende auslaufen soll dann droht die Zwangsverrentung. Meine Frage: kann das Arbeitsamt mich denn auch Zwangsverrenten oder was wird denn da passieren
Mam 23.11.2007 | 10:41
Hat denn jemand den Wasserkopf aufgefordert zu blubbern ? Nein ? Warum tun sie`s dann ?
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