Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Verlängerung der befristeten EM-Rente??

von Michaela Hübner22.08.2017 | 15:08
1015 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Bekannter (100% Schwerbehinderung), 58 Jahre alt, wurde vor anderthalb Jahren nach Krebserkrankung erfolgreich lebertransplantiert. Er bezieht eine befristete EM-Rente, die in Kürze ausläuft. Arbeitswillig, aber mit gebrochener Erwerbsbiografie, sieht er wenige Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wie stehen seine Aussichten auf eine Weitergewährung der Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela Hübner,

„Schorsch“ hat Ihnen bereits die grundsätzlichen Voraussetzungen genannt, die für eine Weitergewährung zu erfüllen wären. Ob diese Voraussetzungen von Ihrem Bekannten erfüllt werden, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht einschätzen - hier muss durch den zuständigen Rentenversicherungsträger eine individuelle Prüfung im Einzelfall vorgenommen werden.

Klarheit wird Ihr Bekannter also letztlich nur erhalten, wenn er einen entsprechenden Weitergewährungsantrag stellt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Ausführungen von „Fortitude one“ verweisen. Im Zweifel kann sich Ihr Bekannter auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten und beim Ausfüllen der notwendigen Antragsvordrucke unterstützen lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schorscham 22.08.2017 | 15:51
Bei einem beruflichen Leistungsvermögen von unter drei Stunden täglich besteht Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei einem Leistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden täglich auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und bei einem Leistungsvermögen von sechs Stunden und mehr täglich besteht kein Rentenanspruch. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, KANN eine sogenannte Arbeitsmarktrente in Form einer vollen EM-Rente bekommen, sofern der Teilzeitarbeitsmarkt für ihn als verschlossen gilt. MfG
Fortitude oneam 22.08.2017 | 16:10
Hallo Frau Hübner, eine hundertprozentige Antwort werden Sie hier im Forum und auch nicht von den Experten bekommen können. Stellen Sie rechtzeitig ca. 4 bis 6 Monate den Weitergewährungsantrag (R0120). Die Krankenakte sollte auf den neuesten Stand sein und nehmen Sie Ihren Hausarzt und Fachärzte mit ins Boot und begründen im Detail warum Sie sich als voll erwerbsgemindert halten. Nur so haben Sie gute Chancen auf eine Verlängerung. Eine AR für schwerbehinderte sollte dann als nächster Schritt in Erwägung gezogen werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Herz1952am 22.08.2017 | 16:30
Hallo Michaela Hübner, stellen Sie rechtzeitig einen neuen Rentenantrag (Verlängerungsantrag), dann werden Sie weitersehen. Anmerkung z. Arbeitsmarktrente: Die ist mittlerweile keine "kann-Rente", sondern durch Urteile in letzter Zeit sozusagen Pflicht, wenn die Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden beträgt. Sie muss praktisch gewährt werden, wenn der Antragssteller "arbeitslos" ist, gleichgültig, ob er ALG I bezieht oder nicht. Dies ist mittlerweile in den jeweiligen Sozialgesetzen eingearbeitet, bzw. im Urteil, das generell bundesweit gilt. Die Begründung hierfür ist: Zwar ist der Betroffene nicht erwerbsgemindert (bei 3 - 6 Stunden), aber aufgrund der prekären Teilzeit-Arbeitsmarktlage (noch) und der gesundheitlichen Einschränkungen und der dadurch begründeten Schwierigkeit einen Arbeitsplatz zu finden, ist eine volle Arbeitsmarktrente zu gewähren. Es muss einmal so gewesen sein, dass der Arbeitsmarkt nicht als verschlossen galt, aber bei Arbeitslosen nach erfolgloser Vermittlung erst nach einem Jahr die Arbeitsmarktrente in Frage kommen k ö n n t e. Also eine Kannbestimmung, die ich leider in früheren Beiträgen nicht beachtet habe. Für die Weitergewährung einer Rente ("Verlängerung") muss natürlich ein gesundheitlicher Grund vorliegen. (sowohl volle AM-Rente, als auch volle EM-Rente, halbe Rente wäre auch möglich). Dies müsste natürlich durch Gutachten festgestellt werden.
Herz1952am 22.08.2017 | 16:35
Für alle, die denken sie müssten diese Renten mit ihren Rentenbeiträgen mitfinanzieren der Hinweis, dass die RV von der BfA Ausgleichszahlungen erhält. Die ist auch in das Sozialgesetz eingearbeitet worden. (§ ..a).
Schorscham 22.08.2017 | 18:35
Auch wenn Sie diesen Unsinn noch so oft wiederholen, wird er nicht seriöser: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Zitat: "Voraussetzung: Der allgemeine Arbeitsmarkt ist für den betroffenen Beschäftigten nach der konkreten Betrachtungsweise verschlossen. Für die Beurteilung im Einzelfall entscheidend ist, ob zumutbare Arbeitsplätze vorhanden sind, die der teilweise erwerbsgeminderte Arbeitnehmer mit seiner Leistungsfähigkeit noch ausfüllen kann. Als offen gilt der Arbeitsmarkt, wenn ihm ein geeigneter Arbeitsplatz angeboten wird. In der Praxis sind solche Teilzeit-Arbeitsplätze jedoch trotz der guten Arbeitsmarktsituation immer noch vergleichsweise rar." (Zitat ende) Dann benennen Sie doch mal diesen Gestezestext und dieses Urteil, das generell bundesweit gilt. Es gibt durchaus Regionen, in denen nahezu Vollbeschäftigung herrscht und keinesfalls von einer Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ausgegangen werden kann. Demnach gibt es auch keinen einzigen vernünftigen Grund, trotzdem Arbeitsmarktrenten zu zahlen, obwohl den Betroffenen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Über Arbeitsmarktrenten wird individuell entschieden, wobei jeder RV-Träger seine eigenen Vorgehensweisen hat und individuelle Überprüfungen der jeweiligen Arbeitsmarktsituationen nicht verboten sind. DAS ist die gängige Rechtslage, Herr Superschlau ! MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026