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Experten-Antwort

Verlängerung der EM-Rente

von Ines Nickel26.02.2011 | 16:54
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Ein Hallo an Alle, da meine Rente befristet bis Ende September 2011 ist,muss ich eine Rentenverlängerung beantragen. Nun habe ich dies natürlich auch mit meinen behandelnden Ärzten besprochen. Heute bekam ich per Post ein Attest vom Rheumatologen. Darin schrieb er, dass sich mein gesamter Gesundheitszustand eher verschlechtert hat. Des Weiteren bittet er den Rententräger,meine befristete Rente in eine unbefristete Rente umzuwandeln. Mein Neurologe / Psychater und mein Orthopäde sagten mir auch,dass auch sie mir einen Attest für den Rententräger schreiben wollen. Werden solche Atteste von Fachärzten eigentlich berücksichtigt,oder warum haben mir das all meine Ärzte angeboten?? Ich mach mich schon ganz verrückt wegen der Verlängerung. Jetzt habe ich auch schon gehört,dass solche Atteste sich negativ auf die Rentenverlängerung auswirken. Sollte ich diese Atteste überhaupt mitschicken) Gruß Ines

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ines Nickel,

die aktuellen Gutachten sollten Sie dem Verlängerungsantrag beifügen. Damit beschleunigen Sie die Entscheidungsfindung.

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3 Antworten

Elisabetham 26.02.2011 | 20:16
Hallo Inis! Als ich den Verlängerungsantrag von der DRV bekommen habe, war gleich ein Formular für den behandelnden Arzt dabei. Ich würde alle aussagekräftige Attest mit schicken. Auch KH-Entlassungsberichte sind gut.
-_-am 26.02.2011 | 21:04
:P Wenn Ihr Gesundheitszustand sich eher verschlechtert hat, sollten Sie die Ihnen bereits vorliegenden neuen Befundnachweise bei Ihrem Antrag auf Weiterzahlung sogleich mitsenden. Sich vorher über den möglichen Ausgang des Antrags zu sorgen, ist höchst unergiebig. Beeinflussen können Sie das Ergebnis dadurch ohnehin nicht.
Klemensam 26.02.2011 | 20:44
Erst einmal können Sie sich glücklich schätzen , das Sie solche Ärzte haben die hinter ihnen stehen und ihnen dann auch noch solch entsprechende Atteste ausstellen. Selbstverständlich ist das nämlich ganz und gar nicht. Ob letztlich diese Atteste vom med. Dienst ihrer RV berücksichtigt werden und vor allem inwieweit diese zur Entscheidung über die Verlängerung ihrer EM-Rente beitragen und ausreichend sind, lässt sich nicht sagen. Sie sollten diese Atteste auf jeden Fall mit dem Verlängerungsantrag gleich mitschicken. Negativ wirken sich diese Atteste sicher nicht aus. Was Sie in der Hinsicht gehört haben, scheint wohl an irgend einem Stammtisch entstanden zu sein... Das stimmt defitniv nicht ! Ich könnte mir aber grundsätzluch vorstellen, das - trotz der Atteste - die behandelnden Ärzte noch einmal von der RV um einen speziellen Befundbericht gebeten werden. Hierbei handelt es sich um ein ganz spezielles Formular der RV mit ganz speziellen Fragen zur Einschätzung hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit . Bei einem normalem Attest wie Sie es wohl von ihrem Ärzten ausgestellt bekommen haben, bleiben hinsichtlich der EM meistens noch viele Frage offen. Auch ist es möglich, das man Sie in eine med. Reha schickt oder zur Begutachtung bei einem Facharzt der RV. Oft verlässt sich die RV nicht gerne alleine auf die Aussagen/Angaben der behandelnden Ärzte des Patienten , aufgrund einer - möglichen - gewissen Parteinahme zugunsten des Patienten und holt deshalb noch die Meinung eines " neutralen " Gutachters über Sie ein.
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