Den Verlängerungsantrag sollten Sie ca. 3 Monate vor Ende des Zeitrentenbezuges stellen. Bei Eingang des Verlängerungsantrages entscheidet der Mediziner im Hause des zuständigen RV-Trägers, ob eine Begutachtung erforderlich ist, oder ob die gfls. vorliegenden aktuellen ärztlichen Unterlagen aussagekräftig genug sind. Sie sollten daher dem Verlängerungsantrag, die Ihnen vorliegenden aktuellen ärztlichen Unterlagen beifügen.