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Experten-Antwort

Verlängerung der EMR - Inzwischen höherer GDB

von Michel191907.03.2023 | 18:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, ich habe einige Sorgen bezüglich der Verlängerung der EMR welches dieses Jahr stattfinden soll. In der Zwischenzeit habe ich statt GDB 40 einen GDB von 60 zugesprochen bekommen im Oktober 22. Auch wurde noch eine zusätzliche ADHS Diagnose gestellt . Nun zu meiner Frage, hat jemand Erfahrung mit der Verlängerung der vollen EMR und noch hinzugekommenen Krankheiten und höherer GDB ? Im Grunde ( ja ich weiss , kann keiner sicher sagen , usw ) geht es mir drum mir ungefähr vorstellen zu können ob meine EMR Verlängerung Chancen hat ... Vielleicht ha tja jemand was ähnliches erlebt ... Belehrungen dass das kein Hellseher Forum ist dürfen getrost in der Tastatur belassen werden. Ich habe Angst und wollte mich mal schlau machen , evtl mit Gleichgesinnten austauschen. Vielen Dank und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michel1919,

dem Beitrag von „DRV“ kann ich mich anschließen. Machen Sie sich nicht zu viele Sorgen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert hat, so spricht dies zumindest nicht gegen eine mögliche Verlängerung der EM-Rente. Am Ende können Sie jedoch nur abwarten, wie in Ihrem konkreten Einzelfall entschieden wird.

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17 Antworten

Michel1919am 07.03.2023 | 18:54
Was mir noch eingefallen ist , der Schwerbehindertenausweis wurde aufgrund der Erkraknung unbefristet ausgestellt . Viele Grüße an euch
GdBam 07.03.2023 | 19:11
Eine Schwerbehinderung sagt überhaupt nichts zu einer Erwerbsminderung aus. Es gibt Menschen mit GdB 100 und Merkzeichen aG die ganz normal einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein GdB sagt nur etwas zu einer Einschränkung im Alltag ggü. einer nicht behinderten Person aus, nichts zur Erwerbsminderung.
DRVam 07.03.2023 | 19:22
Auch wenn Sie es nicht hören wollen. Ein Erfahrungsaustausch wird Ihnen nicht helfen, da wohl kaum jemand mit genau Ihrem Krankheitsbild hier im Forum unterwegs ist. Auch wenn es schwer fällt, werden Sie die Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Rente abwarten müssen. Es stellt sich allerdings die Frage, aus welchen Gründen eine Verlängerung abgelehnt werden soll, wenn sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht verbessert haben?
Heinz aus Kölnam 07.03.2023 | 19:27
Meine Rente wurde verlängert,.......vielleicht beruhigt Sie das? Aber nachher schreibt vielleicht Doris aus Mannheim dass Sie trotzt Schwerbehinderung keine Rente bekommt. Ich weiß also nicht ob Ihnen Antworten im Forum wirklich weiterhelfen?
Peter T.am 07.03.2023 | 19:30
In erster Linie geht es bei der Verlängerung auch darum, ob Ihre gesundheitlichen Einschränkungen die zur Berentung geführt haben noch bestehen. Falls sich also nichts gebessert hat, dies auch die Befundberichte Ihrer Ärzte Aussagen, sollte es schon klappen. Und die Befundberichte sind sehr wichtig. Also diese am besten selbst besorgen und damit auch schon wissen was geschrieben wurde. Denn bei der Entbindung der Schweigepflicht sehen Sie erst im Notfall nach Ablehnung den Schriftsatz des Arztes...
Abschlägeam 07.03.2023 | 19:39
wie alt sind Sie denn (Geb.-Monat/Jahr)?
Michel1919am 07.03.2023 | 20:10
Darf ich fragen was das Alter mir der Erkrankung zu tun hat ? Ist nicht böse gemeint Viele Grüße
Michel1919am 07.03.2023 | 20:21
Nein da bin ich leider noch zu jung . Wie gesagt war ja auch keineswegs böse gemeint .... Ja das mit den befundberichten steht auf meiner Liste. Die Angst vor der Zukunft macht mir eben zu schaffen... leider
Abschlägeam 07.03.2023 | 20:17
War pure Neugier von mir ;-) Nein, natürlich nicht! Geht nur darum, ob Sie schon so alt sind, dass Sie ggfs. (mit GdB>=50 und 35 Beitragsjahren und eben dem notwendigen Alter) evtl. alternativ eine SB-Rente beantragen könnten, wenn die EM-Rente nicht weiter bewilligt würde. Können Sie mit diesem Rechner aber selbst feststellen, mich interessiert Ihr Alter ansonsten ja gar nicht, Sie sind doch der, der sich Sorgen macht und Ratschläge wünscht... :-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Blesöinnam 07.03.2023 | 20:25
Zitat von GdB anzeigenausblenden
Was mir noch eingefallen ist , der Schwerbehindertenausweis wurde aufgrund der Erkraknung unbefristet ausgestellt . Viele Grüße an euch
Eine Schwerbehinderung sagt überhaupt nichts zu einer Erwerbsminderung aus. Es gibt Menschen mit GdB 100 und Merkzeichen aG die ganz normal einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein GdB sagt nur etwas zu einer Einschränkung im Alltag ggü. einer nicht behinderten Person aus, nichts zur Erwerbsminderung.
Das ist natürlich Blödsinn, die EM Rente gibt es laut Gesetz wegen Krankheit ODER BEHINDERUNG! Eine Behinderung beeinträchtigt nicht nur im privaten Alltag, sondern natürlich auch im beruflichen Alltag. Ein ganzes Buch des SGB behandelt nur die Nachteilsausgleiche im Beruf wegen Behinderung. Natürlich kann ein GdB die Höhe Merkzeichen usw ein starkes Indiz für eine EM sein. Nur weil jemand von sich aus mit 100 GdB arbeiten geht bedeutet das nicht, dass ihm auf Grund der massiven Einschränkungen keine EM zustehen würde. Zur EM gehört nicht nur die Fähigkeit zu arbeiten, sondern auch den Arbeitsplatz zu erreichen. Bspw Merkzeichen H wird vergeben für Personen die HILFLOS sind, sich also nicht selbst versorgen können und auf ständige Hilfe angewiesen sind. Hat natürlich keinerlei Einfluss auf die EM. GdB 100 spricht für eine massive Einschränkung gegenüber einer gleichaltrigen gesunden Person.
Michel1919am 07.03.2023 | 22:48
Wird denn ein sozialmedizinisches Gutachten welches die Erhöhung des GDB und ein daraus resultierender unbefristete ( keine Besserung in Sicht ) von der DRV überhaupt angeschaut? Welches ein Psychologe von Amts wegen erstellt hat ? So ein Dokument kann man doch nicht aussen vor lassen .
KSCam 07.03.2023 | 23:09
Wenn Sie im Antrag angeben, dass es dieses Gutachten gibt, wird es auch berücksichtigt. ob es wichtig ist, entscheiden dieMediziner. Was die DRV nicht weiß,…..
DRVam 08.03.2023 | 08:25
Zitat von Blesöinn anzeigenausblenden
Eine Schwerbehinderung sagt überhaupt nichts zu einer Erwerbsminderung aus. Es gibt Menschen mit GdB 100 und Merkzeichen aG die ganz normal einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein GdB sagt nur etwas zu einer Einschränkung im Alltag ggü. einer nicht behinderten Person aus, nichts zur Erwerbsminderung.
Das ist natürlich Blödsinn, die EM Rente gibt es laut Gesetz wegen Krankheit ODER BEHINDERUNG! Eine Behinderung beeinträchtigt nicht nur im privaten Alltag, sondern natürlich auch im beruflichen Alltag. Ein ganzes Buch des SGB behandelt nur die Nachteilsausgleiche im Beruf wegen Behinderung. Natürlich kann ein GdB die Höhe Merkzeichen usw ein starkes Indiz für eine EM sein. Nur weil jemand von sich aus mit 100 GdB arbeiten geht bedeutet das nicht, dass ihm auf Grund der massiven Einschränkungen keine EM zustehen würde. Zur EM gehört nicht nur die Fähigkeit zu arbeiten, sondern auch den Arbeitsplatz zu erreichen. Bspw Merkzeichen H wird vergeben für Personen die HILFLOS sind, sich also nicht selbst versorgen können und auf ständige Hilfe angewiesen sind. Hat natürlich keinerlei Einfluss auf die EM. GdB 100 spricht für eine massive Einschränkung gegenüber einer gleichaltrigen gesunden Person.
Wie Sie es schon richtig sagen. Ein GdB ist ein „Indiz“ für eine Erwerbsminderung, nicht mehr und nicht weniger. Es gibt Menschen die mit einem GdB von 100 noch im Arbeitsleben stehen und keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Es gilt immer die Gesamtumstände der gesundheitlichen Einschränkungen zu betrachten.
Fragwürdige Experten!am 08.03.2023 | 10:09
Sehr fragwürdige Experten hier! Der Beitrag mit "Lesen - Verstehen - Antworten" wird kommentarlos gelöscht. Aber der Beitrag auf den sich das bezog und in dem von BLÖDSINN gesprochen wird, bleibt stehen. Da fragt man sich, was ist denn hier der Blödsinn.
Kaiseram 08.03.2023 | 14:42
Hallo Michel1919, dem Beitrag von „DRV“ kann ich mich anschließen. Machen Sie sich nicht zu viele Sorgen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert hat, so spricht dies zumindest nicht gegen eine mögliche Verlängerung der EM-Rente. Am Ende können Sie jedoch nur abwarten, wie in Ihrem konkreten Einzelfall entschieden wird.
Sehr fragwürdige Experten hier! Der Beitrag mit "Lesen - Verstehen - Antworten" wird kommentarlos gelöscht. Aber der Beitrag auf den sich das bezog und in dem von BLÖDSINN gesprochen wird, bleibt stehen. Da fragt man sich, was ist denn hier der Blödsinn.
Blubb!
Andreaam 09.03.2023 | 13:11
Ich habe ebenso 60 GDB. Mit ihrer Verschlechterung denke ich mir das sie in jedem Fall die Weiterzahlung erhalten. Ich habe mir damals auch solche Sorgen gemacht und musste nicht mal zum Gutachter. Senden Sie so viele Arztbriefe der vergangenen Zeit wie möglich und schreiben Sie die Selbstbeschreibung dann stehen die 95 Prozent die ich gelesen habe.....
Andreaam 09.03.2023 | 13:06
Ich habe meine befristete EM Rente ohne Probleme weiter bewilligt bekommen. Dauer 3 Wochen. Habe alle Arztbrief eingesendet und über die Jahre gesammelt. Habe Selbstbeschreibung abgegeben. Da können sie das alles ebenso angeben. Auch ihre Sorgen und Ängste. Hab ich gemacht.... Sie können in dem Antrag Verschlechterung angeben. Auch wegen der Erhöhung des GDB. Habe mal gelesen das 95 Prozent der Weiterzahlungsanträge auf befristete EM Rente wieder bewilligt werden. Das ist sehr viel....denke es hat mit der befristeten Zeit zu tun. Bei mir sibd es immer 3 Jahre. Manche bekommen ja nur 1 od 2 Jahre bewilligt. Lg Andrea
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