Hallo, Klaus,
wir freuen uns, dass Sie schnell eine hilfreiche Antwort erhalten haben und schließen uns lediglich noch den Aussagen von W°lfgang an. Sollte es dennoch Klärungsbedarf bei Ihnen geben haben Sie auch die Möglichkeit den Sachstand bei der zuständigen Sachbearbeitung der DRV (telefonisch) anzufragen. Dort erfahren Sie näheres.