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Experten-Antwort

Verlängerung der Erwerbsminderungsrente - Psychologe oder Psychiater

von Augenblick18.04.2020 | 08:06
810 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vor ein paar Jahren bin ich aufgrund einer Augenerkrankung (ein Auge sieht nur noch ca 10%, das andere ist kurzsichtig und Glaskörpertrübungen) in ein psychisches Loch gefallen. Daraufhin habe ich eine psychosomatische Reha antreten dürfen und bekomme Teilerwerbsminderungsrente auf Zeit. Seit der Erkrankung bin ich immer noch beim Psychologen in Behandlung. Die Folgen des Sehkraftsverlustes bleiben weiterhin, psychisch habe ich mich zum Glück stabilisieren können. Zwar noch nicht ganz, aber aus dem Loch bin ich wieder raus. Ich bin nicht bei einem Psychiater in Behandlung, da ich keine Tabletten brauche. Bei einer Verlängerung der Rente kann also nur der Augenarzt und der Psycholge einen Befundebericht schreiben. Sollte ich trotzdem einen Psychiater aufsuchen - da er ein Arzt ist? Wie gesagt, die Beeinträchtigung des Sehvermögens ist leider weiterhin da.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Augenblick,

da wir in diesem Forum keine Ärzte sind, können wir Ihnen nicht beantworten, ob es sinnvoll ist noch zusätzlich einen Psychiater aufzusuchen. Hierzu befragen Sie am besten Ihre behandelnden Ärzte.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

PTAam 18.04.2020 | 08:31
Ein Psychiater ist auf jeden Fall zu empfehlen. Und diese Ärzte sind nicht nur zum Verschreiben von Tabletten da :-) Psychologen und Psychotherapeuten wird in der Regel wenig Gewicht gegeben, da Sie auch (sofern keine Ärzte) keine "ärztlichen Befundberichte" ausstellen können.
Berateram 18.04.2020 | 13:34
Ich bin nicht bei einem Psychiater in Behandlung, da ich keine Tabletten brauche. Bei einer Verlängerung der Rente kann also nur der Augenarzt und der Psycholge einen Befundebericht schreiben. Sollte ich trotzdem einen Psychiater aufsuchen - da er ein Arzt ist?
Ein Psychiater ist auf jeden Fall zu empfehlen. Und diese Ärzte sind nicht nur zum Verschreiben von Tabletten da :-) Psychologen und Psychotherapeuten wird in der Regel wenig Gewicht gegeben, da Sie auch (sofern keine Ärzte) keine "ärztlichen Befundberichte" ausstellen können.
Eine sehr gewagte Aussage, die Sie durch welche konkreten Fälle belegen können? Sind Sie etwa im sozialmedizinischen Dienst tätig?
Jasmimam 18.04.2020 | 19:45
Ich bin nicht bei einem Psychiater in Behandlung, da ich keine Tabletten brauche. Bei einer Verlängerung der Rente kann also nur der Augenarzt und der Psycholge einen Befundebericht schreiben. Sollte ich trotzdem einen Psychiater aufsuchen - da er ein Arzt ist?
Ein Psychiater ist auf jeden Fall zu empfehlen. Und diese Ärzte sind nicht nur zum Verschreiben von Tabletten da :-) Psychologen und Psychotherapeuten wird in der Regel wenig Gewicht gegeben, da Sie auch (sofern keine Ärzte) keine "ärztlichen Befundberichte" ausstellen können.
Total Quatsch!!!! Psychologische Psychotherapeuten habe sozialrechtlich Facharztstatus!!!! Natürlich kann auch der Psychiater herangezogen werden.. Psychologe oder Psychiater ist bzgl sozialmedizinische Beurteilung das gleiche....
Siehe hieram 18.04.2020 | 21:19
Zitat von Jasmim anzeigenausblenden
Zuviele Ausrufezeichen, denn auch diese Aussage KANN nicht richtig sein. Denn ein Psychologe darf zum Beispiel keine Psychotherapie anbieten, wenn er nicht die entsprechende Zusatzausbildung hat zum 'Psychologischen Psychotherapeuten'. "Psychologe oder Psychiater" können schon alleine wegen der Ausbildung UND der unterschiedlichen Berechtigung also nicht auf eine Stufe (wie oben) gestellt werden. - Aber davon ausgehend, dass der 'Psychologe' von @Augenblick die entsprechende Qualifikation hat, ist es sicherlich sinnvoller, einen 'Befundbericht' von ihm erstellen zu lassen, als von einem Psychiater, dem mal nur vor Jahren "Guten Tag" gesagt hat und es nun nur für einen Befund wieder tut (denn was soll der schreiben??) Zusätzlich kann noch das Formular R0215 "Selbsteinschätzungsbogen" ausgefüllt werden, in dem man die Einschränkungen aus eigener Sicht mitteilen kann. Und sollte der Bericht (des 'Psychologen' /und des Augenarztes) für eine Entscheidung nicht ausreichen, wird/werden ohnehin möglicherweise weitere Gutachten notwendig, die dann von der DRV veranlasst würden.
KSCam 19.04.2020 | 10:00
Fazit: wer aus dem Forum soll denn wissen was in diesem Einzelfall wichtig ist und was nicht sinnvoll ist? Der Fragesteller soll sich mit seinen "Behandlern" unterhalten und das einreichen wovon diese und er meinen dass es die DRV zur Entscheidung braucht. Als Laie halte ich es auch für wenig sinnvoll wegen einer Rentenverlängerung irgendeinen Arzt (Psychiater) aufzusuchen, der den Patienten nicht kennt weil er ihn noch nie zuvor gesehen hat........aber für diese Frage könnte Fragesteller auch seinen Frisör oder den Bäcker seines Vertauens befragen.
Erkenntnisam 19.04.2020 | 09:15
Ich bin nicht bei einem Psychiater in Behandlung, da ich keine Tabletten brauche. Bei einer Verlängerung der Rente kann also nur der Augenarzt und der Psycholge einen Befundebericht schreiben. Sollte ich trotzdem einen Psychiater aufsuchen - da er ein Arzt ist?
Ein Psychiater ist auf jeden Fall zu empfehlen. Und diese Ärzte sind nicht nur zum Verschreiben von Tabletten da :-) Psychologen und Psychotherapeuten wird in der Regel wenig Gewicht gegeben, da Sie auch (sofern keine Ärzte) keine "ärztlichen Befundberichte" ausstellen können.
Letztendlich wollte sich @PTA wohl ohne irgendwelche Kenntnisse nur mal hier im Forum melden, sonst kann man seinen Beitrag nicht nachvollziehen.
Jasminam 21.04.2020 | 15:34
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Total Quatsch!!!! Psychologische Psychotherapeuten habe sozialrechtlich Facharztstatus!!!! Natürlich kann auch der Psychiater herangezogen werden.. Psychologe oder Psychiater ist bzgl sozialmedizinische Beurteilung das gleiche....
Zuviele Ausrufezeichen, denn auch diese Aussage KANN nicht richtig sein. Denn ein Psychologe darf zum Beispiel keine Psychotherapie anbieten, wenn er nicht die entsprechende Zusatzausbildung hat zum 'Psychologischen Psychotherapeuten'. "Psychologe oder Psychiater" können schon alleine wegen der Ausbildung UND der unterschiedlichen Berechtigung also nicht auf eine Stufe (wie oben) gestellt werden. - Aber davon ausgehend, dass der 'Psychologe' von @Augenblick die entsprechende Qualifikation hat, ist es sicherlich sinnvoller, einen 'Befundbericht' von ihm erstellen zu lassen, als von einem Psychiater, dem mal nur vor Jahren "Guten Tag" gesagt hat und es nun nur für einen Befund wieder tut (denn was soll der schreiben??) Zusätzlich kann noch das Formular R0215 "Selbsteinschätzungsbogen" ausgefüllt werden, in dem man die Einschränkungen aus eigener Sicht mitteilen kann. Und sollte der Bericht (des 'Psychologen' /und des Augenarztes) für eine Entscheidung nicht ausreichen, wird/werden ohnehin möglicherweise weitere Gutachten notwendig, die dann von der DRV veranlasst würden.
Mit "Psychologe" meinte ich auch Psychologische Psychotherapeuten.
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