Hallo,
grundsätzlich sind die Ausführungen von Klemens zutreffend.
Es ist darauf hinzuweisen, dass seit dem 01.01.2001 die Erwerbsminderungsrente grundsätzlich auf Zeit zu gewähren ist.
Für eine Erwerbsminderungsrente, die aufgrund der Arbeitsmarktlage gewährt wird, d. h. es liegt beim Betreffenden ein Restleistungsvermögen von täglich 3 bis unter 6 Stunden vor, kann die zeitliche Befristung über 9 Jahre hinaus erfolgen.