Hallo, Vlinder,
wir verweisen auf den Beitrag von Naomi. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen zu lassen, weisen wir darauf hin, dass auch die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung / Stadtverwaltung / Kreisverwaltung diese Anträge grds. aufnimmt und weiterleitet.
Sie könnten ggf. prüfen, ob nicht eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe die Anträge auch ohne Termin (als Wartebesucher) aufnimmt. Dazu wäre es erforderlich die zuständige Stelle anzurufen um dies zu klären.
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