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Experten-Antwort

Verlängerung der tlw. EM Rente

von Vlinder03.12.2018 | 19:45
78 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, ich beziehe zur Zeit eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die bis Juni 2019 befristet ist. Ich arbeite seit Rentenbeginn bis Juni also 50 %, statt meiner früheren 100%. Ich würde diesen Zustand gern verlängern - weiterhin aus den gleichen gesundheitlichen Gründen. Im Bescheid steht, dass eine gewünschte Verlängerung etwa 4 Monate vor Ablauf beantragt werden muss/ sollte. Meine Frage: Wie beantrage ich dies? Reicht ein formloses Schreiben? Gibt es ein Formular? Gern würde ich einen persönlichen Beratungstermin wahrnehmen, aber da gibt es in meinem erweiterten Umkreis erst wieder ab März Termine, laut Onlineterminvereinbarung. Danke für eure Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2018 | 08:42

Hallo, Vlinder,

wir verweisen auf den Beitrag von Naomi. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen zu lassen, weisen wir darauf hin, dass auch die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung / Stadtverwaltung / Kreisverwaltung diese Anträge grds. aufnimmt und weiterleitet.

Sie könnten ggf. prüfen, ob nicht eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe die Anträge auch ohne Termin (als Wartebesucher) aufnimmt. Dazu wäre es erforderlich die zuständige Stelle anzurufen um dies zu klären.

4 Antworten

Naomiam 03.12.2018 | 20:15
Ich würde die Verlängerung JETZT beantragen, da das durchaus ein halbes Jahr dauern kann, vor allem wenn Sie nocheinmal zum Gutachter müssen. Das Formular R0120 für die Verlängerung finden sie dort https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Vlinderam 03.12.2018 | 20:40
Hallo Naomi, danke für die schnelle, hilfreiche Antwort. Genau deshalb fragte ich ja, weil ich JETZT schon aktiv werden möchte. Danke sehr!
Vlinderam 03.12.2018 | 20:40
Hallo Naomi, danke für die schnelle, hilfreiche Antwort. Genau deshalb fragte ich ja, weil ich JETZT schon aktiv werden möchte. Danke sehr!
W*lfgangam 04.12.2018 | 20:54
Ergänzend: ist ein nicht mal 10-Min.-Antrag, da findet sich immer Zeit für - in einer Beratungsstelle DRV oder Versicherungsamt im nächsten Rathaus. :-) Sie/@Vlinder können den Vordruck auch gewissenhaft in Eigenregie in 30 Min. ausfüllen - und ab damit an die DRV. Den im R0120 erwähnten Selbsteinschätzungsbogen R0215 können/müssen Sie aber nicht ausfüllen ...wenn es der Sache hilft/für den soz.-med. Dienst der DRV hilfreich sein kann, dann 'weinen' Sie sich darin aus. Gruß w.
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