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Experten-Antwort

Verlängerung EM Rente

von Ulrike10.01.2018 | 19:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, melde mich noch einmal. Der Verlängerungsantrag EM Rente wurde vor 2 Monaten gestellt. Es gibt noch immer nichts Neues. habe bei der DRV angerufen, angeblich konnte man mir nichts sagen, weil man die Akte nicht fand,aber eingegangen wäre der Antrag. Warum dauert das so lange? Mein Mann wird in 2 Monaten 61 Jahre, die volle EM Rente wurde rückwirkend für 3 Jahre gezahlt und läuft am 31.03.2018 ab. Diese Warterei ist einfach nervend!!! Was denken die sich eigentlich? In dem Schreiben der DRV ,das der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt werden muss,stand z.b. das diese Anträge dann unverzüglich bearbeitet würden.Das nennt man unverzüglich???? Wenn wir in unserer Klinik so arbeiten würden,hätten wir bald keine Patienten mehr. Schönen Abend!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Bearbeitungszeit Ihres rechtzeitig gestellten Antrages auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom Einzelfall und kann hier nicht beantwortet werden. Über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel ist die Bearbeitungszeit grundsätzlich etwas länger.

Gern können Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung auf die Dringlichkeit der Bescheiderteilung hinweisen und den Sachstand erfragen.

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24 Antworten

Fortitude oneam 10.01.2018 | 22:16
Hallo Ulrike, es wird sich bestimmt eine Lösung finden. Normalerweise sollte ein Verlängerungsantrag eigentlich zügig über die Bühne gehen. Zumindest war das bei mir so. Versuchen Sie es mal auf dem schriftlichen Weg. Denken Sie positiv, es wird garantiert klappen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
T. Ahrensam 10.01.2018 | 19:53
Hallo, Heute ist der 10. Januar!!! Bis zum 31.03.2018 ist ja wohl noch Zeit.
Ulrikeam 10.01.2018 | 20:19
Das wissen wir auch, aber es ist schon nervend, zudem die Betriebsrente (Baugewerbe) dann auch abläuft und wieder neu beantragt werden muß.Außerdem ist es nicht gerade angenehm,mit fast 61 Jahren noch zum Arbeitsamt zu gehen, um Überbrückungsgeld zu beantragen, was im nachhinein eh wieder von der DRV an die Agentur für Arbeit zurück gezahlt werden muß. Und wer die volle Em Rente für 3 Jahre in diesem Alter zugesprochen kriegt, bei dem müßte das ja schon etwas schneller gehen,wenn er erst 45 Jahre wäre, könnte ich das verstehen. Mein Mann hat 44 Jahre auf dem Bau geackert,die glauben doch wohl nicht, das er nach 3 Jahren wieder topfit ist,er hat ja nicht umsonst die volle EM Rente bekommen. Erst mal selbst in die Lage kommen, dann Ratschläge geben.
Silviaam 10.01.2018 | 22:49
Hallo Hat ihr Mann evtl. einen anerkannten GdB von mindestens 50 . Dann wäre es überlegenswert, die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen, die sich für ihn finanziell ja nicht schlechter als die EM-Rente darstellt. So bekäme er auf jedenfall für sich endlich auf Dauer Klarheit, in Sachen Rentenangelegenheit. Gruß Silvia
Cassandraam 11.01.2018 | 07:21
Ich finde, dass Sie reichlich ungeduldig sind. Bei allem Verständnis, aber es liegt nicht nur der Antrag Ihres Mannes bei der DRV vor und möchte bearbeitet werden, sondern auch noch ein paar andere. Würde ich den Antrag Ihres Mannes bearbeiten, hätte er bei mir keine Priorität, da die Rente ja noch bis 03/18 läuft.
=//=am 11.01.2018 | 10:20
Selten so einen Schmarrn gelesen! Sind Sie Arzt oder besser gesagt Sozialmediziner, dass Sie eine Ferndiagnose stellen können? Und glauben Sie mir, dass die Arbeitsplätze bei der DRV nicht von der Bearbeitung eines Weitergewährungsantrages abhängen. :-) Das wird in den nächsten Jahren/Jahrzehnten nicht passieren, auch weil (leider) das Anspruchsdenken einiger Versicherter bis ins Unermessliche gestiegen ist. Außerdem kann ich die Panik nicht ganz nachvollziehen, wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde, da die Rente erst Ende März wegfällt. Wir haben jetzt gerade Mitte Januar und der Antrag ist weiß Gott nicht der Einzige, der zu bearbeiten ist.
WEam 11.01.2018 | 08:45
Wenn man dies so liest, dann fragt man sich schon, warum nicht gleich eine unbefristete Rente bewilligt worden ist. Aber irgendwie müssen die Arbeitsplätze beim Rententräger gesichert werden.
Zufälliger Leseram 12.01.2018 | 16:29
Sehr geehrte Ulrike, was meinen Sie damit: "Wenn wir in unserer Klinik so arbeiten würden, hätten wir bald keine Patienten mehr?" Sie sitzen genervt zu Hause und wissen eigentlich gar nicht, was bei der DRV zwischenzeitlich gearbeitet wurde. Wissen Sie, ob die Ärzte der DRV zwischenzeitlich Befundberichte beim behandelnden Arzt angefordert haben? Wissen Sie, ob die Ärzte der DRV noch auf diese Befundberichte warten, weil der behandelnde Arzt noch nicht geantwortet hat? Wissen Sie, ob die Ärzte der DRV vielleicht schon eine Feststellung getroffen haben, von der lediglich der Sachbearbeiter noch nichts weiß? Einfach mal meckern, ohne zu wissen, was wirklich los ist, das kann ich auch: Da wird ein Patient in Ulrikes Klinik eingeliefert, und nach zwei Monaten ist er immer noch nicht wieder draußen. Diese Warterei ist nervend!!! Was denken die sich eigentlich? Das nennen die unverzügliche Behandlung??? Wenn wir so arbeiten würden, wie Ulrike in ihrer Klinik, hätten wir bald keine Kunden mehr. Schönen Abend!
Ulrikeam 13.01.2018 | 14:43
Hallo, viele, die einen verstehen und viele, die es halt nicht tun, so ist es im Leben. Ja, mein Mann hat seit 6 Monaten 50 GDB.Der VDK hat aber geraten, damit zu warten, bis ein e Entscheidung der DRV getroffen worden ist. Heute kam dann noch ein Brief der Sokabau,das die Betriebsrente am 31.03.2018 abläuft, wenn bis dahin noch kein Rentenbescheid vorliegt. Deswegen auch die Eile,obwohl ich es schon ,entgegen anderer Ansichten,als sehr lang empfinde,in 8-10 Wochen sollte sowas schon möglich sein,eine Entscheidung zu treffen.Zumal bis heute unsere Hausärztin noch nicht von der DRV angeschrieben wurde. MFG Ulrike
Silviaam 13.01.2018 | 15:09
Hallo Ulrike Ich würde dem ganzen Warten und Hoffen auf Verlängerung der EMR damit ein Ende setzen und die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Wenn ich das richtig interpretiere, ist Ihr Mann Jahrgang 1957 und so kann er, mit 60+11 , in diese Rentenart wechseln. Da bei Antragstellung seine Wartezeit/Anrechnungszeit mit 35 Jahren bereits mehr als erfüllt ist und ein GdB 50 vorliegt, ist das die stressfreiste Möglichkeit zur dauernden Altersrente für die Zukunft. Die Rentenhöhe ändert sich für ihn nicht und die 10,8 % Abschlag bleiben ihm sowieso weiterhin, also warum sich um die EMR bemühen, wenn er sich darum gar nicht mehr bemühen muss. Ich, Jahrgang 1957, habe meinen Antrag (zur Umwandlung) bereits gestellt, obwohl mein EM-Rentenbescheid von 2006 gleich bis zur Regelaltersrente beschieden wurde. Gruß Silvia
W*lfgangam 13.01.2018 | 16:34
Zitat von Ulrike anzeigenausblenden
Hallo Ulrike, hat der VdK vielleicht auch eine Begründung dafür genannt, warum eine _sichere_ Altersrente wg GdB zugunsten einer auslaufenden EM-Rente zu verzögern ist/nicht gleich die AR beantragt worden ist??? Ich frag nur – rein wg der schlicht unsinnigen Wartezeit für die EM-Weiterbewilligung und der Nutzen daraus. Zumal die Altersrente grundsätzlich nicht höher ausfallen wird, als die alte EM-Rente unter neuem Namen ;-) Eher könnte er sich mit der Verzögerung der 'Umwandlung' schädigen ...aber da erklärt Ihnen dann der VdK. Ergänzend zu den obigen Beiträgen: Wir sind erst im Januar bei einer zz. letztmalig gezahlten Rente Ende März. Wenn in Ihrer Klinik alle Patienten eine 'Sofortbehandlung' erhalten würden, statt Zug um Zug erst der Reihenfolge/Dringlichkeit nach, könnten Sie den Laden dort wegen Überforderung bzw. falsches Management dicht machen ... daher, 'verwalten' Sie Ihre Kunden zeitnah, und *quatschen Sie der DRV nicht in die Verwaltung Ihrer Aufgaben zur _zeitnahen_ Erledigung rein *g Gruß w.
Ulrikeam 16.01.2018 | 07:18
Hallo, habe gestern bei der DRV angerufen, um den aktuellen Stand zu erfahren. Dort sagte man, das die Unterlagen jetzt in der Medizinischen Abteilung lägen und das der Vorgang noch eine Weile dauern kann.Der VDK hat meinem Mann geraten, zu warten, da er ja bei Eintritt in die Altersrente +50GDB auch 10,8% Abschlag in Kauf nehmen muss.Deshalb sollt er abwarten, ob die Verlängerung evt. für weitere 2-3 Jahre gewährt wird, da er dann ohne Abschläge in seine Altersrente für Schwerbehinderte gehen kann. LG Ulrike
Silviaam 16.01.2018 | 09:22
Hallo Ulrike Lesen Sie einfach folgendes: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Und wenn das immer noch nicht ausreicht: möchten Sie nicht einmal bei der kostenlosen Hotline der DRV anrufen und sich den Sachverhalt des Bestandsschutz und des Rentenabschlags bei nachfolgender Altersrente zu einer Erwerbsminderungsrente erläutern lassen!? Und der VDK sollte Ihnen eigentlich das auch so erklären können. Oder die dortigen Mitarbeiter haben auch nur so wenig Ahnung von sozialrechtlichen Anwendungen, wie es die hier bei uns hatten und ich aus dem Grund auch meine Mitgliedschaft zügig aufkündigte, da ich meine rechtlichen Dinge für mich besser alleine oder per Anwalt für Sozialrecht regelte, als falsch beraten zu sein. Ihr Mann dürfte, nach EMR-Bezug, keine nachfolgende Altersrente OHNE Abschlag mehr zu erwarten haben. Es bleiben ihm sein Leben lang diese 10,8% Abschlag. Gruß Silvia
Schadeam 16.01.2018 | 10:39
Jeder kundige Berater schüttelt ob des Gelaufenen den Kopf. Es gibt nur eines: die AR für Schwerbehinderte zum 01.04.2018 beantragen, dann läuft alles weiter ohne ärztliche Untersuchung o.ä. Wenn der VDK Ihnen eine höhere Altersrente in Aussicht stellt, haben die dortigen Menschen nicht viel Ahnung.......nach menschlichem Ermessen bringt Ihre Taktik mit der EM Verlängerung in Hinblick auf die Altersrente gar nichts.
voram 16.01.2018 | 11:58
Man kann auch noch mit 61 Jahren arbeiten gehen, z. B. als Pförtner.
=//=am 16.01.2018 | 12:32
Ich kenne die Mitarbeiter von einem VdK, die ALLE sehr, sehr kompetent sind. Leider ist das wohl nicht bei allen so.
Ulrikeam 19.01.2018 | 08:01
Hallo, Bundesministerium f. Arbeit und Soziales: Der für die Em Rente gelt. Abschlag bleibt i.d.Regel auch bei einer Folgerente. Eine Ausnahme gilt,wer vor Vollendung des 63.Lebensjahr in eine Rente gewechselt wird,für die wegen Vertrauensschutzregelungen keine Abschläge gelten,z.b. beim Wechsel für schwerbehinderte Menschen mit 50% in eine Altersrente mit Vertrauensschutz.
Fortitude oneam 19.01.2018 | 11:44
Zitat von Ulrike anzeigenausblenden
Hallo Ulrike, und nun? Was wollen Sie uns mitteilen? Mit Ihrer ursprünglichen Frage hat das herzlich wenig zu tun. Machen Sie doch einfach ein Neues Thema auf. Bleiben Sie ruhig und gelassen. Es wird alles gut werden. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
der anderenam 19.01.2018 | 13:12
Hallo Ulrike, nach ihren Infos geniesst ihr Mann keinen Vertrauensschutz.
Schadeam 19.01.2018 | 13:00
Wenn der Antrag genauso planlos gestellt wurde wie die Beiträge hier im Forum, wundert mich nicht dass noch nicht entschieden wurde. Kann es sein dass Beratungsresistenz vorliegt? Dass Anfragen der lieben Kundin der Grund sind dass sich einiges verzögert? Sucht man verzweifelt nach einem Strohhalm vom Abschlag doch noch weg zu kommen? Nur so ein Gefühl......denn was der letzte eingebrachte Beitrag soll, erschließt sich nicht automatisch....
W*lfgangam 19.01.2018 | 14:25
Zitat von Ulrike anzeigenausblenden
Hallo Ulrike, betrifft in Kombination mit EM-Rente Jahrgänge, die vor dem 17.11.1950 bzw. vor 1942 geboren sind - bei beiden mit zusätzlichen Bedingungen verknüpft. DIESE Jahrgänge sind längst 'durch'/Geschichte und heute nicht mehr von Bedeutung. Gruß w.
Silviaam 19.01.2018 | 18:22
Hallo Ulrike Zitat Ulrike: "Mein Mann wird in 2 Monaten 61 Jahre," Ihr Mann erreicht nur einen Monat vor mir das 61. Lebensjahr! Aus diesem Grund hatte ich Ihnen auch die Empfehlung gegeben, sich nicht mehr mit der Verlängerung der EM-Rente herumzuplagen, da er mit 60+11 , und seinem anerkanntem GdB 50 , in die vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte wechseln kann. Ich habe jetzt mehrfach versucht Ihnen zu erklären, dass aufgrund des vorherigen Bezugs der EM-Rente Ihr Mann nicht mehr die Möglichkeit haben wird, die von Ihnen gewünschte abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren zu erhalten/in Anspruch zu nehmen. Die zuvor abschlagsbehaftete EM-Rente ist leider zukunftsträchtig und somit maßgeblich, sodass jegliche Rentenart als Folgerente weiterhin für ihn abschlagsbehaftet bleiben wird. Warum Ihnen das Verstehen der Gesetzeslage so schwer fällt, kann ich nicht nachvollziehen!?! Ein Vertrauensschutz ist für den Jahrgang Ihres Mannes (1957) gar nicht relevant/vorgesehen. Ich verstehe nicht, warum Sie sich mittlerweile keine Auskunft bei der kostenlosen DRV-Hotline eingeholt haben (den Hinweis gab ich Ihnen auch bereits), um sich das alles mal erklären und bestätigen zu lassen, was wir Ihnen mehrfach versuchten zu erläutern, nämlich, dass er besser daran tut, einen Antrag auf die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte zu stellen, als auf die Verlängerung der EM-Rente zu hoffen. Mit einem kurzen Anruf hätten sie alle offenen Fragen dazu genau erklärt bekommen und würden sich nicht unnötig an die abschlagsfreie Rente mit 63 klammern, die ihm so gar nicht mehr zugesprochen/beschieden wird. Ich hoffe nicht, dass der User Schade mit seiner Anmerkung auf "Beratungsresistenz" Recht behält und Sie doch noch die Gesetzeslage endlich einmal richtig deuten und verstehen lernen. Auch Ihre VDK-Geschäftsstelle könnte dahingehend dazulernen. Sie ist zumindest nicht Ihr Mitgliedsbeitrag wert. Gruß Silvia
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