Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Verlängerung EM-Rente, Angabe von Ärzten

von Cosmo28.06.2022 | 13:27
294 Ansichten
5 Antworten
Hallo, Anfang Februar 2023 läuft meine befristet EM-Rente aus, da mein Gesundheitszustand sich leider nicht verbessert hat, werde ich entsprechend einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ich habe bereits begonnen entsprechende Formulare auszufüllen, da mein Gesundheitszustand mich manchmal dazu zwingt Tage/Wochen lang nichts machen zu können. Ferner die Bewilligung der EM-Rente fast ein Jahr gedauert hat. FRAGE: Ich soll im Formular R0120 die behandelten Ärzte aufführen. Muss ich dort auch Ärzte angeben, die nichts mit der Krankheit zu tun haben? Hintergrund der Frage ist meine Frau und ich wollen noch ein Kind. Da dass nicht klappt, holen wir uns nun ärztliche Hilfe. Meiner Frau ist klar, dass ich mich krankheitsbedingt wenig bis garnicht um das Kind kümmern kann. (Wir hoffen auf eine Heilung meiner Krankheit in der Zukunft durch mehr Forschung) Ich habe die Befürchtung, dass die Rentenversicherung das falsch deutet nach dem Moto: "So krank kann der Antragsteller ja nicht sein, wenn gezielt Familienzuwachs geplant wird."

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2022 | 14:06

Hallo Cosmo,

die Deutsche Rentenversicherung benötigt alle Angaben, die Auswirkung auf Ihren Gesundheitszustand und damit auf Ihr Leistungsvermögen haben könnten.

Bei der gesamtheitlichen Betrachtung unseres medizinischen Dienstes können alle von Ihnen im Vordruck R0120 genannten Behandlungen (stationär wie auch ambulant) für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens zur Feststellung, ob Erwerbsminderung vorliegt, berücksichtigt werden. Hierbei können auch Diagnosen, die auf den ersten Blick nichts mit den Hauptleiden zu tun haben, Einfluss auf die Feststellungen haben.

Insofern ist es besser, lieber zu viel statt zu wenig Informationen anzugeben.

Dagegen hat es aber keinerlei negativen Folgen, wenn ambulante Behandlungen nicht aufgeführt werden. Sie werden halt nur nicht berücksichtigt.

4 Antworten

Renaam 28.06.2022 | 14:23
Die Frage mit dem Kinderwunsch und der EM-Rente wurde hier vor kurzem gestellt, vielleicht hilft Ihnen der Link weiter. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/bewillig…
neulich im Forumam 28.06.2022 | 14:24
So eine ähnliche Frage hatten wir neulich schon einmal. Vielleicht ist da noch was Hilfreiches für Sie dabei? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/bewillig…
KSCam 28.06.2022 | 17:27
Ärzte, die Sie als Paar nur wegen des Kinderwunsches aufsuchen, brauchen Sie nicht angeben, denn deren Ratschläge haben doch wohl nichts mit Ihrer Erwerbsminderung zu tun. Und auch der Kinderwunsch muss doch in keinem Antrag angegeben werden - Sie wissen ja nicht mal ob das irgendwann mit Kindern klappt. Man kann auch selbst Probleme schaffen wo keine da sind, bzw. die sprichwörtlich schlafenden Hunde wecken......alles Gute
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026