Hallo Cosmo,
die Deutsche Rentenversicherung benötigt alle Angaben, die Auswirkung auf Ihren Gesundheitszustand und damit auf Ihr Leistungsvermögen haben könnten.
Bei der gesamtheitlichen Betrachtung unseres medizinischen Dienstes können alle von Ihnen im Vordruck R0120 genannten Behandlungen (stationär wie auch ambulant) für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens zur Feststellung, ob Erwerbsminderung vorliegt, berücksichtigt werden. Hierbei können auch Diagnosen, die auf den ersten Blick nichts mit den Hauptleiden zu tun haben, Einfluss auf die Feststellungen haben.
Insofern ist es besser, lieber zu viel statt zu wenig Informationen anzugeben.
Dagegen hat es aber keinerlei negativen Folgen, wenn ambulante Behandlungen nicht aufgeführt werden. Sie werden halt nur nicht berücksichtigt.