Hallo Herr Hecht,
der Antrag auf Weitergewährung sollte ca. 4 Monate vor dem Ende der Befristung gestellt werden. Ob bei einem Antrag auf Weitergewährung einer Zeitrente eine erneute Begutachtung erforderlich ist oder die Anforderung von Befundberichten bei behandelnden Ärzten ausreicht, entscheidet in jedem Einzelfall der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers.