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Experten-Antwort

Verlängerung EMR

von Dieter Hecht23.07.2018 | 10:10
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Guten Tag, ich erhalte erstmalig eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3Jahre). Diese läuft bis Ende Januar 2019. Jetzt meine Frage an das Forum. Wann sollte man den Verlängerungsantrag stellen? Gibt es dabei zu beachten? Wird man auf jeden Fall wieder einem Gutachter vorgegestellt? Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Hecht,

der Antrag auf Weitergewährung sollte ca. 4 Monate vor dem Ende der Befristung gestellt werden. Ob bei einem Antrag auf Weitergewährung einer Zeitrente eine erneute Begutachtung erforderlich ist oder die Anforderung von Befundberichten bei behandelnden Ärzten ausreicht, entscheidet in jedem Einzelfall der medizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers.

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6 Antworten

Marcoam 23.07.2018 | 12:05
Man sollte so 3-4 Monate vor Ablauf die Verlängerung beantragen. Hierzu gibt es auch ein passendes Formular. Nein, eine erneute Begutachtung ist nicht zwingend, kann man sich ggf. aber auch nicht entziehen. Sie sollten vorab vielleicht ihre Ärzte aufsuchen, um aktuelle Befundberichte zu erhalten die ihren derzeitigen Status bestätigen. Eine Garantie einer Begutachtung zu entkommen gibt es aber nicht.
W*lfgangam 23.07.2018 | 19:56
Hallo Dieter Hecht, 6 Monate vor Ende ist erfahrungsgemäß die bessere Wahl - reicht meist, aber auch nicht immer. Daneben gibt es DRV-Träger, die Ihnen auch bereits 8 Monate vor Auslaufen den Verlängerungsantrag zusenden. Gemessen am erwerbsgeminderten Grund für die EM-Rente sind da keinen einheitlichen Empfehlungen möglich. Gruß w.
Doretta W.am 23.07.2018 | 20:20
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Sinn und Zweck von Befristungen ist vor allem eine möglichst ZEITNAHE Überprüfung der weiteren Rentenberechtigung. Und wenn man bereits 6 bis 8 Monate vor Ablauf eine Weiterbewilligung beantragen kann, dann ist das alles andere als zeitnah. Dann könnte man die Fortzahlungsanträge auch gleich nach Erhalt des Bewilligungsbescheides stellen. (Oder besser sofort beim Erstantrag, da in Einzelfällen sogar 24 oder 36 Monate nicht ausreichen. (Ironie off !!)) Sollten tatsächlich 3 bis 4 Monate vor Ablauf nicht ausreichen, kann man meistens eine vorübergehende Weiterzahlung bis zur endgültigen Entscheidung bewirken. Es gibt also gar keinen Grund, noch früher tätig zu werden.
Fortitude oneam 23.07.2018 | 20:30
Hallo Dieter Hecht, ich hatte meinen Weitergewährungsantrag für meine befristete EMR 8 Monate vor Ende gestellt und ohne Probleme. Der Antrag wurde mir binnen 2 Wochen zugeschickt. Ich habe den EMR Antrag ausgefüllt und zusammen mit den angeforderten ärztlichen Befundberichte an die RV/DRV geschickt. Nach 3 Wochen hatte ich meine Verlängerung. Aus diesem Grund stimme ich W*lfgang Bemerkung voll zu. Es geht auch so. Viel Glück. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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