Hallo Amadeus,
von Seiten der DRV besteht keine Verpflichtung zur Antragstellung auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung. Ein Verzicht auf Sozialleistungen auf Kosten eines anderen Sozialleistungsträgers ist aber nicht möglich.
Bitte besprechen Sie Ihr Vorhaben (Weiterbildung) vorab mit der Agentur für Arbeit.