Hallo Christina M,
zu Ihrer 1. Frage) Hier hat W°lfgang schon passend geantwortet.
Zu Ihrer 2. Frage) Leider kann hier im Forum keine Prognose für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente gegeben werden. Daher können wir auch nicht bestätigen oder dementieren, dass die halbe EMR „auf jeden Fall“ unbefristet gewährt wird.
Zu Ihrer 3. Frage) Hier sind Ihre eigenen Rechercheergebnisse und die Antworten von W°lfgang korrekt. Sofern ein Arbeitsversuch innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen liegt und mit dem sogenannten Restleistungsvermögen der aktuell bezogenen Rente übereinstimmt, wird die Rente nicht gekürzt.
Eine weitere Beitragszahlung während eines Rentenbezuges wirkt sich jedoch auf die Höhe einer folgenden Rente aus. Sofern Sie also während Ihrer laufenden Erwerbsminderungsrente Beiträge einzahlen, wirken sich diese frühestens bei einem späteren Rentenbeginn aus (in der Regel wird dies bei dauerhafter Erwerbsminderung dann der Beginn der Regelaltersrente sein).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung