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Experten-Antwort

Verlängerung Erwerbsminderungsrente

von Milano01.01.2018 | 20:19
1138 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, im August 2017 habe ich den 2.Verlängerungsantrag meiner vollen Erwerbsminderungsrente, die noch bis 31.01.2018 läuft, gestellt. Leider habe ich bis jetzt noch keine Entscheidung erhalten und telefonisch nur die Info bekommen, daß der Antrag in Bearbeitung ist. Da ich für den Fall, daß ich jetzt nicht zeitnah einen Bescheid erhalte, gerne vorbereitet sein möchte, habe ich folgende Fragen bzgl. ALG1 und Krankenversicherung: Ich habe theoretisch noch Anspruch auf ALG1. Kann ich diesen Anspruch geltend machen, wenn ich bis zum 31.01.2018 keine Entscheidung erhalten habe? Gibt es so etwas wie die Nahtlosigkeitsregelung für diesen Fall und gibt es hier Fristen? Oder bleibt bzgl. Krankenversicherung nur die Möglichkeit der Familienversicherung? Vielen Dank. Beste Grüße Milano

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.01.2018 | 10:00

7 Antworten

W*lfgangam 02.01.2018 | 19:19
Hallo Milano, > Ich habe theoretisch noch Anspruch auf ALG1. Kann ich diesen Anspruch geltend machen, wenn ich bis zum 31.01.2018 keine Entscheidung erhalten habe? Grundsätzlich ja. Es gibt Fristen für das 'Rest-ALG'. Sollte bis Ende Januar noch keine Entscheidung der DRV vorliegen, würde ich die letzten Tage die AfA aufsuchen und nachfragen. Da Ihre Rente noch für den ganzen Januar läuft, wäre auch einen Entscheidung mit Weiterbewilligung bis Ende Februar noch ok, um es nahtlos zu sehen. > Oder bleibt bzgl. Krankenversicherung nur die Möglichkeit der Familienversicherung? Auch das wäre eine Möglichkeit, da Ihnen die KK 'irgendwann' nach Ende der Rente eine entsprechende Information/Bescheid übersenden wird, wie es weiter gehen kann. Vorrangig wäre aber die DRV zu hinterfragen - aus zunächst rein finanzieller Sicht für Sie - ob nicht überbrückungsweise die EM-Rente für 1-2 Monate weiter gezahlt werden können (ggf. dann aber auch rückgefordert, wenn der med. Dienst dann irgendwann mal doch keine EM mehr feststellen sollte). Aus KK-Sicht sehe ich keine Probleme (auch wenn es dann elende Verrechnungen bei verzögertem Verfahren geben wird) - 1. Schritt ist jedoch Ende Januar zur AfA. Gruß w. PS: Beim der nächsten Frage im Forum nach dem 'Absenden' einfach ein paar Sekunden warten – der Server 'verarbeitet'/veröffentlicht die Beiträge nicht sofort 'ungeprüft ...in Ihrem Beitrag sehen die Antwort unten dran, wenn alles ok ist ...geben Sie sich diese 5 – 10 Sek :-)
Gabi Brückneram 03.01.2018 | 12:24
hilft die DRV da wirklich wenn der Weiterbewilligungsantrag bis zum Ende der EM Rente noch nicht durch ist?? Laut VDK ist Skepsis angebracht. Selbst wenn der Rat wäre, 5 Monate vor Ende der EM Rente.... was schon so mancher versucht hat um nicht genau in diese Situation zu kommen..... da habe ich leider nichts positives gehört vom VDK. Vor allem Leute die noch im Arbeitsverhältnis stehen bleiben im Regen...so ein Mitarbeiter des VDK. Bin mal gespannt was da so noch kommt.... MfG Gabi Brückner
antwortam 03.01.2018 | 13:28
bei mir war es so das die EM rente für 2 monate ohne probleme verlängert wurde nach meinem anruf dort, da die DRV noch keine entscheidung treffen konnte,weil deren gutachter solang brauchte.
Gabi Brückneram 04.01.2018 | 09:22
Na das ließt sich sehr beruhigend.Da hoffe ich ,das diese Entscheidungen einheitlich getroffen werden. MfG Gabi Brückner
W*lfgangam 04.01.2018 | 19:42
Hallo Gabi Brückner, 'einheitlich'? Nein, das hängt bei jeder DRV von 'der Lage des Einzelfalles' ab und dem beharrlichen/rechtzeitigen Nachfragen - eine Pauschalaussage ist da nicht möglich. Insofern ist die 'VdK-Skepsis' zwar durchaus gerechtfertigt, aber auch kein Totschlag-Argument/das geht nicht. Gruß w.
Gabi Brückneram 05.01.2018 | 08:47
Wahrscheinlich gibt es beide Erfahrungswerte,wenn ich das so lese. Dann sollte man bei dem Weiterbewilligungsantrag vielleicht gleich mal darum bitten im Falle das es länger dauert mit dem Bescheid in vorleistung zu gehen,oder ? Gruß Gabi Brückner
W*lfgangam 06.01.2018 | 18:12
...das wäre ein Schnellschuss ohne ersichtlichen (Rechts)Grund/heiteres Lachen in der Runde ...kukkma hier Kevin-Chantal, was die Gabi da reingeschrieben hat *höhö :-) Nette Idee von Ihnen, nur geht das im Rauschen der Sachbearbeitung völlig unter - Zug um Zug eben, erst dann Reaktion, wenn keine zeitnahe Aktion von der DRV erfolgt/und auch nicht erfolgen muss bei auslaufenden Bescheiden. Gruß w.
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